„Catcalling“ , also das Anpöbeln, Hinterherrufen und -pfeifen oder Belästigen von Menschen – meist (jungen) Frauen – im öffentlichen Raum, ist eine alltägliche Form von verbaler sexualisierter Gewalt. Diese Verhaltensweise ist Ausdruck purer Machtdemonstration und tief verwurzelter patriarchaler Strukturen.
Catcalling mag auf den ersten Blick harmlos erscheinen, doch für Betroffene stellt es eine wiederkehrende Form von Demütigung und Einschüchterung dar. Diese alltägliche Belästigung beeinträchtigt die Lebensqualität und verstärkt gesellschaftliche Ungleichheiten. Durch die Einführung eines Straftatbestands wird ein klares Zeichen gesetzt, dass Respekt und Sicherheit im öffentlichen Raum nicht verhandelbar sind. Gleichzeitig wird es den Behörden ermöglicht, diese Form der Belästigung wirksam zu bekämpfen.
In vielen Ländern Europas, wie Frankreich und den Niederlanden, wurde Catcalling bereits strafrechtlich geahndet – ein Schritt, der auch in Deutschland notwendig ist und unser Nachbarbundesland Niedersachsen nun auch umsetzen will.
Deshalb fordern wir:
- Strafbarkeitslücke beim Catcalling schließen: Das absichtliche und unerwünschte Anpöbeln, Hinterherrufen und Hinterherpfeifen sowie im allgemeinen die verbale sexuelle Belästigung von Personen im öffentlichen Raum soll in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, um eine strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen und die Rechte betroffener Personen zu stärken.
- Schulungen für Polizei, Ordnungsämter und Justiz: Diese Schulungen sollen der Sensibilisierung für die Problematik von Catcalling dienen, um eine konsequente Verfolgung und eine adäquate Unterstützung von Betroffenen nach dem Vorbild der Niederlande(1) sicherzustellen.
- Sensibilisierung von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern: Im Rahmen eines Projekttages in der Mittelstufe soll Schülerinnen und Schülern die Problematik nähergebracht werden. Dabei soll insbesondere der Unterschied zwischen Kompliment und Belästigung und der mögliche Umgang von Betroffenen mit dem Thema vermittelt werden.