Das Thema Migration wird in Deutschland immer häufiger diskutiert. Die Debatten darüber sind jedoch oft polemisch, undifferenziert und meist nur auf Teilaspekte der eigentlichen Problematik beschränkt.
Während die reguläre Migration in den deutschen Arbeitsmarkt von der Bundesregierung durch das neue Einwanderungsgesetz sehr sinnvoll neu geregelt wurde, gilt dies für den Bereich der irregulären Migration nicht. Hier fehlt es bei fast allen politischen Akteuren an Mut, dieses Thema anzugehen. Das führt dazu, dass Rechtspopulisten hier besonders einfach mit Scheinlösungen punkten können. Dies können wir nicht hinnehmen und wollen sachorientiert und offen über die Möglichkeiten sprechen, illegale Migration zu bekämpfen.
I. Die Grundlagen einer liberalen Migrationspolitik
Für uns junge Liberale Hamburg sind folgende Grundsätze für eine liberale Migrationspolitik entscheidend:
Wir unterscheiden zwischen regulärer und irregulärer Migration. Während es einer kontrollierten und regulären Migration in unsere Arbeitssysteme bedarf, muss der Teil an Menschen, die irregulär in unser Land kommt, gesenkt werden. Hierbei kommt es auch nicht darauf an, wie die Einreise nach Europa und Deutschland begründet ist oder wie beispielsweise der Bildungsgrad einer Person ist.
Bei jeder Thematik gilt für uns das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Wir vertrauen auf unser Recht und unsere Rechtsprechung.
Konkret bedeutet das: Es muss im Interesse Deutschlands liegen, dass Ausreisepflichtige und Menschen ohne Duldung das Land verlassen. Auch Abkommen wie das DublinAbkommen wollen wir konsequent anwenden.
Migrationspolitik muss menschenwürdig sein. Bei aller Härte in der Sache müssen die Rechte aller Menschen auf europäischer wie deutscher Ebene geachtet werden. Dazu gehört für uns auch das Recht, sich zu verteidigen. Dass es Flüchtlingen bisher teilweise nicht möglich war, sich rechtlichen Beistand zu suchen, ist für uns ein großes Problem und darf sich nicht wiederholen.
Wir stellen uns ebenfalls klar gegen von Mitgliedsstaaten der EU durchgeführten, vom EU-Recht nicht gedeckten Maßnahmen zur Einschränkung von Migration.
Migrationspolitik muss dort, wo sie gemacht wird, auch gedacht werden. Von europäischer bis kommunaler Ebene gibt es viele Herausforderungen, die gesamtheitlich und strategisch gedacht werden müssen. Dafür braucht es enge Absprachen zwischen allen Ebenen, aber auch den Austausch von Ländern und Kommunen. Hier können nicht nur gesamtheitliche Strategien verbessert, sondern vor allem auch Best Practices ausgetauscht und etabliert werden können.
II. Irreguläre Migration in Europa wirksam bekämpfen
Die Einschränkung illegaler Migration in Europa muss von allen Staaten gemeinsam gedacht werden. Jedes Mitgliedsland in der EU hat dabei eine Verantwortung. Die Lage an den EU-Außengrenzen war zuletzt immer schlechter, die humanitären Zustände teilweise dramatisch.
Der Kompromiss der EU-Innenminister hat einen ersten Aufschlag für eine Reform des europäischen Asylrechts gemacht, viele Fragen sind gleichzeitig aber noch offen. Die Jungen Liberalen Hamburg unterstützen die Stoßrichtung des Kompromisses der EUInnenminister nach Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die Asylzentren humanitären Standards entsprechen. Die beschlossenen Regeln müssen für alle Mitgliedsstaaten verbindlich gelten.
Wir fordern, dass die Kapazitäten in den Asylzentren realistisch abgeschätzt und aufgebaut werden. Die eher willkürliche Zahl von 30.000 Menschen, die pro Jahr ein Grenzverfahren durchlaufen sollen, halten wir nicht für sinnvoll.
Die Forderung, dass die Grenzverfahren vor allem Menschen aus Ländern mit geringer Schutzquote durchlaufen müssen, unterstützen wir, fordern jedoch, diese auf 30% statt 20% zu setzen, da bisher nur drei der zehn Hauptherkunftsländer der Migration in der EU abgedeckt sind.
Auch Straftäter, Gefährder und Menschen, die die Behörden getäuscht haben, sollen in die Asylzentren aufgenommen werden, dort aber in getrennten Bereichen untergebracht werden. Eine maximale Aufenthaltsdauer von 12 Wochen ist angemessen, in dieser Zeit muss ein Zugang zu anwaltlicher Beratung gewährleistet sein.
Dass unbegleitete Minderjährige aus den Grenzverfahren ausgenommen werden sollen, lehnen wir ab. Dabei muss das Menschenrecht auf Bildung gewährt werden. Allgemein sind für alleinreisende minderjährige Personen sicherere und getrennte Unterbringungen zu gewährleisten. Hier droht die Gefahr, dass in Kombination mit dem Familiennachzug ein Vorteil dadurch entsteht, dass man Kinder unbegleitet in Richtung der EU vorschickt.
In den Asylzentren sollen die Menschen den juristischen Einreisestatus „nicht eingereist“ beibehalten. Diese Lösung ist äquivalent zu den Regelungen am Flughafen und vereinfacht den rechtlichen Umgang mit gegebenenfalls anstehenden Rückführungen.
Für alle Mitgliedsstaaten soll es verpflichtend sein, Asylanträge über eine an die Drittstaatenlösung gekoppelte Zulässigkeitsprüfung prüfen zu lassen. Sind Asylanten über sichere Drittstaaten in die EU gekommen, soll der Asylantrag als unzulässig abgelehnt werden.
Wer bewusst illegal in die EU einreist und sich einem geregelten Asylverfahren entzieht, soll 10 jähriges Einreiseverbot erhalten.
Für uns ist klar: Die Reform der Innenminister wird nur funktionieren, wenn sowohl einzelne Mitgliedsstaaten als auch die EU insgesamt Rückführungsabkommen schließen. Dies gilt sowohl mit den Herkunftsländern direkt als auch mit sicheren Drittstaaten. Letztere sollen beispielsweise durch mehr Entwicklungshilfe oder Visa-Erleichterungen entlohnt werden.
Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wird, sollen – sofern ihr Herkunftsland die Rücknahme verweigert – in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Wichtig hierbei ist, dass ein Verbindungskriterium zu diesem Land besteht, das bedeutet, dass die Flüchtlinge eine persönliche Verbindung zum Drittstaat haben.
Option 1: Dieses besteht für uns, sobald ein durchgehender Aufenthalt von 14 Tagen oder ein nicht durchgängiger Aufenthalt von insgesamt 21 Tagen bestanden hat. Wird die Amtssprache eines Drittstaates beherrscht, ist kein Aufenthalt nötig.
Option 2: In Zusammenarbeit mit dem EU-Kommissar für Inneres Kriterien soll die EU für den Begriff einer „persönlichen Verbindung“ zu einem Drittland definieren.
Wir lehnen Abschiebungen in Drittstaaten ab, die nur in Teilgebieten als sicher eingestuft wurden. Alle Drittstaaten müssen die Genfer Flüchtlingskovention zwar nicht ratifiziert haben, zumindest aber ihre Anforderungen erfüllen.
Die EU soll auch Abkommen mit afrikanischen Ländern schließen, sodass bereits der Übertritt der Grenzen in Richtung der EU verhindert wird.
Die Migranten aus den Grenzverfahren sollen bei positivem Bescheid gleichmäßig in der EU verteilt werden. Länder können sich von dieser Verpflichtung „freikaufen“ und sollen nach erstem Entwurf der Innenminister 20.000 Euro pro Asylanten zahlen, den sie nicht aufnehmen.
Wir sehen die generelle Idee dieses Vorschlags als pragmatisch und zur Umsetzung des Kompromisses wohl unerlässlich. Jedoch ist die Zahl von 20.000 Euro viel zu niedrig. Diese muss realistisch an die Kosten eines Verfahrens sowie der nachfolgenden Aufnahme einer Einzelperson im Durchschnitt angepasst werden. Es darf sich weder finanziell noch organisatorisch lohnen, sich unsolidarisch innerhalb der EU zu zeigen.
Die Jungen Liberalen Hamburg fordern die Berufung eines europäischen Beauftragten für Migration und Integration. Dieser soll die Verhandlungen der EU für Rücknahmeabkommen koordinieren. Gleichzeitig ist er für die Einhaltung und Kontrolle der Menschenrechtsstandards bei den Asylverfahren zuständig. Dass wie bisher die Mitgliedsstaaten sich in diesem Punkt selbst kontrollieren, halten wir für unzureichend.
Insgesamt fordern wir eine Abkehr vom Dublin-Verfahren. Stattdessen sollen mittelfristig Regelungen über Verteilungsschlüssel, Grenzverfahren und Zulässigkeitsprüfungen gefunden werden.
Langfristig sollen über feste Kontingente für bestimmte Länder die Migrationsbewegungen rein auf politisch verfolgte oder anderweitig in ihrem Land gefährdete Menschen beschränkt werden. Diese Kontingente müssen laufend überprüft und unbürokratisch an herrschende politische Lagen angepasst werden.
III. Wir brauchen eine starke europäische Krisenverordnung
„2015 darf sich nicht wiederholen!“ ist eine genauso häufige wie – ohne entsprechende Maßnahme – leere Phrase. Was wir zu dieser Zeit erlebt haben, zeigte nicht nur das Missmanagement in der Migrationspolitik der EU an sich auf, sondern auch die Überforderung alle Mitgliedsstaaten mit besonders starken Fluchtströmungen.
Diese können jedoch nicht nur wie vor acht Jahren aus mehr Fluchtursachen in den Herkunftsländern entstehen, sondern auch durch die Instrumentalisierung von Flüchtlingen zur Schaffung eines humanitären Engpasses. Zuletzt versuchte dies Belarus, indem Flüchtlinge gezielt an der polnischen Seite der EU-Außengrenze in Richtung Europas geschickt wurden.
Für diese Fälle braucht es eine koordinierte Antwort der EU darauf. Gerät ein Mitgliedsstaat in größerem Maße unter Druck, soll es die Ausrufung eines solchen Krisenfalls beantragen können. Innerhalb von 24 Stunden muss der europäische Beauftragte für Migration in Absprache mit dem EU-Kommissar für Inneres prüfen, ob dies angemessen ist.
Wird der Krisenfall ausgerufen, greift die Krisenverordnung. Automatisch soll die maximale Dauer der Grenzverfahren auf 24 Wochen verlängert werden. Ist die Katastrophe länger anhaltend, soll die Aufenthaltsdauer in den Asylzentren zwei Mal um jeweils zwölf weitere Wochen verlängert werden. Das erste Mal durch ein Gremium um den europäischen Beauftragten, das zweite Mal nur durch Gerichte und dies nur in Einzelfallentscheidungen.
Die Schutzquote, bei der Menschen im Krisenfall in Grenzverfahren kommen sollen, steigt auf 75%.
Greift ein solcher Krisenfall, soll die Verteilung aller Menschen, deren Asylantrag bewilligt wurde, verpflichtend über den europäischen Verteilungsschlüssel erfolgen. Für die Dauer der Krisensituation sollen Ausgleichszahlungen nur in Ausnahmefällen möglich sein, wie zum Beispiel, wenn ein Land alle Kapazitäten ausgeschöpft hat. Weigert sich ein Land, Asylanten aufzunehmen , soll dies mit einem entsprechenden Vertragsverletzungsverfahren sanktioniert werden.
IV. Für mehr Rechtsstaatlichkeit und ein wehrhaftes Deutschland in allen Fragen irregulärer Migration
Deutschland ist in der Vergangenheit immer wieder Ziel von irregulärer Migration gewesen. Dies belastet unsere Kommunen bis heute ans Maximum. Auch in der Bevölkerung hat die Überforderung der Politik mit einem konsequenten Handeln gegen irreguläre Migration für große Verunsicherung gesorgt. Dabei ist ein Nährboden entstanden, in dessen Klima immer mehr Menschen für rechtsextreme Ideen und populistische Gedankengüter offen werden.
Wir sehen es als Aufgabe der deutschen Politik, human, aber eben auch konsequent und für die Bürger nachvollziehbar mit den Problematiken für Migration, aber vor allem irregulärer Migration umzugehen.
Der Rechtsstaat muss es sich zur Aufgabe machen, dass ausreisepflichtige Menschen auch konsequent abgeschoben werden, insbesondere, wenn sie nicht geduldet sind.
Im Bezug auf die rechtlichen Grundlagen fordern wir Jungen Liberalen Hamburg, dass Deutschland eine Zulässigkeitsprüfung für alle gestellten Verfahren einführt, bis diese in der EU verpflichtend wird. Dass Nancy Faeser dies nicht tun will, kritisieren wir scharf. Deutschland darf sich nicht durch laschere Regeln erneut zum Anlaufpunkt für irreguläre Migranten machen, die in einem geregelten Grenzverfahren keine Aussicht auf einen positiven Bescheid hätten. Deutschland soll die Liste der sicheren Herkunftsländer um Tunesien, Marokko, Algerien und Mauretanien erweitern. Ebenso sollen automatisch Beitrittskandidaten für die EU zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.
Deutschland soll auch weiterhin eigenständig Verhandlungen über Rückführungsabkommen mit Herkunfts- und Drittländern führen. Alle sicheren Herkunftsländer sollen automatisch sichere Drittstaaten sein. In dieser Konsequenz soll Deutschland auch bis zu einer Reform das Dublin-Abkommen konsequent anwenden und entsprechend auch innerhalb der EU abschieben.
Wer in sein Land zwischenzeitlich zurückkehrt, soll wie in skandinavischen Ländern seinen Status als Flüchtling verlieren.
Wir fordern, dass die Bundespolizei an allen Dienststellen und somit auch ohne Grenzbehörde zu sein, gleichberechtigt mit den Landesbehörden Maßnahmen zur Vollstreckung des geltenden Aufenthaltsrechts durchführen darf und sprechen uns daher für eine entsprechende Änderung des §71 des Aufenthaltsrechts aus.
Um auch Menschen ohne gültige Papiere abschieben zu können, sollen die Bundesländer schnell und koordiniert Reisepapiere zur Ausreise besorgen und übermitteln. Diese Vorgänge müssen beschleunigt werden.
Die gängigen Fluchtroute an den Grenzen in Richtung der Schweiz, Österreich und Dänemark sollen stärker kontrolliert werden, um entsprechende illegale Einreisen möglichst zügig zu vermeiden.
Eine Abschaffung des Individualrechts auf Asyl in Artikel 16 GG lehnen wir ab.
Insgesamt muss es eine Aufgabe für die Politik sein, Duldungsketten zu durchbrechen. Haben Menschen eine Ausbildung oder Berufserfahrung und zeigen den Willen zur Integration, können sie nach dem neuen Einwanderungsgesetz der Bundesregierung schnell in ein Arbeitsverhältnis kommen.
Andernfalls macht es jedoch keinen Sinn, die Menschen jahrelang über Duldungen in unsicheren Arbeits- wie Lebensverhältnissen zu lassen, um sie am Ende doch abzuschieben.
Daher fordern wir, dass die politischen Gründe im Herkunftsland kein Grund mehr für eine Duldung in Deutschland sein soll. Wer keinen Anspruch auf Asyl hat, soll daher in ein Drittland abgeschoben werden. Auch eine kurzfristige medizinische Situation soll kein Grund für eine Duldung sein.
Der Anspruch auf den kostenfreien Besuch von Integrationskursen soll auf geduldete Asylbewerber ausgeweitet werden.
Auch die Situation vor Ort muss den Gegebenheiten der aktuellen Lage angepasst werden. Dass aktuell zum Teil nur bei 20% der abzuschiebenden Personen pro Termin eine Rückführung auch vollstreckt wird, muss ein klares Warnsignal und Aufgabe für die Politik zu gleich sein, die Bedingungen und Hürden für Abschiebungen zu senken.
Das größte Problem hierbei ist, dass abzuschiebende Personen oft nicht angetroffen werden. Gleichzeitig sind auch bürokratische Hürden und medizinische Gründe oft Blockaden für Rückführungen.
Die Jungen Liberalen Hamburg sehen die Abschiebehaft als wirksamstes Mittel an, um Abschiebungen konsequent zu vollstrecken. Hierfür müssen vor allem die Kapazitäten erhöht werden, um Menschen, die sich der Rückführung entziehen oder eine Abschiebung anderweitig zu verhindern versuchen auch zuverlässig in entsprechende Einrichtungen untergebracht werden können.
Die im Aufenthaltsgesetz genannten Regelungen zur Abschiebungshaft halten wir für gerechtfertigt. Es sollen jedoch die entsprechende Grundlagen dafür geschaffen werden, dass Migranten zum Sinne einer Abschiebung innerhalb der EU wieder in Überstellungshaft genommen werden können.
Abschiebungen sollen nicht angekündigt stattfinden, um die Möglichkeit zu senken, dass die Ausreisepflichtigen untertauchen können. Wir unterstützen die Bestrebungen der Bundesinnenminister, hier die Kompetenzen der Polizei auszuweiten.
Um sich von einer Abschiebung befreien zu lassen, soll in Zukunft nur noch ein ärztliches Attest von Amtsärzten vor Ort ausgestellt werden dürfen. Hierbei muss die Frage wichtig sein, ob ein Transport langfristige gesundheitliche Folgen für die abzuschiebenden Menschen haben könnte.
Es kommt immer wieder vor, dass sich Migranten vor einer Rückführung selbst verletzen, um sich den behördlichen Maßnahmen zu entziehen. Dies muss unterbunden werden, indem bei Gefahr für die Gesundheit die Überführung in die Gesundheitsstation einer Abschiebehaft erfolgt. Danach soll die Rückführung bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden; dass aktuell teils Verfahren komplett neu aufgerollt werden, halten wir für kontraproduktiv und fordern, dass entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen werden, um dies zu verhindern.
Um das Alter von Asylbewerbern besser feststellen zu können, sollen sowohl technische als auch alle medizinisch anerkannten Verfahren angewendet werden.
Um dem Einsatz der Bundespolizisten bei Abschiebungen Rechnung zu tragen, sollen die Aufgaben des „Flugbegleiters Luft“ in Zukunft als Arbeitszeit gewertet und entsprechend vergütet werden. Es kann nicht sein, dass diese verantwortungsvolle und auch persönlich belastende Aufgabe von Freiwilligen unter den Bundespolizisten übernommen wird.
In Zukunft sollen mehr Abschiebungen auch über Linienflüge und damit verbundene Buchungskontingente der Bundespolizei durchgeführt werden. Die entsprechenden Rahmenbedingungen müssen dafür geschaffen werden, oberste Priorität muss dabei immer die Sicherheit aller Menschen an Bord haben.
Das Konzept des Kirchenasyls lehnen die Jungen Liberalen Hamburg ab!