Femizide sind kein „Beziehungsdrama“ oder individuelle Einzelfälle, sondern ein strukturelles Problem, das aus tief verwurzelten patriarchalen Machtstrukturen resultiert. Eine klare Benennung dieser Verbrechen als Femizide ist notwendig, um das Bewusstsein in Politik, Justiz und Gesellschaft zu schärfen. Eine juristische und gesellschaftliche Priorisierung und Auseinandersetzung mit dieser Problematik ist längst überfällig.
Jedes Jahr werden weltweit Frauen Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt, die in ihrer schlimmsten Form als Femizid endet. Auch in Deutschland ist dieses Problem drängend:
- Alle vier Minuten erlebt eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner.
- Insgesamt registrierte die Polizei im vergangenen Jahr 938 weibliche Opfer von Tötungsdelikten, neun mehr als im Jahr zuvor. 360 Frauen und Mädchen wurden dabei Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts.(1)
Wir fordern daher folgendes:
- Rechtsbegriff „Femizid“ einführen: Die gezielte Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts soll juristisch klar als Femizid definiert werden, um die gesellschaftliche Tragweite geschlechtsspezifischer Gewalt zu betonen und gezielte Prävention zu ermöglichen. Wird gerichtlich nachgewiesen, dass eine geschlechtsspezifische Tötung stattgefunden hat, soll dies als Mordmerkmal aufgeführt werden und die Verurteilung mit dem Tatbestand Mord bestehen.
- Prävention stärken: Wir fordern die Einführung von flächendeckenden Aufklärungskampagnen und Schulungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt für alle polizeilichen und juristischen Institutionen.
- Datenerhebung und Forschung ausbauen: Geschlechtsspezifische Gewalt und Femizide müssen einheitlich besser erfasst werden, „Familiendramen“ und „Beziehungstaten“ besser analysiert werden und wenn ein Femizid vorliegt, auch so in die Statistiken des Bundeskriminalamtes aufgenommen werden.
(1)https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/241119_BLBStraftatengegenFrauen2023.html