Das Zuhause nicht zur Falle werden lassen – Häusliche Gewalt wirksam bekämpfen!

Das Thema häusliche Gewalt ist in Deutschland gleichbleibend aktuell. Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt, die Tendenz der Zahlen steigt. Die Opfer sind überwiegend Frauen, in Familienkonstellationen sind jedoch Kinder am häufigsten betroffen.

Die Jungen Liberalen Hamburg sehen es als Aufgabe der Politik, diesem Trend entgegenzuwirken. Wir wollen dabei auf bessere Angebote für Betroffene und besonders schützenswerte Gruppen setzen; diese müssen zielgerichtet und niedrigschwellig sein. Gleichzeitig soll es auch um Prävention und Sensibilisierung gehen. Wir sehen die Lösung in breit aufgestellten Konzepten.

Frauenhäuser sind entscheidende Zufluchtsorte für die Opfer von häuslicher Gewalt. Dennoch gibt es in ganz Hamburg nur sechs Frauenhäuser mit insgesamt 244 Plätzen. Im Jahr 2022 waren diese im Schnitt zu 95% ausgelastet. Gleichzeitig kehren viele Frauen nach dem Aufsuchen der Einrichtungen in die prekären Lebenssituationen zurück, im Schnitt bis zu sieben Mal. Diese Zahlen sind alarmierend!

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher

  • eine Ausweitung der Anlaufstellen und Kapazitäten für Frauenhäuser in Hamburg. Besonders ist dabei darauf Rücksicht zu nehmen, dass viele Frauen mit Kindern in die Einrichtungen kommen. Hierbei sollen auch möglichst Investitionen des Bundes abgerufen werden. Neben der Koordination zwischen Einrichtungen sollen auch in das landesweite Netz die Justiz, externe Beratungsstellen, Ämtern und den zuständigen Stellen in der Politik eingebunden werden. Wie im Raum Stuttgart soll auch ein Krisennotfallteam für Soforthilfen bereitstehen.
  • langfristig einen Ausbau zu einem Interventionszentrum nach dem Beispiel Landau. Hierbei soll es auch eine Erstberatungsstelle geben, die eine Ersteinschätzung zur Lage und nötigen Maßnahmen abgeben kann.
  • eine bundesweite Koordinierung aller Bundesländer und der Entwicklung einer Strategie für die Aufstockung von Angeboten und eine – falls nötig – länderübergreifende Verteilung von Schutzsuchenden. Diese soll sowohl bei zu hoher Auslastung als auch dann greifen, wenn eine Frau möglichst viel Abstand zu ihrem Wohnsitz erlangen will.
  • eine regelmäßige Dunkelzifferstudie in Deutschland zu häuslicher Gewalt. Dass nach 20 Jahren zum ersten Mal wieder eine solche Studie erhoben werden soll, begrüßen wir. In Zukunft darf ein solches Dunkelfeld allerdings nicht erneut entstehen; daher muss alle fünf Jahre eine neue Erhebung erstellt werden.
  • ein Update des Konzepts des Frauenhauses. Der Aufenthalt soll dabei in drei Phasen unterteilt werden.
    • In einer ersten Auffangphase sollen die Betroffenen wie bisher psychologisch betreut werden. Mit Sozialarbeitern, Psychologen und ggf. anderen Betroffenen soll eine bestmögliche Betreuung in der ersten Zeit sichergestellt werden. Die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen, wie beispielsweise vorhandene Kinder, müssen eng berücksichtigt werden. Es soll den Opfern häuslicher Gewalt dabei eine größtmögliche Betreuung vor Ort in der Einrichtung zukommen.
    • In der zweiten Stabilisierungsphase soll der Übergang in eine eigene Wohneinheit wieder ermöglicht werden. Das Eintreten in die zweite Phase erfolgt nach Rücksprache der Betroffenen mit den Experten. Es soll dabei freigestellt werden, ob eine Wohnung oder WG bevorzugt gesucht wird.
      Auch wenn der Fokus weiterhin auf psychologischer Unterstützung liegt, soll auch bei der Vermittlung von Jobs und Ausbildungsplätzen unterstützt werden, um die Betroffenen langsam, aber sicher von Abhängigkeiten zu befreien und in einen geregelten Alltag zurückzuführen. Zu diesem Punkt beitragen sollen im selben Schritt stufenweise ansteigende Mieten. Die Wohnungen sollen speziell ausgewählt und mit einem Schutzkonzept versehen werden. Sie sind – genau wie die Adressen der Frauenhäuser – geheim zu halten, entsprechende Partner in Bezug auf die Wohnungsgeber müssen sorgsam gesucht und ausgewählt werden.
    • In der dritten Phase, der Entlassungsphase, kehren die Frauen immer mehr zu einem selbstbestimmten Leben außerhalb der Einrichtung zurück. Die Schutzmaßnahmen können – Schritt für Schritt und an den Fortschritt der Betroffenen angepasst – aufgehoben werden. Die Psychologen und die Sozialarbeiter der Einrichtung bieten weiterhin ihre Hilfe an, Hausbesuche sollen auch weiterhin durchgeführt werden. Die Abstände dieser sollen bedarfsgerecht größer werden und mit einem letzten Beratungsgespräch auslaufen.
  • die Aufstockung des Angebotes an Einrichtungen für Männer, sowohl bei Beratungsstellen als auch bei Männerhäusern. Für diese oft unterschätze Problematik sollen außerdem weitere Sensibilisierungsangebote geschaffen werden.
  • die Evaluation des Bedarfes für weitere Gruppen, Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen beispielsweise Personen aus der LGBTQ-Community.
  • die Wohnungen und Wohngemeinschaften, die für Betroffene zur Verfügung gestellt werden, müssen ausgebaut werden. Zukünftig soll jedes Bundesland pro 5000 Einwohner einen solchen Platz zur Verfügung stellen. Ist dies bis 2026 nicht geschehen, soll jedes Land dazu verpflichtet werden ein Sofortprogramm zur Aufstockung der family spaces vorzulegen.
  • dass die Täterarbeit gestärkt wird. Nicht nur die Beratungsangebote generell müssen für Täter gestärkt, sondern auch entsprechende Prävention ausgebaut werden.
  • Verschärfungen von entsprechende Rechtsakten zum Schutz von Opfern. Zukünftig soll spätestens dann jeder Täter, der aufgrund der Gewalttätigkeit einen Platzverweis der Polizei aus seiner Wohnung bekommt, verpflichtend an einem Programm zur Aggressionskontrolle teilnehmen müssen.

Für Humanität und Rechtstaatlichkeit: Klare Regeln für irreguläre Migration!

Das Thema Migration wird in Deutschland immer häufiger diskutiert. Die Debatten darüber sind jedoch oft polemisch, undifferenziert und meist nur auf Teilaspekte der eigentlichen Problematik beschränkt.

Während die reguläre Migration in den deutschen Arbeitsmarkt von der Bundesregierung durch das neue Einwanderungsgesetz sehr sinnvoll neu geregelt wurde, gilt dies für den Bereich der irregulären Migration nicht. Hier fehlt es bei fast allen politischen Akteuren an Mut, dieses Thema anzugehen. Das führt dazu, dass Rechtspopulisten hier besonders einfach mit Scheinlösungen punkten können. Dies können wir nicht hinnehmen und wollen sachorientiert und offen über die Möglichkeiten sprechen, illegale Migration zu bekämpfen.

 

I. Die Grundlagen einer liberalen Migrationspolitik

Für uns junge Liberale Hamburg sind folgende Grundsätze für eine liberale Migrationspolitik entscheidend:

Wir unterscheiden zwischen regulärer und irregulärer Migration. Während es einer kontrollierten und regulären Migration in unsere Arbeitssysteme bedarf, muss der Teil an Menschen, die irregulär in unser Land kommt, gesenkt werden. Hierbei kommt es auch nicht darauf an, wie die Einreise nach Europa und Deutschland begründet ist oder wie beispielsweise der Bildungsgrad einer Person ist.

Bei jeder Thematik gilt für uns das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Wir vertrauen auf unser Recht und unsere Rechtsprechung.
Konkret bedeutet das: Es muss im Interesse Deutschlands liegen, dass Ausreisepflichtige und Menschen ohne Duldung das Land verlassen. Auch Abkommen wie das DublinAbkommen wollen wir konsequent anwenden.

Migrationspolitik muss menschenwürdig sein. Bei aller Härte in der Sache müssen die Rechte aller Menschen auf europäischer wie deutscher Ebene geachtet werden. Dazu gehört für uns auch das Recht, sich zu verteidigen. Dass es Flüchtlingen bisher teilweise nicht möglich war, sich rechtlichen Beistand zu suchen, ist für uns ein großes Problem und darf sich nicht wiederholen.
Wir stellen uns ebenfalls klar gegen von Mitgliedsstaaten der EU durchgeführten, vom EU-Recht nicht gedeckten Maßnahmen zur Einschränkung von Migration.

Migrationspolitik muss dort, wo sie gemacht wird, auch gedacht werden. Von europäischer bis kommunaler Ebene gibt es viele Herausforderungen, die gesamtheitlich und strategisch gedacht werden müssen. Dafür braucht es enge Absprachen zwischen allen Ebenen, aber auch den Austausch von Ländern und Kommunen. Hier können nicht nur gesamtheitliche Strategien verbessert, sondern vor allem auch Best Practices ausgetauscht und etabliert werden können.

 

II. Irreguläre Migration in Europa wirksam bekämpfen

Die Einschränkung illegaler Migration in Europa muss von allen Staaten gemeinsam gedacht werden. Jedes Mitgliedsland in der EU hat dabei eine Verantwortung. Die Lage an den EU-Außengrenzen war zuletzt immer schlechter, die humanitären Zustände teilweise dramatisch.
Der Kompromiss der EU-Innenminister hat einen ersten Aufschlag für eine Reform des europäischen Asylrechts gemacht, viele Fragen sind gleichzeitig aber noch offen. Die Jungen Liberalen Hamburg unterstützen die Stoßrichtung des Kompromisses der EUInnenminister nach Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die Asylzentren humanitären Standards entsprechen. Die beschlossenen Regeln müssen für alle Mitgliedsstaaten verbindlich gelten.
Wir fordern, dass die Kapazitäten in den Asylzentren realistisch abgeschätzt und aufgebaut werden. Die eher willkürliche Zahl von 30.000 Menschen, die pro Jahr ein Grenzverfahren durchlaufen sollen, halten wir nicht für sinnvoll.
Die Forderung, dass die Grenzverfahren vor allem Menschen aus Ländern mit geringer Schutzquote durchlaufen müssen, unterstützen wir, fordern jedoch, diese auf 30% statt 20% zu setzen, da bisher nur drei der zehn Hauptherkunftsländer der Migration in der EU abgedeckt sind.
Auch Straftäter, Gefährder und Menschen, die die Behörden getäuscht haben, sollen in die Asylzentren aufgenommen werden, dort aber in getrennten Bereichen untergebracht werden. Eine maximale Aufenthaltsdauer von 12 Wochen ist angemessen, in dieser Zeit muss ein Zugang zu anwaltlicher Beratung gewährleistet sein.

Dass unbegleitete Minderjährige aus den Grenzverfahren ausgenommen werden sollen, lehnen wir ab. Dabei muss das Menschenrecht auf Bildung gewährt werden. Allgemein sind für alleinreisende minderjährige Personen sicherere und getrennte Unterbringungen zu gewährleisten. Hier droht die Gefahr, dass in Kombination mit dem Familiennachzug ein Vorteil dadurch entsteht, dass man Kinder unbegleitet in Richtung der EU vorschickt.

In den Asylzentren sollen die Menschen den juristischen Einreisestatus „nicht eingereist“ beibehalten. Diese Lösung ist äquivalent zu den Regelungen am Flughafen und vereinfacht den rechtlichen Umgang mit gegebenenfalls anstehenden Rückführungen.

Für alle Mitgliedsstaaten soll es verpflichtend sein, Asylanträge über eine an die Drittstaatenlösung gekoppelte Zulässigkeitsprüfung prüfen zu lassen. Sind Asylanten über sichere Drittstaaten in die EU gekommen, soll der Asylantrag als unzulässig abgelehnt werden.
Wer bewusst illegal in die EU einreist und sich einem geregelten Asylverfahren entzieht, soll 10 jähriges Einreiseverbot erhalten.

Für uns ist klar: Die Reform der Innenminister wird nur funktionieren, wenn sowohl einzelne Mitgliedsstaaten als auch die EU insgesamt Rückführungsabkommen schließen. Dies gilt sowohl mit den Herkunftsländern direkt als auch mit sicheren Drittstaaten. Letztere sollen beispielsweise durch mehr Entwicklungshilfe oder Visa-Erleichterungen entlohnt werden.
Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wird, sollen – sofern ihr Herkunftsland die Rücknahme verweigert – in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Wichtig hierbei ist, dass ein Verbindungskriterium zu diesem Land besteht, das bedeutet, dass die Flüchtlinge eine persönliche Verbindung zum Drittstaat haben.
Option 1: Dieses besteht für uns, sobald ein durchgehender Aufenthalt von 14 Tagen oder ein nicht durchgängiger Aufenthalt von insgesamt 21 Tagen bestanden hat. Wird die Amtssprache eines Drittstaates beherrscht, ist kein Aufenthalt nötig.
Option 2: In Zusammenarbeit mit dem EU-Kommissar für Inneres Kriterien soll die EU für den Begriff einer „persönlichen Verbindung“ zu einem Drittland definieren.

Wir lehnen Abschiebungen in Drittstaaten ab, die nur in Teilgebieten als sicher eingestuft wurden. Alle Drittstaaten müssen die Genfer Flüchtlingskovention zwar nicht ratifiziert haben, zumindest aber ihre Anforderungen erfüllen.
Die EU soll auch Abkommen mit afrikanischen Ländern schließen, sodass bereits der Übertritt der Grenzen in Richtung der EU verhindert wird.

Die Migranten aus den Grenzverfahren sollen bei positivem Bescheid gleichmäßig in der EU verteilt werden. Länder können sich von dieser Verpflichtung „freikaufen“ und sollen nach erstem Entwurf der Innenminister 20.000 Euro pro Asylanten zahlen, den sie nicht aufnehmen.
Wir sehen die generelle Idee dieses Vorschlags als pragmatisch und zur Umsetzung des Kompromisses wohl unerlässlich. Jedoch ist die Zahl von 20.000 Euro viel zu niedrig. Diese muss realistisch an die Kosten eines Verfahrens sowie der nachfolgenden Aufnahme einer Einzelperson im Durchschnitt angepasst werden. Es darf sich weder finanziell noch organisatorisch lohnen, sich unsolidarisch innerhalb der EU zu zeigen.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern die Berufung eines europäischen Beauftragten für Migration und Integration. Dieser soll die Verhandlungen der EU für Rücknahmeabkommen koordinieren. Gleichzeitig ist er für die Einhaltung und Kontrolle der Menschenrechtsstandards bei den Asylverfahren zuständig. Dass wie bisher die Mitgliedsstaaten sich in diesem Punkt selbst kontrollieren, halten wir für unzureichend.

Insgesamt fordern wir eine Abkehr vom Dublin-Verfahren. Stattdessen sollen mittelfristig Regelungen über Verteilungsschlüssel, Grenzverfahren und Zulässigkeitsprüfungen gefunden werden.
Langfristig sollen über feste Kontingente für bestimmte Länder die Migrationsbewegungen rein auf politisch verfolgte oder anderweitig in ihrem Land gefährdete Menschen beschränkt werden. Diese Kontingente müssen laufend überprüft und unbürokratisch an herrschende politische Lagen angepasst werden.

 

III. Wir brauchen eine starke europäische Krisenverordnung

„2015 darf sich nicht wiederholen!“ ist eine genauso häufige wie – ohne entsprechende Maßnahme – leere Phrase. Was wir zu dieser Zeit erlebt haben, zeigte nicht nur das Missmanagement in der Migrationspolitik der EU an sich auf, sondern auch die Überforderung alle Mitgliedsstaaten mit besonders starken Fluchtströmungen.
Diese können jedoch nicht nur wie vor acht Jahren aus mehr Fluchtursachen in den Herkunftsländern entstehen, sondern auch durch die Instrumentalisierung von Flüchtlingen zur Schaffung eines humanitären Engpasses. Zuletzt versuchte dies Belarus, indem Flüchtlinge gezielt an der polnischen Seite der EU-Außengrenze in Richtung Europas geschickt wurden.

Für diese Fälle braucht es eine koordinierte Antwort der EU darauf. Gerät ein Mitgliedsstaat in größerem Maße unter Druck, soll es die Ausrufung eines solchen Krisenfalls beantragen können. Innerhalb von 24 Stunden muss der europäische Beauftragte für Migration in Absprache mit dem EU-Kommissar für Inneres prüfen, ob dies angemessen ist.
Wird der Krisenfall ausgerufen, greift die Krisenverordnung. Automatisch soll die maximale Dauer der Grenzverfahren auf 24 Wochen verlängert werden. Ist die Katastrophe länger anhaltend, soll die Aufenthaltsdauer in den Asylzentren zwei Mal um jeweils zwölf weitere Wochen verlängert werden. Das erste Mal durch ein Gremium um den europäischen Beauftragten, das zweite Mal nur durch Gerichte und dies nur in Einzelfallentscheidungen.
Die Schutzquote, bei der Menschen im Krisenfall in Grenzverfahren kommen sollen, steigt auf 75%.

Greift ein solcher Krisenfall, soll die Verteilung aller Menschen, deren Asylantrag bewilligt wurde, verpflichtend über den europäischen Verteilungsschlüssel erfolgen. Für die Dauer der Krisensituation sollen Ausgleichszahlungen nur in Ausnahmefällen möglich sein, wie zum Beispiel, wenn ein Land alle Kapazitäten ausgeschöpft hat. Weigert sich ein Land, Asylanten aufzunehmen , soll dies mit einem entsprechenden Vertragsverletzungsverfahren sanktioniert werden.

IV. Für mehr Rechtsstaatlichkeit und ein wehrhaftes Deutschland in allen Fragen irregulärer Migration

Deutschland ist in der Vergangenheit immer wieder Ziel von irregulärer Migration gewesen. Dies belastet unsere Kommunen bis heute ans Maximum. Auch in der Bevölkerung hat die Überforderung der Politik mit einem konsequenten Handeln gegen irreguläre Migration für große Verunsicherung gesorgt. Dabei ist ein Nährboden entstanden, in dessen Klima immer mehr Menschen für rechtsextreme Ideen und populistische Gedankengüter offen werden.

Wir sehen es als Aufgabe der deutschen Politik, human, aber eben auch konsequent und für die Bürger nachvollziehbar mit den Problematiken für Migration, aber vor allem irregulärer Migration umzugehen.
Der Rechtsstaat muss es sich zur Aufgabe machen, dass ausreisepflichtige Menschen auch konsequent abgeschoben werden, insbesondere, wenn sie nicht geduldet sind.

Im Bezug auf die rechtlichen Grundlagen fordern wir Jungen Liberalen Hamburg, dass Deutschland eine Zulässigkeitsprüfung für alle gestellten Verfahren einführt, bis diese in der EU verpflichtend wird. Dass Nancy Faeser dies nicht tun will, kritisieren wir scharf. Deutschland darf sich nicht durch laschere Regeln erneut zum Anlaufpunkt für irreguläre Migranten machen, die in einem geregelten Grenzverfahren keine Aussicht auf einen positiven Bescheid hätten. Deutschland soll die Liste der sicheren Herkunftsländer um Tunesien, Marokko, Algerien und Mauretanien erweitern. Ebenso sollen automatisch Beitrittskandidaten für die EU zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.
Deutschland soll auch weiterhin eigenständig Verhandlungen über Rückführungsabkommen mit Herkunfts- und Drittländern führen. Alle sicheren Herkunftsländer sollen automatisch sichere Drittstaaten sein. In dieser Konsequenz soll Deutschland auch bis zu einer Reform das Dublin-Abkommen konsequent anwenden und entsprechend auch innerhalb der EU abschieben.
Wer in sein Land zwischenzeitlich zurückkehrt, soll wie in skandinavischen Ländern seinen Status als Flüchtling verlieren.

Wir fordern, dass die Bundespolizei an allen Dienststellen und somit auch ohne Grenzbehörde zu sein, gleichberechtigt mit den Landesbehörden Maßnahmen zur Vollstreckung des geltenden Aufenthaltsrechts durchführen darf und sprechen uns daher für eine entsprechende Änderung des §71 des Aufenthaltsrechts aus.
Um auch Menschen ohne gültige Papiere abschieben zu können, sollen die Bundesländer schnell und koordiniert Reisepapiere zur Ausreise besorgen und übermitteln. Diese Vorgänge müssen beschleunigt werden.
Die gängigen Fluchtroute an den Grenzen in Richtung der Schweiz, Österreich und Dänemark sollen stärker kontrolliert werden, um entsprechende illegale Einreisen möglichst zügig zu vermeiden.
Eine Abschaffung des Individualrechts auf Asyl in Artikel 16 GG lehnen wir ab.

Insgesamt muss es eine Aufgabe für die Politik sein, Duldungsketten zu durchbrechen. Haben Menschen eine Ausbildung oder Berufserfahrung und zeigen den Willen zur Integration, können sie nach dem neuen Einwanderungsgesetz der Bundesregierung schnell in ein Arbeitsverhältnis kommen.
Andernfalls macht es jedoch keinen Sinn, die Menschen jahrelang über Duldungen in unsicheren Arbeits- wie Lebensverhältnissen zu lassen, um sie am Ende doch abzuschieben.
Daher fordern wir, dass die politischen Gründe im Herkunftsland kein Grund mehr für eine Duldung in Deutschland sein soll. Wer keinen Anspruch auf Asyl hat, soll daher in ein Drittland abgeschoben werden. Auch eine kurzfristige medizinische Situation soll kein Grund für eine Duldung sein.
Der Anspruch auf den kostenfreien Besuch von Integrationskursen soll auf geduldete Asylbewerber ausgeweitet werden.

Auch die Situation vor Ort muss den Gegebenheiten der aktuellen Lage angepasst werden. Dass aktuell zum Teil nur bei 20% der abzuschiebenden Personen pro Termin eine Rückführung auch vollstreckt wird, muss ein klares Warnsignal und Aufgabe für die Politik zu gleich sein, die Bedingungen und Hürden für Abschiebungen zu senken.
Das größte Problem hierbei ist, dass abzuschiebende Personen oft nicht angetroffen werden. Gleichzeitig sind auch bürokratische Hürden und medizinische Gründe oft Blockaden für Rückführungen.

Die Jungen Liberalen Hamburg sehen die Abschiebehaft als wirksamstes Mittel an, um Abschiebungen konsequent zu vollstrecken. Hierfür müssen vor allem die Kapazitäten erhöht werden, um Menschen, die sich der Rückführung entziehen oder eine Abschiebung anderweitig zu verhindern versuchen auch zuverlässig in entsprechende Einrichtungen untergebracht werden können.
Die im Aufenthaltsgesetz genannten Regelungen zur Abschiebungshaft halten wir für gerechtfertigt. Es sollen jedoch die entsprechende Grundlagen dafür geschaffen werden, dass Migranten zum Sinne einer Abschiebung innerhalb der EU wieder in Überstellungshaft genommen werden können.

Abschiebungen sollen nicht angekündigt stattfinden, um die Möglichkeit zu senken, dass die Ausreisepflichtigen untertauchen können. Wir unterstützen die Bestrebungen der Bundesinnenminister, hier die Kompetenzen der Polizei auszuweiten.
Um sich von einer Abschiebung befreien zu lassen, soll in Zukunft nur noch ein ärztliches Attest von Amtsärzten vor Ort ausgestellt werden dürfen. Hierbei muss die Frage wichtig sein, ob ein Transport langfristige gesundheitliche Folgen für die abzuschiebenden Menschen haben könnte.
Es kommt immer wieder vor, dass sich Migranten vor einer Rückführung selbst verletzen, um sich den behördlichen Maßnahmen zu entziehen. Dies muss unterbunden werden, indem bei Gefahr für die Gesundheit die Überführung in die Gesundheitsstation einer Abschiebehaft erfolgt. Danach soll die Rückführung bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden; dass aktuell teils Verfahren komplett neu aufgerollt werden, halten wir für kontraproduktiv und fordern, dass entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen werden, um dies zu verhindern.

Um das Alter von Asylbewerbern besser feststellen zu können, sollen sowohl technische als auch alle medizinisch anerkannten Verfahren angewendet werden.

Um dem Einsatz der Bundespolizisten bei Abschiebungen Rechnung zu tragen, sollen die Aufgaben des „Flugbegleiters Luft“ in Zukunft als Arbeitszeit gewertet und entsprechend vergütet werden. Es kann nicht sein, dass diese verantwortungsvolle und auch persönlich belastende Aufgabe von Freiwilligen unter den Bundespolizisten übernommen wird.

In Zukunft sollen mehr Abschiebungen auch über Linienflüge und damit verbundene Buchungskontingente der Bundespolizei durchgeführt werden. Die entsprechenden Rahmenbedingungen müssen dafür geschaffen werden, oberste Priorität muss dabei immer die Sicherheit aller Menschen an Bord haben.

Das Konzept des Kirchenasyls lehnen die Jungen Liberalen Hamburg ab!

Corona die Stirn bieten: Für eine wirksame Bekämpfung der Pandemie

Das Impfgeschehen der letzten Tage und die neuaufgekommene Virusvariante Omikron bergen die Gefahr eine weiteren Verschärfung der schon heute angespannten Lage, so dass sofortig umfassende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

In der liberalen Abwägung sind die Freiheitsrechte aller Betroffenen zu berücksichtigen. Dazu gehören besonders das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern und vulnerablen Gruppen sowie der Schutz der Freiheitsrechte der Geimpften und Genesenen, aber auch wirtschaftliche und soziale Freiheiten. Wo freiwillig Ungeimpfte Krankenhäuser überlasten, Absagen für Behandlungen auslösen, Gesundheitskräfte demoralisieren und weitere Einschränkungen für viele andere notwendig machen, ist die Entscheidung über den Impfschutz ist keine reine Privatsache mehr. Wir Liberalen halten die Corona-Impfung für eine moralische Pflicht der Einzelnen und moralische Pflichten für besser als staatliche Vorgaben, solange diese vermeidbar sind. Die Pandemie muss bekämpft werden, um das Leben nicht dauerhaft lahmzulegen werden. Konkret fordern wir Junge Liberale Hamburg daher:

Opt-Out“-Modells bei der Corona-Impfung:

Eine Impfung bleibt weiterhin freiwillig, doch wer sich dagegen entscheidet, soll dies ausdrücklich erklären müssen. Hierzu soll baldmöglichst eine Einladung zu einem lokalen Impftermin für alle in Deutschland lebenden Personen (entweder als Booster-Impfung für bereits Geimpfte oder als Erstimpfung für Ungeimpfte) und weiteren Aufklärungsmaterialien zur (Booster-)Impfung versandt werden. Dieser Termin ist für sie verpflichtend wahrzunehmen, soweit er nicht eigenständig verschoben oder abgesagt wird. Andernfalls soll bei Nichterscheinen eine Geldbuße fällig werden.

Zusätzliche niedrigschwellige Impfangebote:

Die Impfkampagne der scheidenden Bundesregierung war unzureichend. Jetzt müssen zügig neue Impfangebote für Erst- und Zweitimpfungen sowie Booster-Impfungen geschaffen werden. Mobile Impfteams müssen flächendeckend in Supermärkten, Clubs, Schulen, Universitäten und öffentlichen Einrichtungen im Einsatz sein. Ärztinnen und Ärzte müssen von Bürokratie befreit, die Impfzentren wiederhochgefahren und auch Apotheken muss das Impfen gestattet werden. Denn jetzt, wo ausreichend Impfstoff verfügbar ist, kommt es darauf an, ihn auch schnell genug zu verimpfen. Über eine Internetseite und eine gebührenfreie Telefonhotline soll es möglich sein, schnellstmöglich an einen Impftermin in der Nähe zu gelangen.

Nach dem Vorbild Großbritanniens über mobile Impfteams gezielt in sozial schwachen Wohngebieten und Wohngebieten mit hohem Migrationsanteil Impfangebote zu machen. Diese Impfteams müssen dementsprechend mit Dolmetschern ausgestattet werden, um Sprachbarrieren zu überwinden. Die durchgeführten Impfungen sollen ohne vorherige Anmeldung möglich gemacht werden.

Strenge Anforderungen an die Befreiung:

Die Befreiung von der Maskenpflicht oder der Impfung (bspw. beim Zugang zu 2G-Veranstaltungen) bedarf eines befristeten amtsärztlichen Attests.

3G, 2G und 2G plus:

Wir begrüßen die im IfSG vorgesehene Möglichkeit der Bundesländer den Zugang zu Orten, an denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, auf vollständig Geimpfte, Genesene und Negativgetestete zu beschränken sowie die Möglichkeit der Verschärfung auf 2G und 2G plus. Dies darf jedoch nur bei einem höheren Infektionsgeschehen in der Kommune der Fall sein. Für Kinder und Jugendliche muss auch im Rahmen der 2G oder 2G plus-Regel ein negativer Schnelltest beziehungsweise die regelmäßige Testung in der Schule genügen.

Kostenlose Schnelltests:

Wir begrüßen die Wiedereinführung der kostenlosen Schnelltests. Dabei soll es möglich sein, täglich einen kostenlosen Schnelltest in Anspruch zu nehmen. Zudem müssen die Kapazitäten für PCR-Tests ausgeweitet und die Wartezeit bis zum Ergebnis verkürzt werden. Kontaktpersonen sollten sich grundsätzlich auch ohne Symptome kostenlos mit einem PCR-Test testen lassen können. Ausreichende PCR-Testmöglichkeiten müssen auch am Wochenende geschaffen werden. Auf einer übersichtlichen Internetseite und in der Corona-Warn-App ist allen Bürgerinnen und Bürgern in leichter Sprache darzustellen, unter welchen Voraussetzungen sie Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben und wo sie diesen durchführen lassen können.

Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen:

Die Jungen Liberalen Hamburg setzen sich für eine Impfpflicht gegen das Coronavirus ein. Diese Impfpflicht soll zunächst nur berufsbezogen für Lehrberufe, sowie Tätigkeiten im Gesundheitswesen beschränkt gelten. Die Jungen Liberalen Hamburg vertreten die Auffassung, dass eine berufsbezogene Impfplicht einen legitimen Zweck, mithin den Infektionsschutz und die Bekämpfung der Pandemie, verfolgt. Eine Impfplicht ist offensichtlich hierfür geeignet. Die Jungen Liberalen Hamburg sehen eine berufsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus für Lehr- und Gesundheitsberufe angesichts des täglichen Kontaktes zu vielen Personen in sensiblen Bereichen, in denen ein hohes Infektionsrisiko besteht, sowie des hohen Risiko zum Kontakt infizierter Personen bei nicht vollständiger Infektionsschutzkleidung, als angemessen an. Die Impfplicht soll regelmäßig mit Blick auf Impffolgen, Infektionsgeschehen und weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse evaluiert und neu beurteilt werden. Sie soll nicht für Personen gelten, für welche eine Kontraindikation oder ein gültiger Genesungsnachweis vorliegt.

Impfpflicht für Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen:

Impfungen gegen Corona in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen sollen nicht nur das Individuum gegen die Erkrankung schützen, sondern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern, wenn mit Hilfe der Maßnahmen erreicht wird, dass die Impfquote in der Bevölkerung hoch genug ist. Auf diese Weise könnten auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen. Ziel ist namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG angehalten ist.

Impfpflicht für Kinder:

Die Jungen Liberalen bekennen sich zu ihrem Beschluss vom 16.07.2016: Gegen Ignoranz kann man nicht impfen, gegen Krankheiten aber schon und fordern folgerichtig eine Corona-Impfpflicht für Kinder nach der Empfehlung der ständigen Impfkomission des Robert-Koch-Instituts.

Effektivere Kontaktnachverfolgung:

Die Gesundheitsämter müssen digitalisiert werden, einen Schichtbetrieb einrichten und bei Personalengpässen Amtshilfe durch die Bundeswehr sowie Unterstützung durch Freiwillige in Anspruch nehmen. Der Bund hat hierfür ein Portal zur zentralen Freiwilligenmeldung zu stellen. Die für die Kontaktnachverfolgung entwickelte und in afrikanischen Ländern erfolgreich eingesetzte Software SORMAS muss bis zum Jahr 2022 in allen Gesundheitsämtern ausnahmslos im Einsatz sein. Den weiteren Einsatz der Luca-App oder vergleichsweisen Applikationen lehen wir ab. Stattdessen soll flächendeckend die Corona-Warnapp zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt werden.

Wertschätzung der Pflege:

Die Pflegekräfte in Deutschland erbringen während der Pandemie eine herausragende Leistung. In der aktuell sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wollen wir diesen Einsatz anerkennen. Wir begrüßen die Forderung im Koalitionsvertrag die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro anheben und hierfür 1 Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen.

Homeoffice-Plicht:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen verpflichtet bleiben, ihren Beschäftigten die Möglichkeit von Homeoffice und mobilem Arbeiten anzubieten, soweit keine verhältnismäßig übergeordneten betrieblichen Gründe entgegenstehen. Option: Die 3G- Regel am Arbeitsplatz begrüßen wir.

Luftfilter und Hygiene in Kitas, Schulen und Hochschulen:

Um das Infektionsrisiko in Bildungseinrichtungen zu minimieren, muss der Bund die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine zügige Anschaffung von Luftfiltern in Kitas, Schulen und Hochschulen schaffen. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass auf jeder Toilette ausreichend Seife und warmes Wasser zur Verfügung steht, um die Hygieneregeln wirksam einhalten zu können.

Kontaktbeschränkungen:

Kontaktbeschränkungen gehören zu den grundrechtsinvasivsten Mitteln der Pandemiebekämpfung. Gleichzeitig können sie sehr effektiv sein. Ihre Effektivität ist aufgrund der begrenzten Kontrollkapazitäten der Behörden jedoch von der Akzeptanz und Mitwirkung der Bevölkerung abhängig. Vor diesem Hintergrund stehen wir Kontaktbeschränkungen skeptisch gegenüber und erachten sie ausschließlich als ultima ratio zur Abwendung einer Überlastung des Gesundheitssystems für zulässig. Vollständig Geimpfte und Genesene, soweit sie getestet sind, müssen von Kontaktbeschränkungen ausgenommen sein. Zwar besteht auch hier ein (deutlich geringeres) Infektionsrisiko, aber die Wahrscheinlichkeit einer Hospitalisierung und damit einem Beitrag zur Überlastung des Gesundheitssystems ist zu gering, um derart einschneidende Maßnahmen zu rechtfertigen. Ebenso müssen Kinder und Jugendliche von Kontaktbeschränkungen ausgenommen werden. Dies ist auf die regelmäßigen Testungen im Schulbetrieb, das geringe Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs und die einschneidenden Folgen für die psychische und physische Gesundheit zurückzuführen.

Kostenbeteiligung von Ungeimpften:

Aus der Freiheit sich nicht Impfen zu lassen, folgt auch die Verantwortung für diese Entscheidung. Für uns Junge Liberale ist jedoch klar, dass freiwillig Ungeimpfte jederzeit behandelt werden müssen, wenn sie es wünschen. Die Kosten hierfür sollen aber nicht vollständig vom Solidarsystem getragen werden, sondern die Personen muss an den Kosten beteiligt werden. Da die Behandlungskosten bei einer Intensivversorgung viele Ungeimpfte vor den finanziellen Ruin stellen würden, müssen sie sich für dieses Risiko zusätzlich versichern lassen.

Mit den Impfungen alle erreichen

Mit dem Voranschreiten der Impfungen nähern wir uns in Hamburg einem Punkt, ab die Verfügbarkeit an Impfstoff größer ist als die Anmeldungen für Impfungen. Während es einige wenige gibt, die Impfungen aus Prinzip ablehnen, gibt es viele Menschen, die diese nicht kategorisch Ablehnen, aber aus verschiedenen Gründen noch keinen Impftermin besorgt haben. Die Herdenimmunität kann aber nur erreicht werden, wenn wir mit der Impfkampagne auch diese Menschen erreichen. Deshalb brauchen wir in Hamburg einen Paradigmenwechsel. Statt darauf zu hoffen, dass sich alle selbst darum bemühen einen Impftermin zu vereinbaren, muss die Stadt aktiv auf die Menschen zugehen und sie überzeugen. Da diese Menschen über die bisherigen Kanäle nicht angesprochen wurden brauchen wir neue kreative Ansätze, um wirklich alle zu erreichen. Um die Herdenimmunität zu erreichen, muss aus der Holschuld für Termine und Informationen eine Bringschuld werden.

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

 

Analyse der Merkmale nichtgeimpfter Personen:

Die bisherigen Daten zu den Geimpften Personen sind auf Hamburg bezogen noch nicht aussagekräftig genug. Es muss kurzfristig analysiert werden, welche Gruppen durch die bisherige Kampagne besonders schlecht erreicht wurden, um die unten aufgeführten Maßnahmen zielgerichtet einsetzen zu können und ggf. weitere Maßnahmen zu entwickeln. Personenbezogene Daten sollen dabei nicht erhoben bzw. verarbeitet werden.

 

Dezentrale Impfzentren ohne Anmeldung:

Wir müssen das Impfen für die Menschen so einfach wie möglich machen. Dabei reicht es nicht aus nur auf die niedergelassenen Ärzte und ein zentrales Impfzentrum zu setzen. Anstelle eines großen Impfzentrums brauchen wir kleine Impfzentren, in denen sich die Menschen vor Ort und ohne Anmeldung impfen lassen können. Die Impfzentren sollen zudem auch Zweitimpfungen für Menschen anbieten, die an anderen Orten die erste Spritze bekommen haben. Gerade für junge Menschen, die häufiger umziehen, oder den Sommer bei ihren Eltern in einem anderen Bundesland verbracht haben, bringt dies eine große Erleichterung. Niemand sollte reisen müssen, um eine Zweitimpfung zu erhalten.

 

Mobile Impfteams und mehrsprachige Aufklärung:

Um Stadtteile und Personengruppe mit besonders niedriger Impfquote zu erreichen müssen mobile Impfteams eingesetzt werden. In Zusammenarbeit mit Sozialarbeiter:innen, Vereinen, Gemeinden und Organisationen, sollten die Menschen aktiv auf die Impfung angesprochen werden. Um auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen zu erreichen, brauchen wir mehrsprachige Aufklärung über Impfungen in den Stadtteilen.

 

Impfen auf dem Kiez:

Israel macht es vor: Zum Gintonic in der Bar gibt es eine Dose Biontech gratis dazu. Menschen, die sich grundsätzlich impfen lassen würden, es wegen der bürokratischen Hürden, oder aus Bequemlichkeit noch nicht haben tun lassen, können so erreicht werden. Wir müssen sie aktiv in ihrer Freizeit darauf ansprechen. Deshalb fordern wir ein Impfzentrum auf dem Kiez.

Housing first, Auflagen second: unfreiwillige Obdachlosigkeit beenden!

Housing first, Auflagen second: unfreiwillige Obdachlosigkeit beenden!

Obdachlosigkeit bezeichnet eine Lebenslage, in der Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. Alleine in Hamburg sind hiervon nach offiziellen Zahlen 2000 Menschen betroffen. Die Dunkelziffer dürfte um ein vielfaches Höher sein. Dieser Zustand ist für eines der wohlhabendsten Länder der Welt unhaltbar. Über Jahrzehnte haben sich die Menschen so sehr an den Anblick von Obdachlosigkeit gewöhnt, dass sie schnell vergessen: Obdachlosigkeit ist nichts an das wir uns gewöhnen dürfen. Das Leben auf der Straße ist ein menschenunwürdiger Zustand und mit unserem Verständnis einer liberalen Gesellschaft unvereinbar. Deshalb fordern wir Politiker:innen aller Parteien auf, Obdachlosigkeit nicht nur zu bekämpfen, sondern zu beenden.

 

Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung!

Nicht zuletzt die Migrationsbewegung 2015 hat gezeigt: Dieses Land kann Probleme lösen. Wenn sich die Gesellschaft auf ein Ziel verständigt und alle politischen Ebenen auf dieses Ziel hinarbeiten, sind wir in der Lage, Großes zu leisten. Wir brauchen eine solche Kraftanstrengung zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Obdachlosigkeit ist kein unlösbares Problem, gemeinsam können wir Obdachlosigkeit beenden.

Und so wollen wir es angehen:

 

Entstigmatisierung:

Eines der größten Probleme in diesem Zusammenhang ist die Stigmatisierung wohnungsloser Menschen. Viel zu oft werden Obdachlose als ein Teil der Gesellschaft angesehen, der selbstverschuldet in die schwierige Lebenssituation hineingeraten ist. Nicht selten sind Obdachlose dabei als “faul” und “arbeitsunwillig” verschrien. Diese Stigmatisierung trägt dazu bei, dass Obdachlose eine verminderte Chance auf eine neue Wohnung oder Unterstützung der Gesellschaft haben.  Dabei ist das Gegenteil der Fall. Wohnungslosigkeit ist kein Problem einer spezifischen sozialen Schicht. Vielmehr zeigen Beobachtungen deutlich, dass sich das Risiko von Wohnungslosigkeit durch die gesamte Gesellschaft zieht. Wir Jungen Liberalen setzen uns in aller Deutlichkeit dafür ein, obdachlose Menschen auf dem Wohnungsmarkt nicht zu diskriminieren und unterstützen Projekte, die zur Entstigmatisierung von Obdachlosigkeit beitragen. Dazu zählt für uns auch eine breite gesellschaftliche Aufklärungskampagne in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und weitere Maßnahmen, die dazu beitragen, Vorurteile gegenüber Obdachlosen abzubauen.

 

Housing First, Bedenken second:

Das zentrale Element, mit dem Menschen aus der Obdachlosigkeit geholfen werden kann, ist eine eigene Wohnung. Bei dem in Finnland erfolgreichen Housing First Ansatz ist der erste Weg zur Hilfe ein fester Wohnsitz, den Obdachlose ohne Vorbedingungen, außerhalb großer Unterkünfte und mit eigenem Mietvertrag erhalten. Mit enger sozialarbeitlicher Betreuung erfolgen hieraufaufbauend weitere Maßnahmen, etwa zur Jobsuche, oder – sofern notwendig – bei Enzugsprogrammen. Statt Wohnen als Belohnung für erfolgreich absolvierte Maßnahmen entkoppelt Housing First Bewährungsmaßmen und Wohnraum. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Obdachlosen mit Housing First langfristig geholfen und Ihnen die Selbstbestimmung über das eigene Leben zurückgegeben werden kann. Wir wollen Housing First zum Standard machen. Nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland und perspektivisch in der ganzen EU.

 

Ganzjährige Hilfe, statt Winternotprogramm:

Wir sind der festen Überzeugung, dass obdachlose Menschen einen Anspruch auf eine feste, geschützte Unterkunft haben. Diese Unterkunft ist im Idealfall ganztägig und ganzjährig offen und bietet einer Bewohner:in nicht nur Privatsphäre, sondern auch sichere Verwahrmöglichkeiten für persönliche Gegenstände. Eigene Tiere, insbesondere Hunde, mitzubringen, muss gestattet sein. Diese Tiere sind beim Leben auf der Straße für viele eine treue Begleitung, von der diese sich nicht treffen können. Das aktuelle Winternotprogramm der Stadt Hamburg erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Bis zur Implementierung von Housing First fordern wir daher die Stadt Hamburg auf, das Winternotprogramm ganzjährig zu öffnen und entsprechend der obenstehenden Punkte auszubauen. Das Leben auf der Straße ist nicht nur im Winter gefährlich. Auch zu allen anderen Jahreszeiten benötigen obdachlose Menschen Hilfe und Schutz. Diese muss die Stadt Hamburg Ihnen bieten.

 

Obdachlosenlotsen:

Niemand kennt die Bedürfnisse von Menschen auf der Straße so gut, wie Menschen, die selbst dort gelebt haben, oder noch immer leben. Deshalb wollen wir ehemalige und aktuelle Obdachlose als sog. Lotsen anstellen, die Obdachlose bei Terminen, Behördengängen, Arztbesuchen, der Suche nach Unterkünften und anderen Problemen unkompliziert helfen. Für die Lotsen selbst kann diese Aufgabe ein erster Schritt zurück ins Berufsleben sein.

 

Bürokratiefallen ausschalten:

Wichtige Unterlagen gehen auf der Straße schnell verloren. Das erschwert Behördengänge für Obdachlose. Beispielhaft steht dafür der Personalausweis, der zur Beantragung vieler Leistungen benötigt wird, dessen ausstellen aber Geld kostet, das Obdachlose oft nicht haben. Das in Hamburg-Mitte begonnen Pilotprojekt zu kostenlosen Personalausweisen für Obdachlose muss in ganz Deutschland implementiert werden.

Weil Dokumente oft fehlen, profitieren Obdachlose in besonderem Maße von digitalen Abläufen bei der Antragsstellung. Durch die Digitalisierung der behördlichen Vorgänge, können bei den Ämtern begonnene Prozesse später, auch anderer Stelle wieder aufgenommen werden, ohne das entsprechende Papiere vorgelegt werden müssen. Die Digitalisierung solcher Prozesse muss auf allen Ebenen vorangetrieben werden.

 

Obdachlosigkeit vorbeugen:

Im Idealfall kann Obdachlosigkeit verhindert werden, in dem bereits vor dem Verlust des Wohnraums geholfen wird und die Obdachlosigkeit gar nicht erst entsteht. Für eine bessere Prävention wollen wir den Zugang zum Wohngeld erleichtern und Mediationsstellen mit geschultem Personal für eine bessere Vermittlung zwischen Mietern und Vermietern einführen. Teilkompetenzen aus dem ordnungsrechtlichen, sozialrechtlichen und wohnungsmarktrechtlichen Bereich wollen wir unter einem Dach zusammenführen.

In Hamburg wollen wir weg von einer Objekt- hin zu einer Subjektförderung. Statt mit sozialem Wohnungsbau nur einzelne Wohnungen zu fördern, wollen wir mit dem Wohngeld Menschen fördern. Während viele Menschen trotz Anspruch keine Sozialwohnung bekommen und Glück oder Zufall über die Förderung entscheiden, kann das Wohngeld von allen Menschen beantragt werden, die hierauf Anspruch haben.

Langfristig sollen die meisten Sozialleistungen im liberalen Bürgergeld zusammengefasst werden. Statt vieler verschiedener Stellen und Zuständigkeiten, sollen Sozialleistungen einfach, transparent und unbürokratisch beantragbar sein. Niemand sollte nur deshalb obdachlos werden, weil es zu kompliziert war Förderleistungen abzurufen.

 

Zusammenarbeit mit den EU-Staaten:

Obdachlosigkeit ist kein nationales Problem, deshalb braucht es neben einer nationalen Kraftanstrengung auch europäische Lösungen. Insbesondere muss die europäische Integration weiter vorangetrieben werden. Die nationalen Behörden müssen die Zusammenarbeit und Kommunikation untereinander verstärken, um gemeinsam Lösungen für Obdachlose zu finden, die in einem anderen europäischen Land auf der Straße leben. Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Hilfsangebote für Obdachlose auch in anderen Ländern ausgebaut werden.

Vor dem Hintergrund der Mobilität von Obdachlosen nicht nur über europäische Grenzen, sondern auch innerhalb Deutschland scheuen einige Kommunen und Städte davor die Obdachlosenhilfe zu verstärken, um einen sogenannten Pull-Effekt, also den Zuzug von Obdachlosen, zu verhindern.  Für uns ist klar: Die Angst vor einem Pull-Effekt darf keine Rechtfertigung sein Hilfsmaßnahmen nicht umzusetzen. Wir helfen lieber zu vielen Obdachlosen, als zu wenigen.

Einschränkungen für Geimpfte aufheben

Grundrechte sind kein Privileg: Einschränkungen für Geimpfte aufheben!

Um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verhindern, wurden in den vergangenen 12 Monaten Grundrechte, wie etwa die Freizügigkeit oder das Versammlungsrecht, eingeschränkt. Um die Gesundheit anderer zu schützen und die Pandemie aufzuhalten sind Einschränkungen der Grundrechte zulässig. Sofern der Grund für diese Einschränkung entfällt sind diese aber unverzüglich aufzuheben. Pauschale Einschränkungen der Grundrechte sind nicht haltbar, wenn die Begründung für Einzelne entfällt.

Geimpfte Menschen haben nicht nur einen bis zu 95%igen einen Schutz gegen das Virus, sollten Sie sich dennoch infizieren, verläuft die Krankheit nach aktueller Studienlage vergleichsweise milde.

Die Begründungen für viele Einschränkungen der Grundrechte, wie die Beschränkung der sozialen Kontakte (mit anderen geimpften Personen) treffen auf sie nicht mehr zu.

Derzeit ist noch unklar, ob durch die Impfung auch ein Fremdschutz für Nichtgeimpfte besteht. Sofern dies der Fall ist, besteht für ein Großteil der Corona-Maßnahmen kein Grund mehr für Geimpfte. Doch auch wenn nur ein geringer Fremdschutz durch die Impfung bestehen würde, sind Beschränkungen, bspw. Zusammenkünfte mehrere Geimpfter, aufzuheben. Das wichtige Maß für die Aufrechterhaltung sollte mit dem zunehmenden Voranschreiten des Impfens zudem vor allem die Überlastung des Gesundheitssystems darstellen. Alle Maßnahmen müssen daraufhin geprüft werden, ob die Begründung der Grundrechtseinschränkung auch auf bereits Geimpfte zutrifft.

 

Vor diesem Hintergrund fordern die Jungen Liberalen Hamburg eine weitestmögliche Aufhebung der Grundrechtseinschränkungen für geimpfte Personen.

 

Geimpfte Personen müssen auch dann ihre Grundrechte wieder wahrnehmen können, wenn noch nicht alle Menschen in Deutschland die Möglichkeit hatte sich impfen zu lassen. Denn Grundrechte sind kein Privileg. Sie sind unverhandelbare Rechte, die allen Menschen in unserem Land zustehen. Und die Rechtfertigung für einen Eingriff in ein Grundrecht entfällt, dann muss der Eingriff für diese Personen entfallen.

Dies bedeutet nicht, dass für Geimpft keine der Corona-Maßnahmen weiterhin Wirkung entfaltet. Insbesondere in Bereichen, in denen die Kontrolle des Impfstatus zu aufwendig ist sollen minimalinvasive Maßnahmen, wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, weiterhin bestehen bleiben.

Leitlinien für ein liberales Steuersystem

Leistung belohnen, geringe Einkommen entlasten und Bürokratie abbauen: Leitlinien für ein liberales Steuersystem

Um die notwendigen Aufgaben erfüllen zu können benötigt der Staat Geld. Deshalb muss er Steuern erheben können. Gleichzeitig ist das Recht auf Privateigentum ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Deshalb ist es geboten, dass der Staat die Steuern maßvoll erhebt. Steuern sollten dabei transparent, effizient und gerecht erhoben werden. Zur Steuergerechtigkeit gehört für uns die klare Orientierung am Leistungsfähigkeitsprinzip. Mit Eigentum kommt auch eine Verantwortung der Gesellschaft gegenüber. Nur wenn der Staat auskömmlich finanziert ist, kann er etwa ein Bildungssystem aufbauen, das Menschen unabhängig ihrer Herkunft gerechte Chancen für die Zukunft verschafft.

Die Begründung Menschen mit hohem Einkommen stärker zu belasten und für eine geringere Steuerlast bei den niedrigen Einkommen zu streiten ergibt sich für uns aus dem Willen die Freiheiten in der gesamten Gesellschaft zu mehren. Während Menschen mit hohem Einkommen bereits ein sehr hohes Maß an Freiheit genießen, sind es vor allem Menschen mit geringen Einkommen, denen der Staat mit einfacher Mitteln zusätzliche Freiheiten gewähren kann. Der Grenznutzen des eingesetzten Kapitals im Bezug zu dem damit gewonnen Maß an Freiheit ist dabei umso höher, je mehr dieses Menschen mit geringem Einkommen zufließt. Das oberste Ziel von Steuern darf dabei aber nicht Umverteilung sein. Vielmehr sollen diese erhoben werden um die staatlichen Aufgaben zu finanzieren und damit auch für Chancengerechtigkeit zu sorgen. Sie sollen einen Staat finanzieren, der dieses Geld nicht nur verantwortungsbewusst und transparent erhebt, sondern es auch nach den gleichen Grundsätzen einsetzt.

Darüber hinaus muss unser Steuersystem die richtigen Anreize setzen. Durch die starke Besteuerung von Einkommen aus Arbeit wird momentan ein Schwerpunkt gesetzt, der das Vorankommen durch eigene Leistung behindert. Aufgrund der hohen ökonomischen Fehlanreize durch Steuern Arbeitseinkommen, Konsum und Produktion, wollen wir hier den Fokus auf hohe Erbschaften und Schenkungen legen.

Der Gerechtigkeitsgedanke durch eine überproportionale Belastung von Vermögenden, das Leistungsprinzip durch eine maßvolle Belastung von Einkommen aus Arbeit und das Effizienzstreben in der Erhebung geben uns Leitlinien für eine liberale Steuerpolitik.

 

Bürokratie abbauen

Steuern müssen einfach und unkompliziert erhoben werden. Je komplexer das Steuergesetz wird, desto einfacher ist es insbesondere für Menschen mit besonders großem Vermögen und Unternehmen Schlupflöcher zu finden und durch Steueroptimierung einer fairen Besteuerung zu umgehen. Menschen mit geringen Einkommen, Selbständige oder Kleinunternehmen haben diese Möglichkeiten nicht. Wenn der Eindruck entsteht, dass die Steuerlast nicht gerecht verteilt ist, weil einige Akteure sich der Besteuerung entziehen können, sinkt nicht nur die Steuermoral, sondern auch der soziale Zusammenhalt. Die Entbürokratisierung und Vereinfachung des Steuersystems dient nicht nur der Kosteneinsparung bei der Erhebung, sondern ist für uns auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Konkret fordern wir:

Digitalisierung ausweiten

Die Verfahren, wie Abgabe elektronischer Steuererklärungen, vollautomatisierte Festsetzungen oder auch Steueranmeldungen im Stil der Umsatzsteuer sind Instrumente, die den Aufwand auf Seiten der Verwaltung und der Bürger mindern. Der Übergang zu vollautomatisierten Verfahren muss beschleunigt werden. Zur Vereinfachung der Arbeitsabläufe muss der digitale Austausch von Daten zwischen den Bundesländern gefördert werden.

 

Die Abschaffung aller Bagatellsteuern:

Zur Vereinfachung des Steuersystems setzen wir uns für die Abschaffung aller Steuer ein, die weniger als 0.2% des Steueraufkommens ausmachen, ein. Es sollen darüber hinaus alle Steuern entfallen, die in ihrer Erhebung mehr kosten als sie einbringen.

 

Die Abschaffung der Kirchensteuer:

Die Finanzierung von Glaubensgemeinschaften muss unabhängig von der staatlichen Hand und ohne Nutzung der staatlichen Ressourcen erfolgen.

 

Ehegattensplitting zu Familiensplitting:

Die aktuelle Ausgestaltung des Ehegattensplitting diskriminiert vielfältige Familienkonzepte und hemmt die gleichzeitig die Gleichstellung durch Anreize zur Manifestierung traditioneller Rollenbilder. Wir wollen das Ehegattensplitting daher daher abschaffen. Es soll durch ein Familiensplitting nach französischem Vorbild ersetzt werden, dass einen Steuerdevisor pro Kind vorsieht und ausdrücklich auch Alleinerziehende und adoptierte Kinder berücksichtigt.

 

Steuerflucht verhindern

Ein Steuersystem ist  nur dann gerecht, wenn alle ihren Beitrag leisten. Wenn Unternehmen oder Vermögende Möglichkeiten finden einer gerechten Besteuerung zu entgehen, sinkt die Steuermoral insgesamt. Nicht nur führt es zu Wut und Frustration bei allen die ihre Steuern regelmäßig zahlen, es gehen auch Milliardeneinnahmen verloren, die entweder zur Ausfinanzierung des Staates, oder zur steuerlichen Entlastung genutzt werden könnten.

Konkret fordern wir:

 

Ausstattung der Steuerverwaltung:

Die Finanzverwaltung soll durch die Vereinfachung der Steuergesetze nach und nach entschlackt werden.  Die Ausbildung der Steuerbeamten soll insbesondere für die Bereiche Betriebsprüfung und Steuerfahnung erfolgen.

 

Digitalkonzerne besteuern:

Die Geschäftsmodelle vieler Firmen der New Economy entziehen sich dem klassischen Steuersystem. Unser Steuersystem muss endlich im digitalen Zeitalter ankommen. Lösungen für die Besteuerung von Digitalkonzernen sollten idealerweise auf internationaler Ebene getroffen werden. Deshalb fordern wir von der Regierung die Bemühungen hierzu bei OECD zu forcieren. Sollte hier absehbar keine gemeinsamen Lösungen gefunden werden, sollten die EU oder hilfsweise Deutschland selbstständig eine Digitalsteuer einführen.

 

Europäische Mindeststeuersätze:

Durch das Ausnutzen innereuropäischer Lücken in der Steuergesetzgebung gehen alleine Deutschland geschätzte 20 % der Einnahmen aus der Körperschaftsteuer verloren. Von den Regelungslücken profitieren insbesondere internationale Großkonzerne. Durch das Ausnutzen dieser Lücken können Sie sich vor einer fairen Beteiligung an den Kosten des Gemeinwesens drücken. Wir fordern deshalb eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer in der EU, sowie die Einführung eines EU-weiten Mindeststeuersatzes. Gleichzeitig bekennen wir uns zur Möglichkeit des Steuerwettbewerbs auch innerhalb der EU. Wir fordern deswegen einen am unteren Ende des Spektrums angesetzten Mindeststeuersatz.

 

Steueroasen austrocknen:

Nicht zuletzt die Panama-Paper haben gezeigt wie vermögende Privatpersonen und Unternehmen Steueroasen ausnutzen, um Geld und Vermögenswerte vor den europäischen Steuerbehörden zu verstecken. Länder die bewusst und vorsätzlich Regeln schaffen, die es internationalen Großkonzernen und vermögenden Menschen ermöglichen die in den Mitgliedstaaten geltenden Steuergesetze auszutricksen, müssen bestraft werden. Hierzu gehören Sanktionen gegen das Land und verantwortliche Einzelpersonen. Gleichzeitig müssen auch Beratungen und Banken, die illegale Steuertricks von Kunden fördern durch harte Strafen abgeschreckt werden. Hierzu gehören nicht nur Geldzahlungen, sondern auch der Entzug der Banklizenz. Um das illegale Verschieben und Verstecken von Vermögenswerten weiterhin zu erschweren, setzten wir uns für stärke Transparenz ein und fordern ein internationales Finanzregister.

 

Geringe Einkommen entlasten

Die Entlastung geringer und mittlerer Einkommen ist ein zentrales Ziel unserer Steuerpolitik. So schaffen wir mehr Freiheiten für diese Gruppe. Gleichzeitig wird umso mehr von dem durch Steuern gesparten Geld in Konsum investiert, je geringer das Einkommen ist. So wollen wir die Konjunktur ankurbeln und den Kuchen für alle größer machen.

Konkret fordern wir:

 

Senkung und Reform der Umsatzsteuer:

Ständige Erweiterungen und Veränderungen an der Einzelnorm zur Mehrwertsteuerermäßigung haben zu einem undurchschaubaren Geflecht von ermäßigten Produkten geführt, deren Berechtigung dazu fraglich erscheint. Die Aufteilung zwischen ermäßigtem und regulären Steuersatz muss neu geordnet werden. Der ermäßigte Steuersatz sollte nur für absolut grundsätzliches gelten.

 

Grundsteuer abschaffen:

Die Grundsteuer auf Wohnimmobilien ist in jeder Ausprägung ungerecht. Entweder bekommt sie den Charakter einer Vermögenssteuer, was mit einem erheblichen Bewertungsaufwand verbunden wäre, oder sie verallgemeinert, wo eigentlich differenziert werden sollte. Aus unserer Sicht muss die Steuer abgeschafft werden. Da die Grundsteuer auf Mieten umgelegt wird, wäre dies die größte deutschlandweite Einzelmaßnahme zur Senkung der Mieten in der Geschichte.

 

Kapitalerträge wie Einkommen aus Arbeit besteuern:

Kapitalerträge sollen zukünftig wie Einkommen aus Arbeit besteuert werden. Um die Erhebung zu vereinfachen, Steuerverkürzung und -hinterziehung zu bekämpfen sowie zur europarechtskonformen Vermeidung von Doppelbesteuerung ausgeschütteter Unternehmensgewinne kann die Besteuerung von Kapitaleinkünften auch weiterhin per Abgeltungsteuer erfolgen, wenn sie im Wesentlichen zu einer ähnlichen Abgabenbelastung wie die des Arbeitseinkommens führt. Die Abgabenbelastung der Kapitalerträge ist einschließlich der unternehmerischen Gewinnsteuer zu verstehen. Ausnahmen hierfür sollen geschaffen werden, wenn das Geld ausschließlich für die Altersvorsorge angelegt wird. Zusätzlich fordern wir eine zehnjährige Spekulationsfrist.

 

Kalte Progression beenden:

Die Jungen Liberalen setzen sich weiterhin für die Abschaffung der kalten Progression ein. Es kann nicht sein, dass nur der Staat von den Lohnerhöhungen profitiert – und das insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Einkommen.

 

Abschaffung der Flattax für Sozialabgaben:

In nur wenigen Ländern der Welt ist die Belastung durch Sozialabgaben für geringe und mittlere Einkommen so hoch wie in Deutschland. Dies wollen wir ändern, in dem wir auch bei den Sozialabgaben ein linear-progressives Modell fordern, in dem die Mindestbeitragsbemessungsgrenzen deutlich angehoben werden und die Mindereinnahmen aufkommensneutral innerhalb des Modells ausgeglichen werden.

 

Leistung belohnen

Zur Chancengerechtigkeit gehört für uns nicht nur ein Bildungssystem, das allen gerecht wird, sondern auch ein Steuersystem, in dem es allen Menschen, unabhängig vom Elternhaus, möglich ist ein Vermögen aufzubauen. Das Recht auf Privateigentum ist nur dann haltbar, wenn es durch die reale Chance eines jeden zur eigenen Vermögensbildung ergänzt wird. Deshalb stehen wir für eine Steuerpolitik, die Vorankommen durch eigene Leistung belohnt. Um dies zu erreichen setzten wir uns für eine deutliche Senkung der Einkommenssteuer aus. Darüber hinaus bekennen wir uns klar zum linear-progressiven Tarif. Die Steuerausfälle sollen durch eine gleichzeitige Reform und Erhöhung der Erbschaftssteuer insbesondere für hohe Erbschaften ausgeglichen werden. Während wir die Vermögenssteuer auf Grund der Komplexität und des Aufwands der regelmäßigen Bewertung ablehnen, ist der bürokratische Aufwand, die Bewertung nur im Erbfall vorzunehmen, vertretbar. Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen führen zu geringeren ökonomischen Fehlanreizen, als die Besteuerung von Einkommen, Konsum und Produktion.

Eine Reform der Erbschaftssteuer muss dabei die Ausnahmen für das Vererben eines Hauses oder eines Unternehmens berücksichtigen. Das eigene Elternhaus stellt für viele Menschen einen besonderen emotionalen Wert dar. Daher fordern wir eine grundsätzliche Erhöhung des Freibetrags und Stundungsmöglichkeiten für darüber hinausgehende Beträge. Der Freibetrag soll regional angepasst werden, um den regional unterschiedlichen Grundstückswerten gerecht zu werden. Es ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen.

Ein grundsätzliches Problem bei der Erbschaftssteuer stellt das Vererben von Unternehmen dar. Sollten die Erbschaftssteuern unmittelbar nach der Erbschaft gezahlt werden müssen, könnte dies zu einem indirekten Zwang führen das Unternehmen ganz oder zumindest teilweise zu verkaufen. Dies muss im Rahmen einer Erbschaftsteuerreform verhindert werden. Viele Unternehmen in Deutschland haben eine lange Tradition in Familienhand. Ein Weiterreichen an die nächste Generation verhindert einen Verkauf und eine Verlagerung ins Ausland, bringt Kontinuität und insbesondere Sicherheit für die Beschäftigten.

Gleichzeitig müssen aber auch die Erben von Unternehmen besteuert werden, um ein Umgehen der Erbschaftssteuer zu verhindern und ein gerechtes System zu schaffen. Daher soll zukünftig die Erbschaftssteuer bei den Erben eines Unternehmens gestundet werden können. Die Schuld aus der Erbschaftssteuer soll durch die Erben immer dann abbezahlt werden, wenn diese persönlichen Gewinn, etwa durch Entnahmen oder Verkäufe, aus dem Erbe, bzw. dem Unternehmen ziehen. So wird den Erben zudem die Möglichkeit gegeben mit dem Unternehmen langfristig die anfallende Erbschaftssteuer zu erwirtschaften, ohne dafür Teile des Unternehmens verkaufen zu müssen. Es ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen.

Denk Mal! Geschichtliche Aufarbeitung und falsche Würdigung in Einklang bringen

Die Stadt Hamburg würdigt und gedenkt mit Namen für Straßen oder Plätze, Denkmälern und Statuen oder Erinnerungstafeln verschiedenen Menschen, die zur Zeit der Benennung oder Errichtung durch die damaligen Akteure des Gedenkens oder der Würdigung dieses oder dieser Wert waren. Darunter waren und sind Personen, deren Ansichten oder Taten wir heute ablehnen. Wenn eine Person etwa mit dem Nationalsozialismus in Verbindung steht, wollen und können wir diese nicht in unserem Stadtbild würdigen. Gleichzeitig stellen Straßennamen und Denkmäler Zeugnisse der Geschichte dar und können uns an dunklere Zeiten der Geschichte erinnern, die wir niemals vergessen dürfen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Hamburg folgendes Vorgehen:

Um den Gegensatz in Einklang zu bringen bedarf es einer Differenzierung. Dafür brauchen wir zunächst eine Entscheidung darüber welche Personen sich aus heutiger Sicht durch Ihre Taten oder Einstellungen einer Würdigung entziehen. Klar ist für uns: wer sich durch Rassismus oder Antisemitismus hervorgetan hat, den oder die können wir als Hamburgerinnen und Hamburger nicht in unserem Stadtbild würdigen. Allerdings trifft dies auf viele strittige Personen nicht direkt zu. Hier muss individuell und im Einzelfall geprüft werden, ob Vergehen vorliegen, die eine Würdigung in der Stadt nicht mehr tragbar machen. Ist entschieden, dass die Würdigung einer Person nicht mehr tragbar ist, ist es für das weitere Vorgehen entscheidend um welche Art der Würdigung es sich handelt. Wir unterscheiden dabei zwischen zwei Fällen:

  • Die Würdigung der Person erfolgt an einem besonders gestalteten, festen und speziell hergerichteten Ort. Hierzu zählen Denkmäler oder Statuen.  In diesem Fall sind wir gegen das stumpfe Entfernen aus dem Stadtbild und gegen die Tilgung aus der Erinnerung. Vielmehr sollten diese Orte so umgestaltet werden, dass sie von Orten der Würdigung einer Person zu Orten des kritischen Hinterfragens und der Mahnung an Betrachterinnen und Betrachter werden.
  • Die Würdigung der Person erfolgt durch bloße Namensgebung, etwa durch die Benennung einer Straße oder eines Platzes. In diesem Fall sind wir für eine Umbenennung, da eine kritische Kommentierung oftmals nicht möglich ist.

Rechtsstaat und Verfassung in Pandemiezeiten

In den letzten Monaten bestand durch das Corona-Virus eine Lage, die zu drastischen Einschränkungen des privaten und wirtschaftlichen Lebens führte.

 

In solchen Situationen ist es aus Sicht der JuLis natürlich gerechtfertigt, dass in Freiheitsrechte stärker eingegriffen wird, als außerhalb von Krisenzeiten. Doch hinter dem notwendigen Ziel der Pandemieeindämmung dürfen andere Grundrechte nicht vollständig zurücktreten und es muss – gerade aus liberaler Perspektive – genau darauf geachtet werden, dass die Funktionsfähigkeit der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat erhalten bleiben und nicht durch die Hintertür außerhalb der berechtigten Einschränkungen im Pandemiefall kupiert werden.

 

Trotz der nachfolgenden Kritik teilen wir JuLis insgesamt die Stoßrichtung der Maßnahmen, auch wenn wir einzelne Maßnahmen für überzogen und im Ergebnis unverhältnismäßig einstufen. Hinsichtlich einer drohenden zweiten Welle muss darauf geachtet werden, dass es nicht erneut zu unverhältnismäßigen Eingriffen kommt.

 

1. Krisenfester Schutz von Grundrechten auch in Pandemiezeiten

Die massiven Grundrechtseingriffe waren insbesondere deswegen notwendig, weil unser Gesundheitssystem nicht auf einen Pandemiefall eingestellt war. Der vorbeugende medizinische Katastrophenschutz muss daher, nicht nur in Hinblick auf die Schutzpflicht für Leben und körperliche Gesundheit, sondern auch, um die Intensität der Eingriffe im Pandemiefall zu verringern, deutlich besser ausgestattet werden und europaweit koordiniert werden, dazu gehört bspw. die ausreichende Bevorratung mit notwendigen medizinischen Material.

 

Für den Infektionsschutz ist eine Nachverfolgung von Infektionsketten zwingend erforderlich. Aus Sicht der JuLis dürfen Daten, die zu diesem Zwecke erhoben werden, aber auch nur zu diesem Zwecke genutzt werden. Eine andere Nutzung, insbesondere durch die Polizei, lehnen wir ab. Nicht nur stellt dies eine massive Ausweitung der Überwachung durch den Staat dar, sondern verringert auch die Datenehrlichkeit und gefährdet somit das Hauptziel des Infektionsschutzes.

 

Einschränkungen, die sichtbar keinen Einfluss auf die Ausbreitung der Pandemie haben, müssen schnellstmöglich aufgehoben werden. Zwar geht dies mit der Gefahr einher, dass Menschen den Überblick über die derzeit gültigen Einschränkungen verlieren, aber dies wiegt aus unserer Sicht nicht so stark, dass ein längeres Aufrechterhalten gerechtfertigt wäre. Vielmehr sollte der Unsicherheitsfaktor sehr wohlwollend bei der Bemessung der Bußgelder bei Verstößen berücksichtigt werden.

 

Der Spielraum geht aber unserer Ansicht nach nicht so weit, dass schlechthin nicht nachvollziehbare Regelungen von vornherein hinzunehmen sind. Ein Beispiel hierfür ist die Regelung, dass Läden bis zu einer Fläche von 800 qm öffnen durften.

 

Teilweise entsteht der Eindruck, dass unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes Einschränkungen im beschleunigten Verfahren vorangetrieben werden, die sowieso geplant waren (wie bspw. das Cornerverbot) oder dass die Krise ausgenutzt wird, um unliebsame Branchen auszutrocknen (wie bspw. Sexarbeiter*innen und Shisha-Bars). Für uns JuLis ist klar, dass die Einschränkungen durch die Corona-Verordnungen nur befristet und nach dem Kriterium Infektionsschutz erfolgen dürfen.

 

Für viele Unternehmen – und damit nachgelagert auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – führten diese Maßnahmen aber zu starken Umsatzeinbrüchen, die insbesondere in der Gastronomie und anderen Wirtschaftszweigen, die auf Publikumsverkehr angewiesen sind, die Betriebe an den Rande der wirtschaftlichen Existenz drängten. Anders als in der Finanzkrise liegen hier die Gründe für die Notlage nicht im Unternehmen, sondern sind externe Faktoren. Unterstützungen sind aus unserer Sicht daher hier natürlich geboten.

 

Hinsichtlich der Unterstützung lässt sich jedoch feststellen, dass die Hilfeleistungen in den Bundesländern sich erheblich voneinander unterscheiden.

 

Die Art und der Umfang einer Gewährung von Zuwendungen, Beihilfen und Lastenausgleichen durch die deutschen Gebietskörperschaften an Unternehmen und Gewerbetreibende hat sich jeweils eng an der Härte und Intensität der erlittenen Einschränkung zu orientieren, die sich unmittelbar oder mittelbar  durch Anordnungen, Auflagen und sonstige Regelungen jeweils vor Ort ergaben. Jedwede Beihilfe im Kontext mit Covid19 darf weder mittelbar noch absichtlich zu Wettbewerbsverzerrungen und Wettläufen führen. Das muss allein schon aus Gründen der Fürsorge gegenüber den Empfängern von Beihilfen gelten, da die vielerorts betriebenen oder beabsichtigten Beilhilfen unter Verstoß gegen geltendes EU-Recht für diese zu existenzgefährdenden Rückzahlungsverpflichtungen führen würden. Anzustreben ist darüber hinaus langfristig eine Ergänzung des EU-Beihilferechts um Regelungen für Pandemielagen, die sich nicht lediglich auf einzelne Nationalstaaten beschränkt und ggf. auch angemessene gesonderte Verfahrensregelungen trifft.

 

Es widerspricht unserem Verständnis von fundamentalen Freiheitsrechten, dass in Deutschland Demos mit zwei Teilnehmern zwecks der Pandemiebekämpfung untersagt wurden. Bei Einhaltung von Mindestabständen und Hygienevorschriften, muss auch wenn sich die Infektionslage wieder verschärft, die Durchführung einer Demonstration möglich sein.

 

Die letzten Monate haben aber gezeigt, dass die Befürchtungen hinsichtlich der Vermummung von Demonstrierenden unbegründet waren. Die JuLis setzen sich für das Recht auf eine friedliche anonyme Demonstration ein. Sollte bereits im Vorwege gesicherte Erkenntnisse über den wahrscheinlich unfriedlichen Verlauf der Versammlung vorliegen, soll ein Vermummungsverbot angeordnet werden können. Um der Polizei einen höheren einsatztaktischen Spielraum zu geben, sprechen wir uns dafür aus, das Vermummungsverbot als Ordnungswidrigkeit zu regeln, damit die Polizei ein Ermessen zum Einschreiten hat und nicht zum Einschreiten gezwungen ist.

 

2. Gewaltenteilung auch bei höherer Gewalt

Die Einbindung des Parlaments ist auch in Pandemiezeiten aus Sicht der JuLis unerlässlich. Insbesondere aufgrund der Intensität und der Streubreite der Maßnahmen verbietet es sich hier, lediglich auf Verwaltungsebene zu agieren und massiv einschneidende Maßnahmen auf Generalklauseln zu stützen.

 

Die Einbeziehung des Parlaments steht aber Kraft Natur der Sache im Zielwiderspruch der Pandemiebekämpfung. Einerseits hinsichtlich der Geschwindigkeit der parlamentarischen Beratung im Vergleich zum Agieren über Allgemeinverfügungen und Verordnungen, aber – anders als bspw. bei anderen Katastrophenfällen, wie Sturmfluten – auch dadurch, dass die Mitglieder der Legislative selbst das Virus weiterverbreiten könnten.

 

Teilweise führte dies dazu, dass Parlamente, wie z.B. die Hamburgische Bürgerschaft in reduzierter Besetzung getagt haben, oder dass über längere Zeit Sitzungen ausfielen, wie es bei vielen kommunalen Parlamenten und auch für die Bezirksversammlungen in Hamburg der Fall war.

 

Dies mag im letzten Jahrtausend vielleicht noch zeitgemäß gewesen sein. Aber in Zeiten, in denen es ohne großen Aufwand, wie viele Unternehmen, Vereine und Bildungsträger in den letzten Wochen gezeigt haben, möglich ist, Präsenzveranstaltungen in den digitalen Raum zu verlagern, ist es nicht nachvollziehbar, warum dies für unsere Parlamente nicht möglich ist.

 

Für Abgeordnete, die zur Risikogruppe gehören, oder nahestehende Personen haben, die zur Risikogruppe zählen, muss zudem die digitale Teilnahme an Präsenzsitzungen ermöglicht werden.

 

In Zeiten von Kontaktbeschränkungen muss zudem sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit weiterhin Zugang zur parlamentarischen Beratung erhält. Dafür reicht es nicht aus, dass ein Live-Stream und eine Mediathek für die Plenarsitzung eingerichtet ist, da so der Hauptteil der parlamentarischen Arbeit, die vertiefte Auseinandersetzung im Ausschuss, fehlt. Auch hier muss eine Übertragung aller Ausschüsse sichergestellt werden.

 

Die Pandemielage verlangt vom Parlament innerhalb kürzester Zeit weitreichendste Maßnahmen zu beschließen. Eine vertiefte Auseinandersetzung der Parlamentarier, die bei der Intensität der Eingriffe geboten gewesen wäre, konnte hier aufgrund des bestehenden Zeitdrucks nicht stattfinden.

 

Folglich ist für uns JuLis klar, dass alle Akte des Parlaments, die in dieser Zeit verabschiedet wurden ein Ablaufdatum haben und im Parlament erneut vertieft parlamentarisch beraten werden müssen, sobald die Lage es zulässt. Jedes Gesetz, jeder Entschließungsantrag und jede Positionierung, die derart in Freiheitsrechte eingreift und nur so oberflächlich beraten werden konnte, hat unserer Ansicht nach eine ungeschriebene Sunset-Klausel.

 

Weiter folgt aus dieser Art der parlamentarischen Beratung, dass dies keine Zeit ist die eigene politische Agenda im Schnellverfahren durchzudrücken. Dem kann beispielsweise durch das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit begegnet werden.

 

Grade in pandemiebedingten Zeiten, die durch eine faktisch starke Dominanz der Exekutive gegenüber der Kontrollfunktion der Legislative geprägt sind, kommt der Judikative als Dritte der geteilten Gewalten eine noch höhere Bedeutung zu.

 

Das gilt in ganz besonderer Weise für einen effektiven Rechtsschutz der Grundrechtsträger gegenüber einer eskalierenden Vielzahl an intensiven Grundrechtseingriffen. Hier muss bei der Ressourcenzuteilung, wie auch bei den Strukturen, auch bzw. gerade in pandemischen Zeiten, für ausreichende Kapazitäten der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte gesorgt werden, um in Lagen, wie im Kontext Covid19, die bundesweit vielen hunderten oder gar tausenden parallel laufenden Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz noch so ausreichend schnell bearbeiten zu können.

 

Nur dann ist rechtsstaatlich gesichert, dass den Grundrechtsträgern ein Rechtsschutzerfolg noch faktisch nützten kann und ggf. nicht nur zu vagen Amtshaftungsansprüchen führt.

 

Die Exekutive ist hingegen in pandemischen Lagen in ganz besonderer Weise gefordert, durch möglichst rechtstreues Verwaltungshandeln und schlüssige wie valide Begründungen von Verwaltungsakten die Gerichte von unnötig provozierten Verfahren zu entlasten, sowie durch jeweils sorgfältige Erwägung vom Instanzenweg im Zweifelsfall nur zurückhaltenden Gebrauch zu machen.

 

Die Gewaltenteilung beschränkt sich aber nicht lediglich auf die horizontale, sondern auch auf die vertikale Ebene. Immer wieder kam in den letzten Wochen von unterschiedlichen Seiten der Wunsch auf, alle Kompetenzen zentral zu bündeln.

 

Wir JuLis bekennen uns aber zum Föderalismus. Nur durch die unterschiedlichen Systeme, kann optimal auf die Situation vor Ort eingegangen werden und festgestellt und evaluiert werden, welche Maßnahmen wirklich wirksam sind.

 

Natürlich sind Abstimmung und gemeinsame Koordinierung der Maßnahmen notwendig. Hier ist nicht nur der Dialog zwischen Bund und Ländern, sondern vielmehr auch der zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten zu intensivieren.

 

Föderalismus heißt für uns aber nicht, dass jeder Mitgliedsstaat oder Bundesland jedes Mittel ergreifen kann. Insbesondere solche Maßnahmen, die den Zusammenhalt zwischen den Ländern schwächen können, sind kontraproduktiv. Damit meinen wir vor allem den leichtfertigen Umgang mit Grenzschließungen und die Ausweisung von Menschen, die in dem Bundesland keinen Erstwohnsitz haben. Die Freizügigkeit innerhalb der Union ist eine Errungenschaft, die nicht so unüberlegt über Bord geworfen werden darf. Dass die Freizügigkeit sogar innerhalb des Bundesgebietes in Frage steht, haben wir bis vor kurzem noch für unmöglich gehalten.

In deiner Corner bleibt alles so, wie es ist!

Cornern ist gelebte Freiheit. Aufgrund fehlendender Sitzmöglichkeiten in der Gastronomie, gerade in den Abendstunden, wird der Konsum von Getränken auf öffentliche Straßen und Wege verlagert. Der Erwerb der Genussmittel erfolgt in der Regel in Kiosken oder im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs von Bars.

Einschränkungen des Cornerns durch generelle Alkoholverkaufs- und Aufenthaltsverbote lehnen wir JuLis Hamburg ab. Jeder Bestrebung zur Beschränkung des gewaltfreien Cornerns ist entgegenzutreten. Ausnahmen können bei Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs gemacht werden.

Ergänzend sollen, wenn dies sinnvoll ist, neue Außenflächen für die Gastronomie erschlossen werden, sodass nicht schon die zu geringe Anzahl an Sitzplätzen zum Ausweichen auf das Cornern zwingt.

Umgekehrt sind die Mittel, die das Ordnungsrecht der Exekutive zum Schutz der Anwohner zur Verfügung stellt, konsequent anzuwenden.