Für einen säkularen Staat und echte Religionsfreiheit!

Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Sie ist als Grundrecht gemäß Art. 4 Abs. 1 + 2 in unserem Grundgesetz manifestiert. Wir Junge Liberale Hamburg bekennen uns zur Religionsfreiheit. In unserer freien Gesellschaft können Menschen eigenverantwortlich entscheiden, ob und welcher Religion sie angehören möchten. Es ist Aufgabe des liberalen Staates, echte Wahlfreiheit auch gegen gesellschaftliche Zwänge zu garantieren.

 

Deshalb setzten wir uns für die Gleichberechtigung aller Religionen und Glaubensrichtungen ein.

 

Konkret fordern wir die Abschaffung der Staatskirchenverträge bzw. der Staatsverträge mit Glaubensgemeinschaften. Diese mit einzelnen Glaubensgemeinschaften geschlossenen Verträge sichern Privilegien bestimmter Gruppen und führen zu einer Ungleichbehandlung der Religionen. Wir wollen ein Religionsfreiheitsgesetz einführen, dass das Verhältnis aller Religionen zum Staat regelt und für Gleichbehandlung sorgt.

 

Zur Religionsausübung gehören in vielen Fällen auch die Teilnahme an Festen und religionsspezifischen Feiertagen. In unserem historisch christlich geprägten Land orientieren sich die gesetzlichen Feiertage fast ausschließlich am Christentum. Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften müssen für eine Teilnahme an ihren Festen Urlaubsanträge einreichen, die abgelehnt werden können.

 

Um alle Religionen gleichzustellen und die freie Religionsausübung zu gewährleisten fordern wir die Einführung von flexiblen Feiertagen.

 

Bis auf die konfessionsunabhängigen gesellschaftlich bedeuteten Feiertage an Weihnachten und Ostermontag werden alle religiös motivierten Feiertage abgeschafft. Diese werden den Arbeitnehmer:innen als „flexible Feiertage“ gewährt. Flexible Feiertage sind Urlaubstage mit Gewährungsanspruch, den Arbeitgeber:innen nicht ablehnen dürfen, sofern kein außerordentlicher Grund vorliegt, dies zu verweigern und dieser mit angemessener Frist gestellt worden ist. So können auch Mitglieder nicht christlicher Glaubensgemeinschaften ihre religiösen Feiertage begehen.

 

Diese Gleichberechtigung der Religionen und eine echte Religionsfreiheit ist für uns untrennbar mit der Forderung nach einem säkularen Staat verbunden.

 

Deshalb fordern wir die strikte Trennung von Staat und Religion.

 

Konkret fordern wir hierzu in Deutschland:

 

Die standardmäßige Erhebung oder Speicherung der Religionszugehörigkeit durch den Staat muss verboten werden.

 

Religion ist Privatsache und geht den Staat nichts an. Ob und welchem Glauben Du angehörst geht nur eine einzige Person an: Dich selbst. Wir fordern daher, dass der Staat nicht standardmäßig (etwa im Einwohnermeldeamt) mehr erhebt, welcher Glaubensgemeinschaft du angehörst. Ausgenommen hiervon sind außerordentliche Erhebungen etwa durch die Polizei.

 

Austritte aus der Kirche müssen deutschlandweit digital, kostenlos und der Kirche selbst gegenüber möglich sein.

 

Um aus der Kirche auszutreten wird in Deutschland nicht nur Zeit für einen Behördentermin, sondern auch Geld für die Austrittsgebühr benötigt. Wer aus der Kirche austreten möchte, muss dies digital und kostenlos erledigen können. Außerdem sollte der Austritt nicht nur gegenüber der Behörde, sondern auch gegenüber der Kirche erklärt werden können.

 

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge für Glaubensgemeinschaften durch den Staat muss gestoppt werden.

 

Die Finanzierung von Glaubensgemeinschaften soll selbst organisiert und vom Staat getrennt werden. Der Staat zieht ja auch keine Beiträge für deinen Fußballclub oder deinen Kulturverein ein.

 

Alle religiösen Glaubenssymbole müssen aus öffentlichen/staatlichen Einrichtungen entfernt werden.

 

Es widerspricht unserer Überzeugung der Gleichbehandlung aller Religionen und Glaubensgemeinschaften, ein Kruzifix oder andere religiöse Symbole in Behörden oder Gerichtssälen aufzustellen. Der Staat muss religiös vollständig neutral agieren, ungeachtet der Religionszugehörigkeit seiner Mitarbeiter:innen.

 

Der Glaubensbezug muss aus dem Amtseid gestrichen werden.

 

Nach bisheriger Fassung beinhaltet der Amtseid grundsätzlich ein religiöses Bekenntnis, auf das im Ausnahmefall verzichtet werden kann. Unserer Überzeugung nach gehört zu einem Amtseid in einem säkularen Staat kein religiöses Bekenntnis.

 

Tanzverbote an stillen Feiertagen wie Karfreitag müssen abgeschafft werden.

 

Im Christentum gilt etwa der Karfreitag als ein Tag der Trauer. Christen haben daher selbstverständlich die Chance diesen Tag entsprechend zu begehen. Darunter sollen allerdings nicht alle Anderen leiden, die vom Tanzverbot am Karfreitag zurzeit eingeschränkt sind. Deshalb fordern wir die Abschaffung des Tanzverbotes nicht nur an Karfreitag, sondern analog an stillen Feiertagen. In Hamburg fordern wir konkret die ersatzlose Streichung des § 4 Feiertagsschutzverordnung.

 

Wir fordern deutschlandweit konfessionslosen Unterricht im Fach Religion.