Übertragung aus Gerichtssälen ermöglichen

Die Jungen Liberalen Hamburg setzten sich dafür ein, dass Ton- und Bildaufzeichnung der Urteilsverkündung und, soweit die Parteien einverstanden sind, der mündlichen Verhandlung von obersten Bundesgerichten ermöglicht werden. Bei Prozessen, die die Kapazität des Gerichtssaals überschreiten, soll zudem eine Übertragung in andere Räume des Gerichts möglich sein.

Liberalisierung des Bestattungswesens

Die Jungen Liberalen Hamburg setzen sich für eine umfassende Reform des Bestattungswesens ein.

So soll es möglich werden, sterbliche Überreste nach erfolgter Kremierung (Asche in Urne) ohne Bindung an einen Bestatter:

  • mit nach Hause zu nehmen
  • auf dem eigenen Grundstück/im eigenen Garten zu bestatten (bei Eintagung ins Grundbuch)
  • in der freien Natur zu verstreuen
  • eine Bestattung auf Friedhöfen/Friedwäldern zu veranlassen
  • durch alternative Methoden (z.B. Raketenbestattung, Vinyl, Gemälde aus der Asche, Diamantprägung, o.ä.) zu bestatten.

Die Jungen Liberalen setzen sich auch für eine vollständigen Legalisierung von Luft- und Seebestattungen ein.

Vor der Kremierung soll weiterhin der Einsatz von Bestattern erforderlich sein. Des weiteren sprechen sich die Jungen Liberalen für die Abschaffung aller Beschränkungen von Grabgestaltungen und -beschriftungen und für eine Abschaffung der Sargpflicht aus. Die Grabgestaltungen dürfen bei öffentlich-rechtlichen Friedhöfen jedoch nicht grob verunstaltend sein. Bei privatrechtlichen Friedhöfen kann eine Begrenzung z.B. über die AGBs erfolgen. Bei diesen Maßnahmen muss der Umweltschutz, insbesondere die Boden- und Luftreinheit, beachtet werden. Nach Genehmigung soll auch eine Erdbestattung außerhalb der Friedhofsflächen möglich sein, hierfür muss jedoch auch eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Maßgeblich für die oben genannten Bestattungsarten ist der letzte Wille des Verstorbenen. Die Jungen Liberalen setzten sich darüber hinaus dafür ein, dass die Möglichkeit besteht Friedhöfe privat zu betreiben.

Kunst ist nicht national – gegen das Kulturgutschutzgesetz

Die Jungen Liberalen Hamburg lehnen das neue Kulturschutzgesetz aus folgenden Gründen ab:

1. Kunstgegenstände mit bestimmten Eigenschaften sollen erst ins Ausland ausgeführt werden dürfen, wenn die jeweilige Landeskulturbehörde ihr Einverständnis dazu gegeben hat. Unter Zuhilfenahme eines Sachverständigenrats entscheidet die Landeskulturbehörde dann über die Eintragung des Kunstgegenstandes in das Verzeichnis nationalen Kulturguts. Ist der Kunstgegenstand als „nationales Kulturgut erfasst worden, liegt nach Auffassung der Jungen Liberalen Hamburg ein schwerer Einschnitt in das Eigentumsrecht vor.

2. Bei einer Eintragung dürfen solche Kulturgüter nur noch mit Genehmigung der  Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ausgeführt werden. Dieses Vorgehen ist  abzulehnen, da nach dem Grundgesetz die Kulturverwaltung ausschließlich Ländersache ist.

3. Bei einer Verweigerung der Ausfuhrgenehmigung und dem damit einhergehenden Eintrag in das Verzeichnis nationalen Kulturguts ist dem Eigentümer der Weg zum internationalen Kunsthandel verwehrt. Es besteht nur noch eine Verkaufsmöglichkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dabei besteht keine Ankaufspflicht seitens des Staates. Im Zweifelsfall ist ein Verkauf nicht mehr möglich bzw. nur noch zu Bruchteilen des internationalen Marktwertes.

4. Die Einführung des neuen Begriffs „Nationales Kulturgut“ ist abzulehnen.

Spritzenautomaten

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern die Prüfung der Einführung von Spritzenautomaten, die gegen den Selbstkostenpreis sterile Spritzensets mit Suchtberatungsinformationen ausgeben. Die Spritzenautomaten sind dabei als ergänzendes Angebot zusätzlich zu den bestehenden Angeboten der Suchtberatung zu sehen.

Dafür ist erforderlich, dass eine Bedarfsermittlung und Konzepterstellung erfolgt. Der Bedarf soll dabei anhand von Indizien, wie der geschätzten Anzahl an injizierenden Konsumenten, aber auch am bestehenden Angeboten, wie Apotheken und Spritzenvergabestellen, festgestellt werden.

Öffentliche Beförderung der Bundeswehr auf dem Rathausmarkt

Die Jungen Liberalen fordern Solidarität mit der Bundeswehr. Jährlich Ende Juni werden Studenten der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBwH) vom Dienstgrad Oberfähnrich/Oberfähnrich zur See zu Leutnant/Leutnant zur See befördert und damit zu Offizieren ernannt. Dies ist ein besonders feierlicher Moment für die Studenten. Bisher wird diese Beförderung zwar öffentlich zugänglich, aber weitestgehend ohne öffentliche Aufmerksamkeit auf dem Sportplatz der HSU/UniBwH abgehalten. Um Solidarität mit den Streitkräften auszudrücken und einen Teil zur öffentlichen Anerkennung der Bundeswehr beizutragen, fordern die Jungen Liberalen, diese Beförderung öffentlich auf dem Rathausmarkt auszuführen.

Bildung als Integrationsmotor für Asylsuchende

Wir sehen uns im Moment mit einer Flüchtlingsbewegung konfrontiert, die diese Welt so seit dem zweiten Weltkrieg nicht gesehen hat. Für viele Menschen ist auf ihrer Flucht Deutschland ein Ziel. Gerade Hamburg als Stadtstaat mit begrenztem Raum stellt dieser Zustrom vor besondere Herausforderungen bei der Unterbringung. Bei Essen und einem Dach über dem Kopf endet für uns JuLis die Verantwortung Hamburgs gegenüber den Asylsuchenden nicht. Hilfe zur Integration -also dem wirklichen hier ankommen- müssen ebenfalls in dem Moment beginnen, in dem die Registrierung als Asylsuchender erfolgt ist. Als erster und wichtigster Schritt muss sichergestellt werden, dass jeder hier Ankommende unabhängig von seiner Aussicht zu bleiben, Zugang zu einem Deutschkurs bekommt. Dass in Deutschland erst ein abgeschlossenes, positives Asylverfahren zu einem Sprach- und Integrationskurs berechtigt, halten wir für falsch. Den Ansatz Hamburgs auch schon Asylsuchenden, deren Asylantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen wird, Zugang zu Sprachkursen zu ermöglichen, begrüßen wir, empfinden diesen allerdings noch immer als nicht ausreichend. Sprache ist das ‘A und O’ der Integration. Versäumnisse hier können zu erheblichen Folgeproblemen führen. Online-Angebote können und sollen dabei ausdrücklich genutzt werden. Sie bieten eine Möglichkeit für individuelle Lerngeschwindigkeiten und sind zudem unabhängig von der Anzahl an verfügbaren Lehrkräften. Wir JuLis sehen grundsätzlich Bildung als einen Motor der Integration. Deswegen wollen wir möglichst vielen hier ankommenden Asylsuchenden die Möglichkeit zur Aus- und Weiterbildung bieten. Dazu bedarf es jedoch zunächst eine konsequente Abfrage des Bildungshintergrundes schon wenn der Asylantrag gestellt wird. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen sollen Asylsuchende umgehend und umfassend über Bildungsmöglichkeiten, die ihrem Bildungshintergrund entsprechen informiert werden. Wir machen dabei im Wesentlichen vier Gruppen aus:

 

Frühkindliche Bildung

Zur Zeit gibt es für minderjährige Flüchtlinge, die noch nicht im schulpflichten Alter sind, noch keine nachhaltigen Konzepte. Für die Integration ist es besonders förderlich, dass die Maßnahmen möglichst frühzeitig erfolgen. Die Jungen Liberalen fordern daher, dass minderjährige Flüchtlinge, die noch nicht schulpflichtig sind, nach Möglichkeit in bestehenden Kindergärten und Krippenangebote aufgenommen werden sollen. Die entsprechenden Institutionen sind mit einem bedarfsgerechten Betreuerschlüssel auszustatten.

 

Schüler

Für hier lebende Kinder auch ohne geklärten Aufenthaltsstatus gilt die Schulpflicht. Wir sehen die Umsetzung dieser und den Förderunterricht für Kinder, die noch kein Deutsch können, in Hamburg als relativ gut umgesetzt an. Wir sehen ein Problem bei der Verteilung der Kinder und der Konzentration auf einige Schulen, erkennen jedoch an, dass dieses ohne unzumutbar lange Schulwege erstmal nicht zu lösen ist. Die Trennung der älteren Kinder in spezielle Förderklassen sehen wir kritisch. Natürlich muss Deutsch als Fremdsprache höchste Priorität haben, jedoch glauben wir, dass eine Verteilung in die normalen Klassen mit zusätzlichem Sprachunterricht zu einer besseren Integration führen würde. Auch das Erlernen von Deutsch funktioniert unserer Ansicht nach besser im Umgang mit deutschsprachigen Mitschülern, als rein in der Theorie in speziellen Förderklassen.

 

Studenten

Im Moment schafft die Uni Hamburg Plätze für Asylsuchende als Gasthörer. Die JuLis Hamburg begrüßen diese Initiative, sehen sie allerdings als nicht ausreichend an. Zunächst muss es eine Koordination der Hamburger Hochschulen geben, damit klare und einheitliche Regeln über die Möglichkeiten des Uni-Zugangs für Asylsuchende geschaffen werden. Ein Flickenteppich, wie er im Moment besteht, ist gerade für Menschen, die mit unserem Hochschulsystem nicht vertraut sind, nicht zu überblicken und der angestrebten Bildungsinitiative nicht förderlich. Die privaten Hochschulen können dabei natürlich nicht zum Mitmachen gezwungen werden, die Beteiligung an diesem Abstimmungsprozess soll ihnen allerdings ermöglicht und nahe gelegt werden. Wir fordern die Behörden auf, in den Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme, sowie in den Folgeunterbringungen, umfassend über die Möglichkeit der Aufnahme eines Gasthörer-Studiums an den Hamburger Hochschulen zu informieren. Für alle Asylsuchenden, die eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können, müssen dieselben Regeln zur Aufnahme eines Studiums gelten, als wenn sie sich aus dem Ausland bewerben würden. Die Möglichkeit, wenn kein Nachweis einer HZB erbracht werden kann, über einen Eingangstest Zugang zum Studienkolleg zu erhalten, begrüßen wir ausdrücklich. Auch diese Möglichkeit ist noch auszuweiten und mehr Asylsuchenden zugänglich zu machen. Da durch die Zunahme an Asylsuchenden mit einer Erhöhung der Bewerberzahl gerechnet werden muss, müssen zusätzliche Plätze am Studienkolleg geschaffen werden. Eine ‘Flüchtlingsquote’ an Studienkolleg und Hochschulen lehnen wir jedoch ab. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es eine Auswahl nach Leistungen, die wir so auch beibehalten wollen. Allerdings soll es ermöglicht werden, dass die Eingangstests für Asylsuchende ohne Nachweis einer HZB auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen anerkannt werden und so, bei entsprechendem Ergebnis des Eingangstests, eine Aufnahme des Studiums möglich wird.

 

Auszubildende

Der Beginn einer Ausbildung wird größtenteils durch das für Asylsuchende geltende Arbeitsverbot verhindert. Auf Bundesebene setzen sich die Jungen Liberalen dafür ein das Arbeitsverbot und die nachfolgende Vorrangprüfung für Asylsuchende abzuschaffen. Eine Umgehung dieses kann durch Praktika erfolgen, bei denen die Asylsuchenden auch bei fehlenden Nachweisen einer evt. begonnenen oder abgeschlossenen Ausbildung, ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen können. Wir fordern deswegen den Senat und die Kammern dazu auf, Möglichkeiten für Praktikums- und darauffolgende Ausbildungsplätze zu schaffen und bürokratische Hürden bei der Vermittlung und Aufnahme dieser abzubauen. Für alle Asylsuchende in Ausbildung muss es ermöglicht werden, in Deutschland zu bleiben und ihre Ausbildung zu beenden. Wir fordern den Bund dazu auf, unabhängig vom Status des Asylverfahrens, Aufenthaltsgenehmigungen für sich in Ausbildung befindliche Asylsuchende zu gewähren. Ebenso muss der Zugang zu BAföG erleichtert werden. Wir können es uns nicht leisten, auf das Potenzial von Menschen, die die Befähigung haben in Deutschland zu studieren oder eine Ausbildung zu machen, zu verzichten.

Für selbstbestimmte Sexarbeiter

Die Jungen Liberalen fordern, die Legalität selbstbestimmter Prostitution in Deutschland aufrechtzuhalten. Prostitution ist ein Gewerbe wie jedes andere und bedarf der vollständigen rechtlichen Gleichstellung. Das heißt auch, dass die Kompetenz zur Überprüfung der Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften bei der Ordnungsbehörde liegen muss und nicht bei der Polizei. Den Besonderheiten der Branche muss dort, wo es nötig ist, zurückhaltend begegnet werden. Eine Verbotspolitik hätte die Verdrängung betroffener Sexarbeiter in ein kriminelles Milieu zur Folge. Aus liberaler Perspektive muss oberstes Ziel der Prostitutionspolitik die Verteidigung der sexuellen Selbstbestimmung sein.

Selbstbestimmtheit braucht leistungsabhängige Bezahlung

Die Jungen Liberalen erkennen jedoch an, dass die sexuelle Selbstbestimmtheit von Sexarbeitern auch in der aktuellen Rechtslage und Gewerbepraxis in Deutschland teilweise erheblich kompromittiert wird. Wenn sie Pauschalbeträge zum Angebot ihrer Dienstleistungen bezahlen müssen, kann dies den wirtschaftlichen Druck erhöhen, in einer bestimmten Zeit Freier anzunehmen, so dass sich im Graubereich zwischen freiwilligem Angebot und wirtschaftlicher Notlage eine Verschiebung zu Ungunsten der Freiwilligkeit ergibt. Jeder Sexarbeiter entscheidet selbstständig über sein Geschäftsmodell. So sind beispielsweise Flatrate- Angebote sowohl für Selbstständige als auch für angestellte Sexarbeiter ein akzeptables Geschäftsmodell, das ein festes Tageseinkommen bietet und eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit gewährleistet. Die Jungen Liberalen sprechen sich sowohl gegen Sondersteuern aus, die Prostitution stärker belasten als andere Gewerbe und fordern gleichzeitig die Abschaffung überhöhter Gebühren und Beiträge, die faktisch Sondersteuern darstellen. Die derzeitigen Freigrenzen im Einkommens- und Gewerbesteuerrecht sowie die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht sind beizubehalten. Dabei bedarf es einer umfassenden Aufklärung in der Landessprache der Betroffenen.

Selbstbestimmtheit heißt meist Selbstständigkeit

Die Jungen Liberalen stellen fest, dass das rot-grüne Prostitutionsgesetz ihr Hauptziel – Prostituierte zur sozialversicherungspflichtigen Anstellung zu verhelfen – verfehlt hat. Daher fordern die Jungen Liberalen es in Zukunft den Sexarbeitern zu überlassen, welcher Art das Beschäftigungsverhältnis ist. Der Gesetzgeber sorgt mit den Berufsgenossenschaften für faire und saubere Arbeitsbedingungen. Unbedingt notwendig ist eine Überarbeitung von arbeitsrechtlichen Normen, die Sonderregelungen für Sexarbeiter enthalten, um das Angestelltenverhältnis praktikabel zu gestalten. Im Rahmen dessen bedarf es auch einer Neufassung des §180a StGB. Die Jungen Liberalen fordern darüber hinaus, ein Genehmigungserfordernis, die an den Betreiber eines Bordells persönliche Anforderungen stellt. Denkbar ist zum Beispiel die Entziehung der Erlaubnis bei milieutypischen, strafrechtlichen Verurteilungen. Hier müssen Polizeikontrollen möglich sein. Vor allem aber, wenn die Unabhängigkeit der Frau gewahrt ist, kann auch von Hinweisen der Frauen ausgegangen werden, die, durch ihren Kontakt zur Polizei, solche Ungereimtheiten in den Bordellen künftig melden könnten. Wir fordern bundesweite Beratungsangebote für Sexarbeiter im Bereich Ausstieg, Umschulungen und Weiterbildung.

Selbstbestimmtheit heißt auch Schutz der Freiheit

Die Jungen Liberalen fordern weiter, eine Genehmigungserfordernis, die an den Betreiber eines Bordells persönliche Anforderungen stellt. Denkbar ist zum Beispiel die Entziehung der Erlaubnis bei milieutypischen, strafrechtlichen Verurteilungen. Dies soll analog den Regeln des Gaststättenrechts erfolgen.

Selbstbestimmtheit braucht Gesundheit

Die Jungen Liberalen fordern die Fehler des rot-grünen Prostitutionsgesetzes auch im Bereich der Gesundheitsprävention zu beheben. So soll es Präventionsangebote und Aufklärung über gesundheitliche Risiken geben, um der Übertragung von STI vorzubeugen und damit sowohl die Sexarbeiter als auch die Kunden zu schützen. Da unheilbare sexuell übertragbare Krankheiten zu einem Verlust der Arbeitsmöglichkeit führen würden, muss es Angebote für Berufskrankheitsversicherungen für Sexarbeiter/-innen geben. Hierbei sind private bzw. eigenverantwortliche, genossenschaftliche Lösungen einer staatlichen Regulierung vorzuziehen.

Selbstbestimmtheit braucht Datensensibilität

Aufgrund der hohen Stigmatisierung von Prostitution in der Gesellschaft muss der Staat besonders sensibel mit jeder Information über Sexarbeiter, Kunden und Einrichtungen, in denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, umgehen. Der beste Schutz vor Datenmissbrauch ist Prävention. Daher fordern die Jungen Liberalen, behördliche Informationen bezüglich sexueller Dienstleistungen stets nur bei einer Behörde festzuhalten, sicher zu verschlüsseln, bzw. zu verschließen und bei allen amtlichen Unterlagen und Registrierungen bei denen eine Tätigkeit im Bereich der sexuellen Dienstleistungen erkenntlich wird, die Möglichkeit der Anonymität (z.B. Pseudonym und getrennte Lagerung der Zuordnung zum Klarnamen) zu schaffen, so dass Externe bei Einsicht der Daten bzw. Unterlagen den Klarnamen und die Anschrift bzw. die Art der Dienstleistung nicht einsehen können.

Selbstbestimmtheit braucht strafrechtliche Verfolgung von Zwang

Auf die öffentlich häufig diskutierten kriminellen Aspekte im Umfeld der Prostitution (Zwangsprostitution und Menschenhandel) finden bereits vorhandene Regelungen im Strafgesetzbuch hinreichend Anwendung. Die Jungen Liberalen fordern eine effektivere Strafverfolgung von Zwangsprostitution und der Ausbeutung von Prostituierten. Dabei bedarf es insbesondere einer Reform des § 180 I StGB, der seinem Wortlaut nach auch jegliche legale Form der Prostitution umfasst. Um Menschenhandel und Ausbeutung von Prostituierten besser bekämpfen zu können, bedarf es des Opfer- und Zeugenschutzes in Zusammenarbeit mit entsprechenden. Daher brauchen Sexarbeiter ohne legale Arbeitserlaubnis, die Opfer von Zwang wurden, besonderen Schutz vor Abschiebung bei einer Anzeige. Eine Freierbestrafung bei Zwangsprostitution lehnen die Jungen Liberalen dagegen aufgrund mangelnder Umsetzbarkeit und einer Rekriminalisierung der Prostitution mit negativen Folgen für legale Betriebe und Angebote ab. Stattdessen fordern die Jungen Liberalen, Freier die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen bei der Aufdeckung und Aufklärung von Missbrauch und Zwangsprostitution stärker mit einzubeziehen. Dadurch, dass sie im direkten Kontakt zu den Prostituierten stehen können sie Missbrauch erkennen der sonst vielleicht unbehelligt bleiben würden. Konkret fordern die Jungen Liberalen deshalb die Einrichtung anonymer Rufnummern, denen die Kunden prekäre Arbeitsverhältnisse melden können, ohne gesellschaftliche Repressalien befürchten zu müssen. Zudem fordern die Jungen Liberalen eine gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema Ausbeutung von Prostituierten, um auch potentielle Kunden zu erreichen und so legale, freiwillige Angebote zu stärken.

Selbstbestimmtheit auch für Unternehmer im Prostitutionsgewerbe

Die derzeitige Regelung, dass die Einrichtung eines Bordellbetriebs in Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern mit Hilfe des Baurechts verhindert werden kann, ist abzuschaffen. Für Bordellbetriebe müssen hier die gleichen Regeln gelten wie für jedes andere Gewerbe auch. Ein bedeutender Teil der Sexarbeit ist die Kundenakquise. Die Möglichkeit der gewissenhaften Kundenauswahl ist dabei ein Faktor, der nicht zeitlich und räumlich durch rechtliche Schranken begrenzt sein darf. Die Einrichtung von Sperrbezirken und Kontaktverboten wie in St. Georg ist aus liberaler Sicht schadensstiftend und führt zu einer Gefährdung der Sexarbeiter sowie zu einem Anstieg der Kriminalität innerhalb des Gewerbes.

Flüchtlinge vor Ort

Öffentliche Unterbringung dezentral gestalten

Anstatt die Asylbewerber weiterhin zu Vielen in Heimen unterzubringen, fordern wir eine dezentrale Unterbringung. Hierfür sollen Sozialwohnungen auch an Asylbewerber vergeben werden, die dann unter Berücksichtigung der besonderen Umstände im Einzelfalle entsprechend über die gesamte Stadt verteilt werden. Gemeinsame Treffpunkte müssen jedoch unbedingt erhalten bleiben, um die zahlreichen ehrenamtlich geleisteten Integrations- und Freizeitangebote nicht zu gefährden.

Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber verbessern

Um die Arbeitssituation der Asylbewerber zu verbessern, fordern wir eine Aufhebung bestehender Restriktionen und die Möglichkeit des Zugangs zum Arbeitsmarkt während der Bearbeitungsphase des Asylantrags. Dabei sollen die Verdienstmöglichkeiten der Asylbewerber zwar nicht begrenzt werden, der Verdienst soll aber ab Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze auf staatliche Leistungen wie den Kosten für die Miete bzw. Unterbringung entsprechend angerechnet werden. Die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn vorausgesetzt, dürfen Asylbewerber nicht von ihrer Anwendung ausgenommen werden.

Bewegungsfreiheit herstellen

Asylbewerber müssen die Möglichkeit bekommen, sich während der Antragsphase im gesamten Bundesgebiet zu bewegen. Wir fordern daher bestehende Beschränkungen aufzugeben.

Kein Generalverdacht durch „Gefahrengebiete“

 

Die Errichtung von Gefahrengebieten und die hierdurch erweiterte Polizeimacht, stellen Menschen, die sich dort aufhalten unter einen Generalverdacht. Die JuLis Hamburg setzen sich daher gegen solche Ausnahmeregelungen ein, die die geltenden Anforderungen für polizeiliche Maßnahmen außer kraft setzen und damit die Gefahr willkürlicher Kontrollen hervorrufen.

Arbeitsmarktzulassung für Asylbewerber ab dem ersten Tag

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern:

 

Dass jeder Asylbewerber ab dem ersten Tag eine berufliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen darf und jeder Asylbewerber unter 25 Jahren sich für eine Ausbildung oder einen Studienplatz bewerben darf, sofern er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.