Einschränkungen für Geimpfte aufheben

Grundrechte sind kein Privileg: Einschränkungen für Geimpfte aufheben!

Um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verhindern, wurden in den vergangenen 12 Monaten Grundrechte, wie etwa die Freizügigkeit oder das Versammlungsrecht, eingeschränkt. Um die Gesundheit anderer zu schützen und die Pandemie aufzuhalten sind Einschränkungen der Grundrechte zulässig. Sofern der Grund für diese Einschränkung entfällt sind diese aber unverzüglich aufzuheben. Pauschale Einschränkungen der Grundrechte sind nicht haltbar, wenn die Begründung für Einzelne entfällt.

Geimpfte Menschen haben nicht nur einen bis zu 95%igen einen Schutz gegen das Virus, sollten Sie sich dennoch infizieren, verläuft die Krankheit nach aktueller Studienlage vergleichsweise milde.

Die Begründungen für viele Einschränkungen der Grundrechte, wie die Beschränkung der sozialen Kontakte (mit anderen geimpften Personen) treffen auf sie nicht mehr zu.

Derzeit ist noch unklar, ob durch die Impfung auch ein Fremdschutz für Nichtgeimpfte besteht. Sofern dies der Fall ist, besteht für ein Großteil der Corona-Maßnahmen kein Grund mehr für Geimpfte. Doch auch wenn nur ein geringer Fremdschutz durch die Impfung bestehen würde, sind Beschränkungen, bspw. Zusammenkünfte mehrere Geimpfter, aufzuheben. Das wichtige Maß für die Aufrechterhaltung sollte mit dem zunehmenden Voranschreiten des Impfens zudem vor allem die Überlastung des Gesundheitssystems darstellen. Alle Maßnahmen müssen daraufhin geprüft werden, ob die Begründung der Grundrechtseinschränkung auch auf bereits Geimpfte zutrifft.

 

Vor diesem Hintergrund fordern die Jungen Liberalen Hamburg eine weitestmögliche Aufhebung der Grundrechtseinschränkungen für geimpfte Personen.

 

Geimpfte Personen müssen auch dann ihre Grundrechte wieder wahrnehmen können, wenn noch nicht alle Menschen in Deutschland die Möglichkeit hatte sich impfen zu lassen. Denn Grundrechte sind kein Privileg. Sie sind unverhandelbare Rechte, die allen Menschen in unserem Land zustehen. Und die Rechtfertigung für einen Eingriff in ein Grundrecht entfällt, dann muss der Eingriff für diese Personen entfallen.

Dies bedeutet nicht, dass für Geimpft keine der Corona-Maßnahmen weiterhin Wirkung entfaltet. Insbesondere in Bereichen, in denen die Kontrolle des Impfstatus zu aufwendig ist sollen minimalinvasive Maßnahmen, wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, weiterhin bestehen bleiben.