Cornern ohne Corona

Sofern dies möglich ist, sollen Ordnungsbehörden auch während der Corona-Pandemie mit den Mitteln vorgehen, die bereits vor der Pandemie zur Verfügung standen. Weitere Einschränkungen darf es nur in begründeten Ausnahmefällen geben.

Die Jungen Liberalen Hamburg lehnen pauschale Aufenthaltsverbote als besonders intensiven Eingriff in die persönliche Freiheit ab. Auch Alkoholverbote müssen stets im Einzelfall geprüft werden. Sind solche Maßnahmen unumgänglich, sind Alternativen zu schaffen. Dabei muss immer geprüft werden, ob nicht die Ausweitung der Ausgehszene auf andere Stadtteile oder die konsequente Beschränkung von Gruppengrößen eine stärkere Entlastung bieten kann als Einschränkungen an einzelnen Hotspots.

Daneben sollen “Corner-Flächen” durch das jeweilige Bezirksamt ausgewiesen werden. Hierfür sind Leerflächen zu verwenden, an denen momentan nur wenig Betrieb ist. Hier können mithilfe von Kreidespray oder Absperrungen ausreichende Abstände geschaffen und der Infektionsschutz gewährleistet werden. Auf den Ausgleichsflächen sollen Angebote in Abstimmung mit der Gastronomie aus dem betroffenen Sperrgebiet, bspw. Schanklizenzen, entstehen

Mögliche Ausweichfläche für Schanze und Kiez ist das Heiligengeistfeld. Es müssen aber in allen Bezirken Flächen ermittelt werden, um die Partyszene weiter zu entzerren. Club- und Barbetreiber vor Ort müssen stets eingebunden werden.

Bei all diesen Maßnahmen ist stets abzusichern, dass diese lediglich temporärer Art sind. Spätestens zum Ende der Pandemie müssen alle Maßnahmen, die dem Infektionsschutz dienen, abgeschafft werden. Covid-19 darf nicht zum Vorwand werden, die Freiheit in der Hamburger Ausgehszene dauerhaft einzuschränken.

Daneben sind alle Maßnahmen schon jetzt regelmäßig auf Wirksamkeit und Notwendigkeit zu überprüfen.

Freiheit ist auch immer die Freiheit der Andersdenkenden

Liberale stehen ein für eine pluralistische Gesellschaft. Dies gilt selbstverständlich auch für Hochschulen.

Hochschulen sind in besonderem Maße ein Hort der freien Rede und der offenen Debatte. Als Junge Liberale Hamburg stellen wir uns entschieden hinter Hochschulleitungen, Lehrstühle und studentische Gruppen, die auch umstrittene Redner einladen und sich der Diskussion mit ihnen stellen; die den kritischen Diskurs der Stigmatisierung und Ausgrenzung vorhandener gesellschaftlicher Strömungen vorziehen. Wir verurteilen den anmaßenden Anspruch mancher hochschulpolitischen Gruppen und der von ihnen gebildeten Asten, als eine Art Veranstaltungs- und Gesinnungspolizei darüber zu wachen, wer reden darf und wer nicht. Erst recht wenden wir uns gegen die Versuche aktiver, teils gewalttätiger Störung von Veranstaltungen. Wer seinen politischen Gegner niederzubrüllen versucht, beweist, dass ihm die Argumente fehlen und der erweist der pluralistischen Demokratie einen Bärendienst.
Die Blockade oder das Stürmen von Veranstaltungen sind keine legitimen Mittel des Protestes. Studentische Gruppen, die sich dieser Mittel bedienen, sind konsequent von studentischen Geldern auszuschließen.

Klare Kante gegen Rechts – Für einen liberalen Antifaschismus

Der rechtsmotivierte Mord an Walter Lübcke muss eine Zeitenwende beim Umgang mit Rechtsextremismus einläuten.

Für uns Junge Liberale Hamburg war immer klar, dass wir uns gegen jede Form von Extremismus stellen. Als Demokraten sehen wir uns in der Pflicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen die Feinde unserer Verfassung zu verteidigen.

Der Kampf gegen Rechts darf nicht nur der politischen Linken überlassen werden. Wir stehen für einen liberalen Antifaschismus, der eine klare Kante gegen Rechtsextremismus zeigt, ohne dabei eigene extremistische Inhalte zu verbreiten. Wir stellen uns Rechtsextremismus entgegen, um für unsere Demokratie zu streiten und das Grundgesetzt, auf dem sie beruht, zu schützen. Wir kämpfen also nicht nur gegen Rechtsextremismus, sondern für die liberale Gesellschaft, mit der rechte Ideen und Hetze gegen Minderheiten unvereinbar sind.

Der Terror des NSU, andere rechtsextreme Gewalttaten und nicht zuletzt der Mord an Walter Lübcke haben gezeigt, dass der Staat noch entschiedener gegen Rechtsextremismus vorgehen muss. Rechtsmotivierte Straftaten müssen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent verfolgt werden. Dies gilt auch innerhalb von Sicherheitsbehörden. Wer potentiell rechtsextreme Kolleginnen oder Kollegen meldet, darf nicht diffamiert, sondern muss geschützt werden. Anonyme Beratungsstellen und Hotlines hierfür sind einzurichten.

Ein liberaler Antifaschismus darf sich aber nicht nur darauf beschränken sich von rechtsextremen Gewalttaten zu distanzieren. Das rechtsradikale Werteverständnis steht in einem fundamen­talen Widerspruch zum Grundgesetz. Es ist geprägt von Fremdenfeind­lichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionis­mus sowie einer grundsätzlichen Demokratiefeindschaft. Es ist Aufgabe und Pflicht der Jungen Liberalen sich aktiv gegen rechtsradikale Positionen in Stellung zu bringen.

Eine Zusammenarbeit mit rechten Parteien schließen die Jungen Liberalen daher grundsätzlich aus. Als Partei, die rechtsradikale Positionen in ihren Reihen duldet und nach außen vertritt, sind davon auch die Alternative für Deutschland (AfD), ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA), sowie alle Vorfeld- und Nachfolgeorganisationen umfasst.

Konkret heißt das für uns:

  • Wir fordern die FDP auf jede Koalition mit AfD explizit auszuschließen. Insbesondere auf kommunaler Ebene lehnen wir eine Fraktionsbildung mit der AfD auch dann ab, wenn die Anzahl der Mitglieder der Bezirksversammlung der FDP nicht für die Gründung einer Fraktion reicht.
  • Wir fordern die FDP auf mit der AfD keine gemeinsamen Anträge zu Sachfragen in den Parlamenten vorzubereiten oder einzureichen.
  • Mit der AfD und ihr nahestehenden Organisationen finden keine Vernetzungs- und Austauschtreffen statt.
  • Wir versuchen eine finanzielle Förderung der AfD und ihr nahestehenden Organisationen wenn möglich zu verhindern, auch wenn dies zu finanziellen Einbußen für die Jungen Liberalen führt.
  • Mit der AfD und ihr nahestehenden Organisationen werden keine gemeinsamen inhaltlichen Veranstaltungen organisiert. Bei externen Veranstaltungen zu denen die Jungen Liberalen eingeladen werden, werden wir aber nicht absagen, weil die AfD eingeladen wird, sondern werden uns argumentativ mit ihnen auseinandersetzen.

 

 

Modernisierung der Jagdpraxis in Hamburg

Die Jungen Liberalen verlangen eine Anpassung des Jagdrechts in Hamburg an die modernen Umstände der Technik und der Jagdpraxis.

Die Jungen Liberalen fordern hier ganz konkret 2 Aspekte, um die Jagdpraxis zu verbessern und auch den Tierschutz zu gewährleisten.

  1. § 16 Abs. 1 Nr. 1 HmbJagdG streichen
  2. § 16 Abs. 1 Nr. 1 HmbJagdG neu: „die Jagd unter Verwendung von bleihaltiger Munition auszuüben.“

Begründung:

Das Schalldämpferverbot ist antiquiert. Die damaligen Sicherheitsbedenken sind nicht mehr aktuell. Gerade Berufsjäger und deren Hunde leiden unter dieser Regelung ungemein, da ihr Gehör übermäßig belastet wird. Diese Maßnahme ist auch gerade für den Schutz der Hunde, die in diesem Fall Arbeitstiere sind von essentieller Wichtigkeit. […]

Weiterhin sollte im Sinne des Umweltschutzes auf die Bejagung mit bleihaltiger Munition gänzlich verzichtet werden. Es hat sich mit dem technischen Fortschritt gezeigt, dass bleifreie Munition der bleihaltigen in Nichts nachsteht und mit Hilfe moderner Geschossformen oder u.U. dem Ausweichen auf ein anderes Kaliber teilweise effizienter und präziser ist. Hierbei ist vor allem die Gewässernähe der Stadt Hamburg zu berücksichtigen. Schwermetalle wie Blei sollten nicht von Tieren gefressen werden. Dies schadet nicht nur dem Tier selbst da durch die Magensäure hochgiftige Bleisalze entstehen, sondern diese gelangen auch in die Gewässer.

Trotz der geringen Bejagungsmöglichkeiten in einem Stadtstaat wie Hamburg ist eine Gesetzesänderung hier sehr wichtig, auch für Jäger die in Hamburg leben und Ausrüstung kaufen.

Kontrollierte Schadensbegrenzung mit Hilfe von DEIGs bei  der Hamburger Polizei

Seit Anfang des Jahres 2018 wird auch die Hamburger Polizei im Rahmen eines Pilotprojekts Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) mitführen und einsetzen dürfen.

 

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass die DEIGs nicht wie bisher als Mittel zwischen Einsatzstock und Dienstwaffe eingesetzt werden. Sie sollen alternativ zur Dienstwaffe, die Polizist*innen weiterhin zur Verfügung stehen soll, nur in Situationen eingesetzt werden können, in denen nach bisheriger Rechtslage ein Schusswaffeneinsatz gegen Personen zulässig wäre. Im Einzelfall kann der Einsatz eines DEIGs dann nämlich ein milderes Mittel zur effizienten Gefahrenabwehr sein. Der Gebrauch dieser Waffe muss ebenfalls vor einer internen Ermittlung oder einem Richter gerechtfertigt werden. Eine Kontrolle soll vergleichbar mit der nach einem Schusswaffengebrauch erfolgen, so dass nach Verwendung ein entsprechender Bericht verfasst und geprüft werden muss. Bei Verwendung muss eine Gefahrensituation für den Polizisten oder andere bestehen, um einen Missbrauch zu verhindern. Zudem soll so das Herabsenken der Hemmschwelle verhindert werden.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern eine weitläufige wissenschaftliche Untersuchung zu dem Einsatz von DEIGs. Hierfür sollen mehr Polizisten in das Projekt involviert werden, um fundierte Statistiken zu erheben. Zur repräsentativen Datengewinnung soll das Projekt mit Hilfe von 2500 Polizisten über 5 Jahre durchgeführt werden. Die erste Auswertung und Analyse soll nach 3 Jahren veröffentlicht werden. Sollte dabei deutlich werden, dass DEIGs in Gefahrensituationen keine Substitution zur Schusswaffe darstellen, so wird das Projekt wieder eingestellt.

Jedoch bestehen Zweifel auch in Hinsicht auf die nötige Ausbildung der Polizisten im Umgang mit dem DEIG. Die Hamburger Polizei sieht derzeit eine eintägige Ausbildung mit einer jährlichen, zweistündigen Auffrischung vor. Ob dies im Rahmen der Hemmschwellen- und Gesundheitsproblematik ausreichend ist bezweifeln wir. Die Polizisten müssen regelmäßig und ausreichend an den DEIGs aus- und fortgebildet werden. Die Verlängerung der Ausbildung soll den Polizisten nicht nur die Anwendung des DEIGs, wie bisher, beibringen, sondern auch die Risiken und Funktionsweisen genauer erläutern. Der Gebrauch der Waffe ist für den Betroffenen sehr schmerzhaft und ist auch bei Personen, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen wirksam. Die Polizisten müssen die Gefahr dieser Waffe erkennen und sie gewissenhaft einsetzen.

Kein Verfassungsbruch mit Ansage – Gegen eine Zurückweisung von Schutzsuchenden an Grenzübergängen

Die Jungen Liberalen Hamburg sprechen sich gegen eine Zurückweisung von Schutzsuchenden an Grenzübergängen aus.

Ein liberaler Rechtsstaat lebt von unveräußerlichen und unverletzlichen Menschenrechten und von der Garantie auf die Durchführung eines fairen und verlässlichen Verfahrens.

Personen dürfen deswegen nicht pauschal abgewiesen werden. Ihre individuellen Umstände müssen zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden. Zurückweisungen an der Grenze mit vorgefertigten Begründungen, die sich nur nach der Nationalität des Asylsuchenden oder nach einem Eurodac-Treffer richten, lehnen wir als Form der Kollektivausweisung ab und ist nicht mit den Grundsätzen eines liberalen Rechtsstaates zu vereinbaren.

Nur der Verweis auf die geographischen Lage Deutschlands reicht für einen Entfall der Zuständigkeit nach Dublin-III nicht aus. Bei erheblichen Mängeln im Aufnahmeverfahren oder unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung besteht eine abweichende Zuständigkeit.

Staatlichem Handeln ist keine Garantie für ein rechtmäßiges Verhalten. Deswegen muss jede staatliche Handlung durch unabhängige Gerichte überprüfbar sein. Die Zurückweisung von Schutzsuchenden an der Grenze ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung stellt eine faktische Abschaffung der Verfahrensgarantie dar.

Die Begründung Schutzsuchende temporär an Grenzübergängen zurückzuweisen, um den politischen Druck zur Schaffung eines neuen gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu erhöhen, führt nach Ansicht der Junge Liberale Hamburg  dazu, dass Schutzsuchende zum Objekt staatlichen Handelns und zur politischen Verhandlungsmasse degradiert werden.

Abgesehen davon, dass aus den oben genannten Argumenten eine Abweisung von Schutzsuchenden an der Bundesgrenze nicht geboten ist, wäre eine solche auch faktisch nicht durchführbar. Die Bundesgrenze besteht nicht nur aus Straßen und Grenzübergängen, sondern zum mit Abstand größten Teil aus Wald und Wiese.  Zu suggerieren, eine gezielte Abweisung bestimmter Personengruppen an der Bundesgrenze sei systematisch möglich, ist ein durchsichtiger und populistischer Versuch, aus einer aktuellen Stimmungslage von Teilen der Bevölkerung politisches Kapital zu schlagen.

Luke… ich bin Dein Elternteil

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern die Ersetzung der Begriffe Vater und Mutter durch Elternteil im Familienrecht. Unterscheidungen nach dem Geschlecht der Elternteile sollen in der Definition nicht mehr enthalten sein. Eine solch starre Trennung spiegelt nicht mehr die Lebensrealität von gleichgeschlechtlichen Paaren und von Inter- und transsexuellen Eltern wider.

10 Eckpunkte für eine moderne Justiz- und Rechtsstaatspolitik

1. Kern liberaler Justizpolitik muss sein, die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass rechtsstaatliche Gebote durchgesetzt werden. Ein funktionierender Rechtsstaat ist mehr als Daseinsvorsorge; er ist Fundament der Demokratie. Justizpolitik passt das Recht gesellschaftlichen Veränderungen an. Sie darf nicht als Mittel missbraucht werden, gesellschaftspolitische Ziele aus ideologischen Gründen durchzusetzen.

2. Immer mehr Gesetze schaffen nicht mehr Rechtsstaat, wenn der Staat nicht in der Lage ist, diese Gesetze durchzusetzen oder sie zu vollziehen. Klaffen die Gesetzeslage und die Möglichkeit ihres Vollzugs auseinander, führt dies zu Frustration und zu schwindender Akzeptanz bei 10 den Bürgern und zu schwindendem Vertrauen in den Rechtsstaat. Es muss deshalb oberste Priorität liberaler Justizpolitik sein, die Durchsetzung von bestehenden Gesetzen und der Rechte des Bürgers zu verbessern, anstatt ständig neue Gesetze erlassen zu wollen.

3. Es müssen wieder mehr Richter und Staatsanwälte eingestellt werden. Die Justiz steht heute vor neuen großen Aufgaben. Verwaltungsgerichte sehen sich mit einer sehr hohen Zahl von Asylverfahren konfrontiert. Staatsanwälte sind nicht mehr in der Lage, Ermittlungsverfahren zeitnah und vertieft zu bearbeiten. Strafprozesse können nicht zügig genug durchgeführt oder mangels personeller Kapazitäten gar nicht erst eröffnet werden. Tatverdächtige müssen wegen überlanger Untersuchungshaft freigelassen werden. Der Polizei fehlen personelle und sachliche Mittel zur Verbrechensaufklärung.

Die Justizhaushalte der Länder müssen aufgestockt werden. Ziel liberaler Justizpolitik soll ein Rechtsstaatspakt zwischen Bund und Ländern sein, der es ermöglicht, dass mehr personelle und sachliche Kapazitäten und Mittel in der Justiz eingesetzt werden können.

4. Um kompetente Richter und Staatsanwälte zu gewinnen, muss die Attraktivität des Justizdienstes wieder zunehmen. Schon heute beklagen die Justizverwaltungen Nachwuchsmangel. Spätestens mit der anrollenden Pensionierungswelle vieler Richter und Staatsanwälte, die auf die Justiz, insbesondere in den neuen Bundesländern zukommt, droht eine Verschärfung des bereits bestehenden Personalproblems. Es muss wieder attraktiver werden, Richter oder Staatsanwalt zu werden anstatt in einer großen Rechtsanwaltskanzlei oder in einem Unternehmen juristisch tätig zu werden. Dazu gehört auch, dass dem Berufsbild der Richter und Staatsanwälte wieder mehr gesellschaftliche Anerkennung zuteilwird.

5. Der Justizstandort Deutschland muss im internationalen Rechtsverkehr an Bedeutung gewinnen und gestärkt werden. Es muss möglich sein, dass Gerichtsverhandlungen, insbesondere zwischen Kaufleuten und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in englischer Sprache geführt werden und in ihnen englische Dokumente (auch gerade auf der Basis deutschen Rechts) vorgelegt werden können.

6. Rechtsstaat wird auch durch rechtsstaatliche Verfahrensvorschriften gewährt. In den verschiedenen prozessualen Verfahrensordnungen sind die Rechtsmittel inzwischen sehr unübersichtlich gestaltet. Sie weisen eine hohe Dichte an Lücken auf, die durch die Bildung von Anlagen geschlossen werden müssen. Aufgabe liberaler Justizpolitik muss es in der nächsten Legislaturperiode sein, die Verfahrensordnungen dahingehend zu prüfen, ob Rechtsmittel weiter vereinheitlicht oder vereinfacht werden können, sowie wie Lücken durch Übernahme von in der Praxis vorherrschenden Analogien in das Gesetzt geschlossen werden können.

7. In der letzten Legislaturperiode fehlte der Mut zu einer großen Reform des Strafprozessrechts. Es muss Aufgabe liberaler Justizpolitik sein, das Strafverfahren insgesamt weiter zu modernisieren und zu vereinfachen. Insbesondere das Recht der Nebenklage und das Recht bei Befangenheitsanträgen gegen Richter muss überprüft werden.

8. Die Welt befindet sich im digitalen Wandel. Es ist Aufgabe des liberalen Rechtsstaates, keinen rechtsfreien Raum zuzulassen, sondern diesen Wandel zeitnah durch klare rechtliche Rahmenbedingungen zu begleiten. Es wird deshalb eine wichtige Aufgabe liberaler Justizpolitik sein, eine Rechtsstaatsordnung für den digitalen Wirtschaftsverkehr bereitzustellen. Der liberale Rechtsstaat muss zudem gewährleisten, dass der Mensch über seine personenbezogenen Daten verfügen kann und er weiß, was mit ihnen geschieht. Dabei wird liberale Justizpolitik vermehrt internationale Ansätze verfolgen müssen. Die Justizpolitik muss deutlich internationaler werden.

9. Bei der Digitalisierung der Rechtspflege muss schneller vorangekommen werden. Die Projekte zur Einführung der elektronischen Gerichtsakte müssen bundesweit koordiniert und – soweit möglich – beschleunigt werden. Auch sind bundesweit identische Austauschformate für die elektronische Gerichtsakte notwendig. Der Bund muss für eine schnellere und bessere Versorgung der Justiz mit Breitbandzugängen sorgen, um den reibungslosen elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen. Auch die Berufstätigkeit der Juristen selbst ist dem digitalen Wandel unterworfen. Dies gilt sowohl für Richter und Staatsanwälte als für Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen. Der liberalen Justizpolitik obliegt die Aufgabe, qualitative Rechtsberatung und Rechtsprechung zu gewährleisten, so dass LegalTech-Anwendungen einerseits nicht durch zu enge Vorschriften über die Zulässigkeit von Rechtsberatung behindert werden, andererseits aber die Qualität von rechtsberatenden Dienstleistungen auf einem hohen Niveau erhalten bleibt.

10. Deutschland braucht ein Sammelklagerecht. Was bereits für Aktionäre im KapMuG in Form des Musterverfahrens geschaffen worden ist, wird auch für andere Schadensfälle benötigt. Gerade für Verbraucherschutzfälle ist diese Neuerung wichtig, damit Verbraucher in ihrer Position  gestärkt werden. In Großschadensfällen führt dies zudem zu einer Entlastung der Gerichte.

Konzepte der Liberalen Drogenpolitik

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern weiterhin die Legalisierung von Cannabis. Auf dem Bundesparteitag 2015 hat sich die FDP dieser Forderung angeschlossen und auch 2017 in das Bundestagswahlprogramm aufgenommen.

Die damit verbundenen Risiken sind den Jungen Liberalen bewusst, daher fordern sie ein umfassendes Drogenkonzept. Hierfür ist eine umfängliche Reformation der bisher repressiven Drogenpolitik nötig, um auf primärer, sekundärer und tertiärer Ebene präventiv arbeiten zu können und Menschen, die in Abhängigkeit geraten sind, wirksam zu helfen.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher:

  1. Verantwortungsvoller Konsum aller Drogen, durch den keine Dritten zu Schaden kommen, darf keine Straftat sein. Der Besitz von Kleinstmengen zum Eigenkonsum soll daher schnellstens entkriminalisiert werden.
  2. Durch wissenschaftliche Forschung sollen sinnvolle Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr erarbeitet werden. Diese sollen an die Fahrtüchtigkeitseinschätzung für Alkohol angelehnt sein.
  3. In Zusammenarbeit mit Projekten der OKJA und Jugendverbandsarbeit sollen Bildungs- und Sportangebote frei zugänglich für Jugendliche gemacht werden. Damit wird neben einer ganztäglichen Beschäftigung außerhalb des schulischen Kontexts auch eine interdisziplinäre Bildung geschaffen und der Zugang zu Drogen erschwert.
  4. Kinder- und Jugendschutz ist den Jungen Liberalen wichtig. Daher ist es wichtig bereits in der Schule mit Präventionsprogrammen anzusetzen, beispielsweise im Rahmen des Biologieunterrichts. Im Vordergrund soll hier der verantwortungsbewusste Umgang mit Drogen, deren Nebenwirkungen und Langzeitfolgen etc. stehen. Schulische Einrichtungen sind in jedem Fall drogenfreie Zonen, sowohl für Schüler, als auch für Lehrer und Eltern.
  5. Die Jungen Liberalen setzen sich für die legale Möglichkeit von Drugchecking ein. Die Jungen Liberale fordern den Hamburger Senat auf diese, in die Konzeption der Drogenkonsumräume einzubeziehen und ein stadtweites Konzept zu erarbeiten, um Drugchecking-Schnelltests vor Ort niedrigschwellig zugänglich zu machen. Um eine flächendeckende Aufklärung zu ermöglichen, setzen wir uns ferner für eine Datenbank nach Schweizer Vorbild ein, in der die Zusammensetzung der sich im Umlauf befindlichen Substanzen gespeichert wird.
  6. Der Verkauf von Cannabis an Endverbraucher ist ausschließlich in zertifizierten Verkaufsstellen erlaubt. Die Abgabe jenseits der zertifizierten Verkaufsstellen ist strafbar und muss von den Behörden konsequent verfolgt werden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Einrichtung separater Bereiche für die Aufbewahrung und den Verkauf der Droge sowie die Beratung der Kunden. Die Zertifizierung erfolgt durch die kommunale Gewerbeaufsicht. Bei der Beratung muss der Händler über Suchtrisiken (z.B. mögliche körperliche und geistige Langzeitschäden) und die maximal vertretbare Tagesdosis  aufklären. Für Werbung für Cannabis-Produkte sollen die gleichen Gesetze wie für Tabak und Tabakwaren gelten. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot von Werbung in Fernsehen, Hörfunk und Printmedien, sofern es sich nicht um einschlägige Fachzeitschriften handelt. Plakatwerbung soll nicht im Umkreis von 100m von Schulen oder Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen sichtbar sein. Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe von Drogen an Minderjährige soll unter besonders hohe Strafe gestellt und konsequent verfolgt werden.
  7. Der Anbau von Pflanzen, die für die Herstellung von Drogen verwendet werden, ist zu legalisieren. Für entsprechende Agrarflächen gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für Tabakplantagen. Für weitere Einschränkungen des Anbaus besteht kein Anlass. Für den Import von Drogen bzw. dem Rohstoff ist ein Herkunftsnachweis zwingend erforderlich. Der Import ist ausschließlich aus Ländern erlaubt, in denen der Anbau entsprechender Drogen oder des Rohstoffs nicht verboten ist. Die Drogen sind regelmäßig auf Qualität zu prüfen. Die Kontrollen sind von unabhängigen Prüfinstituten oder staatlichen Stellen beim  Hersteller oder Importeur durchzuführen und von ihm zu finanzieren.
  8. Die Jungen Liberalen fordern die Einführung einer Abgabe auf den Verkauf von Cannabis-Produkten. Durch die Einnahmen sollen die Maßnahmen der Präventionsarbeit  und Suchtbekämpfung finanziert werden.
  9. Die Bundesregierung soll sich auf europäischer und internationaler Ebene für eine Umsetzung der vorgenannten Forderungen einsetzen.

Das Recht auf Familiennachzug

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte nicht verlängert wird.