Veraltete Regeln im Bestattungsrecht unter die Erde bringen

Das Bestattungsrecht in Deutschland ist Ländersache. Viele Länder scheuen sich jedoch, ihre Aufgabe als Gesetzgeber regelmäßig wahrzunehmen und zeitgemäße Regelungen für die Bestattungen und Friedhöfe zu finden. So galt beispielsweise die entsprechende Reichsverordnung aus der Zeit des Nationalsozialismus in Niedersachsen noch bis 2005. Das Bestattungsrecht betrifft einen hochpersönlichen Lebensbereich aller Menschen. Wir setzen uns daher für moderne Überarbeitungen des Bestattungsrechts ein.

Die Jungen Liberalen Hamburg

    • setzen sich für ein liberales Bestattungsrecht ein, das gleichzeitig die Pietät gegenüber den Verstorbenen wahrt und den Hinterbliebenen einen würdigen Abschied der Angehörigen ermöglicht.
    • fordern die Abschaffung des Friedhofszwangs für Urnenbestattungen. Dieser ist nicht mehr zeitgemäß. Die Bestattungspflicht dient zur Abwehr von Gefahren, welche von Urnen nicht ausgehen. Der Gesetzgeber muss bei Streitigkeiten innerhalb der Familie für Rechtssicherheiten sorgen. Daher sollte die Entfernung der Urne aus dem öffentlichen Raum nur erfolgen, wenn dies im Testament so bestimmt wurde.
    • wollen gleichzeitig auch private Träger neben Kommunen und kirchlichen Betreibern zulassen. Die entsprechenden Anforderungen an Friedhöfe aus den §§15 – 19 des Gesetzes über Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen bleiben bestehen.
    • befürworten eine Liberalisierung der Bestattungsformen. Nach dem Vorbild der Hansestadt Bremen sollen Ausstreuungen von Asche auf Privatgrundstücken erlaubt werden. Ebenfalls sollen Reerdigungen, als natürliche Form der Bestattung,  Kolumbarien, also oberirdische Urnenbestattungen, und Seebestattungen in allen Bundesländern erlaubt werden. Ebenfalls sollen Diamantbestattungen ermöglicht werden.
    • fordern als Konsequenz, die Unteilbarkeit der Asche abzuschaffen. Der Verstorbene soll vorher einer möglichen Teilung seiner Asche widersprechen können.
    • setzen sich für eine Harmonisierung der Beisetzungsfristen ein. Hierbei halten wir eine Frist von vier Wochen für angemessen. Es ist nicht ersichtlich, wieso die verschiedenen Bundesländer hier teilweise so signifikant große Unterschiede in ihren Bestattungsrechten festgelegt haben.
    • sehen es daher auch als sinnvoll an, die Gesetzgebung bei Bestattungen in einem zweiten Schritt in Bundesrecht zu überführen. Regionale Unterschiede sollen in entsprechenden Landesverordnungen berücksichtigt werden können, eine föderale Struktur beim Bestattungsrecht jedoch halten wir weder inhaltlich noch strukturell für sinnvoll.

Das Bestattungsrecht beinhaltet auch Regularien für die Bestattungsbranche. Diese fiel in der Vergangenheit immer wieder durch ihre intransparente Arbeitsweise und teilweise Skandale auf. Ein Grund hierfür ist, dass sich jeder ohne Qualifikation als „Bestatter“ bezeichnen darf.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher, dass die Inhaber eines Bestattungsunternehmens die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft erfolgreich abgeschlossen haben muss. Hierbei soll die seelische Begleitung von Angehörigen verstärkt in den Blick genommen werden.

Auch im EU-Recht können entsprechende Qualitätsstandards festgehalten werden. Ausnahmen von der Ausbildungspflicht sollen nur durch entsprechende Qualitätskontrollen nach dem Vorbild das Landes Mecklenburg-Vorpommerns möglich sein. Für bestehende Unternehmen ist eine nachträgliche Qualitätsschulung auf ihre Durchführbarkeit zu prüfen. Einen speziellen Meisterzwang für die Branche der Bestatter lehnen wir ab.

Das Zuhause nicht zur Falle werden lassen – Häusliche Gewalt wirksam bekämpfen!

Das Thema häusliche Gewalt ist in Deutschland gleichbleibend aktuell. Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt, die Tendenz der Zahlen steigt. Die Opfer sind überwiegend Frauen, in Familienkonstellationen sind jedoch Kinder am häufigsten betroffen.

Die Jungen Liberalen Hamburg sehen es als Aufgabe der Politik, diesem Trend entgegenzuwirken. Wir wollen dabei auf bessere Angebote für Betroffene und besonders schützenswerte Gruppen setzen; diese müssen zielgerichtet und niedrigschwellig sein. Gleichzeitig soll es auch um Prävention und Sensibilisierung gehen. Wir sehen die Lösung in breit aufgestellten Konzepten.

Frauenhäuser sind entscheidende Zufluchtsorte für die Opfer von häuslicher Gewalt. Dennoch gibt es in ganz Hamburg nur sechs Frauenhäuser mit insgesamt 244 Plätzen. Im Jahr 2022 waren diese im Schnitt zu 95% ausgelastet. Gleichzeitig kehren viele Frauen nach dem Aufsuchen der Einrichtungen in die prekären Lebenssituationen zurück, im Schnitt bis zu sieben Mal. Diese Zahlen sind alarmierend!

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher

  • eine Ausweitung der Anlaufstellen und Kapazitäten für Frauenhäuser in Hamburg. Besonders ist dabei darauf Rücksicht zu nehmen, dass viele Frauen mit Kindern in die Einrichtungen kommen. Hierbei sollen auch möglichst Investitionen des Bundes abgerufen werden. Neben der Koordination zwischen Einrichtungen sollen auch in das landesweite Netz die Justiz, externe Beratungsstellen, Ämtern und den zuständigen Stellen in der Politik eingebunden werden. Wie im Raum Stuttgart soll auch ein Krisennotfallteam für Soforthilfen bereitstehen.
  • langfristig einen Ausbau zu einem Interventionszentrum nach dem Beispiel Landau. Hierbei soll es auch eine Erstberatungsstelle geben, die eine Ersteinschätzung zur Lage und nötigen Maßnahmen abgeben kann.
  • eine bundesweite Koordinierung aller Bundesländer und der Entwicklung einer Strategie für die Aufstockung von Angeboten und eine – falls nötig – länderübergreifende Verteilung von Schutzsuchenden. Diese soll sowohl bei zu hoher Auslastung als auch dann greifen, wenn eine Frau möglichst viel Abstand zu ihrem Wohnsitz erlangen will.
  • eine regelmäßige Dunkelzifferstudie in Deutschland zu häuslicher Gewalt. Dass nach 20 Jahren zum ersten Mal wieder eine solche Studie erhoben werden soll, begrüßen wir. In Zukunft darf ein solches Dunkelfeld allerdings nicht erneut entstehen; daher muss alle fünf Jahre eine neue Erhebung erstellt werden.
  • ein Update des Konzepts des Frauenhauses. Der Aufenthalt soll dabei in drei Phasen unterteilt werden.
    • In einer ersten Auffangphase sollen die Betroffenen wie bisher psychologisch betreut werden. Mit Sozialarbeitern, Psychologen und ggf. anderen Betroffenen soll eine bestmögliche Betreuung in der ersten Zeit sichergestellt werden. Die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen, wie beispielsweise vorhandene Kinder, müssen eng berücksichtigt werden. Es soll den Opfern häuslicher Gewalt dabei eine größtmögliche Betreuung vor Ort in der Einrichtung zukommen.
    • In der zweiten Stabilisierungsphase soll der Übergang in eine eigene Wohneinheit wieder ermöglicht werden. Das Eintreten in die zweite Phase erfolgt nach Rücksprache der Betroffenen mit den Experten. Es soll dabei freigestellt werden, ob eine Wohnung oder WG bevorzugt gesucht wird.
      Auch wenn der Fokus weiterhin auf psychologischer Unterstützung liegt, soll auch bei der Vermittlung von Jobs und Ausbildungsplätzen unterstützt werden, um die Betroffenen langsam, aber sicher von Abhängigkeiten zu befreien und in einen geregelten Alltag zurückzuführen. Zu diesem Punkt beitragen sollen im selben Schritt stufenweise ansteigende Mieten. Die Wohnungen sollen speziell ausgewählt und mit einem Schutzkonzept versehen werden. Sie sind – genau wie die Adressen der Frauenhäuser – geheim zu halten, entsprechende Partner in Bezug auf die Wohnungsgeber müssen sorgsam gesucht und ausgewählt werden.
    • In der dritten Phase, der Entlassungsphase, kehren die Frauen immer mehr zu einem selbstbestimmten Leben außerhalb der Einrichtung zurück. Die Schutzmaßnahmen können – Schritt für Schritt und an den Fortschritt der Betroffenen angepasst – aufgehoben werden. Die Psychologen und die Sozialarbeiter der Einrichtung bieten weiterhin ihre Hilfe an, Hausbesuche sollen auch weiterhin durchgeführt werden. Die Abstände dieser sollen bedarfsgerecht größer werden und mit einem letzten Beratungsgespräch auslaufen.
  • die Aufstockung des Angebotes an Einrichtungen für Männer, sowohl bei Beratungsstellen als auch bei Männerhäusern. Für diese oft unterschätze Problematik sollen außerdem weitere Sensibilisierungsangebote geschaffen werden.
  • die Evaluation des Bedarfes für weitere Gruppen, Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen beispielsweise Personen aus der LGBTQ-Community.
  • die Wohnungen und Wohngemeinschaften, die für Betroffene zur Verfügung gestellt werden, müssen ausgebaut werden. Zukünftig soll jedes Bundesland pro 5000 Einwohner einen solchen Platz zur Verfügung stellen. Ist dies bis 2026 nicht geschehen, soll jedes Land dazu verpflichtet werden ein Sofortprogramm zur Aufstockung der family spaces vorzulegen.
  • dass die Täterarbeit gestärkt wird. Nicht nur die Beratungsangebote generell müssen für Täter gestärkt, sondern auch entsprechende Prävention ausgebaut werden.
  • Verschärfungen von entsprechende Rechtsakten zum Schutz von Opfern. Zukünftig soll spätestens dann jeder Täter, der aufgrund der Gewalttätigkeit einen Platzverweis der Polizei aus seiner Wohnung bekommt, verpflichtend an einem Programm zur Aggressionskontrolle teilnehmen müssen.

#FICKENABERSAFE: Sexuell aufgeklärt und ohne Geschlechtskrankheiten in die Zukunft!

KOSTENLOSE KONDOME FÜR JUNGE MENSCHEN UNTER 26

Sexuell übertragbare Krankheiten sind seit langem auf dem Vormarsch. Viele Menschen denken, dass sexuell übertragbare Infektionen heute gar nicht mehr vorkommen. Doch das ist ein Irrtum. Auch in Deutschland kommen STI (sexually transmitted infections) immer häufiger vor. So hat sich hierzulande etwa die Zahl der Syphilis-Fälle in den Jahren von 2009 bis 2019 verdoppelt und seit 2001 sogar vervierfacht. Dabei sind bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders stark betroffen – Jugendliche und junge Erwachsene.

Seit 2019 erstatten Krankenkassen Präexpositionsprophylaxe (kurz PrEP). Die Wirksamkeit des Medikaments in der Verhinderung von HIV-Infektionen ist zwar hoch, wenn es korrekt eingenommen wird, leider schützt PrEP aber nicht vor anderen STIs wie Syphilis oder Gonorrhoe. Dies kann zu einem Anstieg der Infektionen dieser Krankheiten führen, da viele glauben, andere sexuelle Krankheiten seien nicht so gefährlich und somit auf ein Kondom beim Sex verzichtet wird. 

Kondome aber schützen effektiv vor der Verbreitung aller sexuell übertragbarer Krankheiten, die gravierende gesundheitliche Folgen haben können. Im Nachbarland Frankreich gilt hierzu seit dem 1. Januar 2023 eine entsprechende Regelung zur kostenlosen Abgabe von Kondomen an junge Menschen, um die Ausbreitung sexuell übertragbarer Erkrankungen zu stoppen.

Wir Jungen Liberalen fordern daher die kostenlose Bereitstellung von Kondomen für junge Menschen unter 26 Jahren in Arztpraxen und Apotheken. Die Bundesregierung sollte hierzu möglichst schnell die geplanten, rechtlichen Rahmenbedingungen vorantreiben, die eine Erstattung von Kondomen, mindestens aber für unter 26-Jährige durch die Krankenkassen ermöglicht. Diese Regelung würde jungen Menschen unnötiges Leid ersparen und Gesundheitskosten des Staates senken. 

EINE SEXUELL NICHT AUFGEKLÄRTE GESELLSCHAFT | WIE DAS SCHULSYSTEM VERSAGT…

Die sexuelle Aufklärung an unseren Schulen ist schon lange nicht mehr ausreichend, wenn sie es denn überhaupt jemals war. Sexualkunde ist mehr als Biologie und Verhütung. Noch immer vermittelt der Schulunterricht zum Teil den Mythos, dass Sex lediglich zur Fortpflanzung praktiziert wird, was inzwischen übereinstimmend nicht der Praxis entspricht. Vielmehr geht es dabei um zwischenmenschliche Beziehungen und die Empfindung von Lust, was daher auch vermittelt werden sollte.

Wir JuLis sehen eine sexuell aufgeklärte Gesellschaft als unabdingbare Voraussetzung für die Zukunft und fordern daher eine bessere und vor allem zeitgemäße sexuelle Aufklärung in regelmäßigen Abständen von der Grundschule an, welche sich nicht nur mit dem biologischen und wissenschaftlichen Teil, wie Kinder entstehen, beschäftigt, sondern vor allem aktuelle Themen, Probleme und Bedürfnisse aus dem Alltag junger Menschen aller Altersgruppen behandelt sowie eine Sensibilisierung für das Thema der sexuellen Vielfalt verankert.

Insbesondere fordern wir hierzu eine intensivere Auseinandersetzung und Aufklärung in Bezug auf folgende Themen:

  • Entstigmatisierung und Enttabuisierung von Sexualität und sexueller Selbstbestimmung sowie Vermittlung dessen Stellenwert in unserer Gesellschaft.
  • Frühe Aufklärung über Veränderungen im Rahmen der Pubertät und das Erforschen des eigenen Körpers bzw. der eigenen sexuellen Erregung sowie die Normalität von Selbstbefriedigung. 
  • Es soll rechtzeitig, fachlich korrekt und inklusiv über Pubertät und Menstruation informiert werden. Wir wollen, dass alle Schüler:innen befreit von Scham und Fehlinformationen, möglichst viel über ihre Körper lernen können. Menstruation bleibt oft ein Geheimnis, besetzt mit Berührungsängsten, wegen denen Kinder und Jugendliche nicht offen und frei darüber lernen können. Dabei soll dies mittels altersgerechter Information erklärt werden.
  • Vermittlung und Förderung eines gesunden Körperbilds sowie Entgegenwirken gegen das zunehmende Bodyshaming durch die Vermittlung des Grundsatzes, dass jeder Körper unterschiedlich ist.
  • Förderung von Medienkompetenz und Vermittlung der Gefahren sowie verdrehten Realitätsdarstellung im Internet, insbesondere durch die Darstellungen in der Pornografieindustrie.
  • Unterschiedliche Methoden zur Verhütung vor Schwangerschaften und Möglichkeiten im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.
  • Möglichkeiten zum Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen und Krankheiten in Bezug auf jegliche Formen der Sexualität (z.B. Oral- und Analverkehr) sowie dessen Dringlichkeit und Bedeutung.
  • Aufklärung über die richtige Körperhygiene, insbesondere im Intimbereich.
  • Sensibilisierung für LGBTQIA+ und Unterstützung bei der Findung der eigenen sexuellen Orientierung sowie Unterschiede und Besonderheiten in Bezug auf gleichgeschlechtlichen Sex.
  • Sensibilisierung für Grenzüberschreitungen im Bereich von sexueller Gewalt, sexueller Belästigung und sexueller Übergriffigkeit, vor allem auch bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Vermittlung des Grundsatzes “Nein heißt Nein!” und das Aufzeigen der Rechte und Hilfemöglichkeiten für Betroffene.
  • Die Rolle des Umfelds. Insbesondere Eltern könnten in Bezug auf Sexualität aufgrund von konservativen Wertevorstellungen oder religiösen Überzeugungen Hemmnisse haben, über das Thema zu sprechen. 
  • Förderung der offenen Kommunikation und Sensibilisierung für mögliche Schwierigkeiten und Probleme bei der Intimität und Sexualität sowie den Umgang mit möglichen Ängsten und Selbstzweifeln.

Außerdem fordern wir die spezifische Schulung, bzw. Ausbildung der verantwortlichen Lehrkräfte, um einen qualitativ hochwertigen Aufklärungsunterricht zu ermöglich sowie den verstärkten Einsatz von geeigneten externen Experten, wie z.B. Sexualmedizinern, Sexualpädagogen oder spezialisierten Institutionen, wie z.B. ProFamilia, Aids-Hilfe, etc..

KOSTENÜBERNAHME FÜR STI-TESTS | BRENNT WEDER IM SCHRITT NOCH IM GELDBEUTEL!

Bislang werden die Kosten für Tests für sexuell übertragbare Infektionen wie beispielsweise HIV, Hepatitis, Syphilis oder Chlamydien nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn bei einem selbst oder bei einem Sexualpartner oder einer Sexualpartnerin Anzeichen für eine Erkrankung vorliegen. Viele dieser Erkrankungen können jedoch auch symptomlos ablaufen, sodass die Krankheit unentdeckt bleibt und die Gefahr einer weiteren Ansteckung besteht.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht immer wieder auf die Gefahren von sexuell übertragbaren Krankheiten aufmerksam und fordert dazu auf, sich regelmäßig testen zu lassen. Bei einer eigenen Veranlassung dieser Tests ohne Anzeichen einer Erkrankung müssen die Kosten in Höhe von teilweise mehreren hundert Euro selbst übernommen werden, sodass viele Menschen diese gar nicht erst in Anspruch nehmen.

Um die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten zukünftig verringern zu können, fordern wir daher eine von Geschlecht und Alter unabhängige sowie nicht von Anzeichen einer Erkrankung abhängigen Kostenübernahme für bis zu zweimal jährlichen Vorsorgeuntersuchungen für sexuell übertragbare Infektionen und Krankheiten.

In aller Freundschaft: Gesundheitssystem endlich digitalisieren

Die Corona-Pandemie hat in den letzten zweieinhalb Jahren gezeigt, dass die Digitalisierung unseres Gesundheitssystems noch in den Kinderschuhen steckt. Während in anderen europäischen Ländern Videosprechstunden von Ärzten und Patienten sowie die Ausgabe von digitalen Rezepten bereits zum Alltag dazugehören, ist Telemedizin in Deutschland ein stiefmütterlich behandeltes Thema. Dieser Eindruck lässt sich auch durch den aktuellen Ländervergleich verifizieren. Deutschland belegt von 17 europäischen Ländern den 16. Platz beim Digital-Health-Index.  Ein klares Zeichen für die Notwendigkeit, unser Gesundheitssystem von Grund auf zu digitalisieren.

Dabei ist Telemedizin der erste Schritt in Richtung eines vollständig digitalisierten Gesundheitssystems. Telemedizin meint ärztliche Versorgungskonzepte, bei denen Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden. Telemedizinische Methoden sollen dazu beitragen, dass medizinische Leistungen über eine räumliche Entfernung hinweg erbracht werden können. Das kann sowohl die Bereiche der Diagnostik als auch der Therapie und Rehabilitation umfassen; Telemedizin ist in allen medizinischen Disziplinen denkbar. Das reicht von der Online-Terminbuchung über die digitale Sprechstunde bis hin zur Auswertung von hochauflösenden Video- und Audiodateien von Unfallopfern, um die richtigen Maßnahmen vor Ort treffen zu können. Uns Jungen Liberalen Hamburg ist es wichtig zu betonen, dass es nicht das Ziel ist und sein kann, den persönlichen Arztbesuch vollständig zu ersetzen. Vielmehr geht es darum, Patienten einen mit langen Anfahrtswegen und Wartezeiten verbundenen Arztbesuch, der aufgrund der einfach gelagerten medizinischen Situation nicht erforderlich ist, zu ersparen. Es liegt weiterhin im Ermessen der Fachkräfte, ob eine persönliche Konsultation notwendig ist oder nicht.

Mit Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes in 2016 hat der Begriff Telemedizin in Deutschland an Relevanz gewonnen. Dennoch existierte weiterhin ein Fernbehandlungsverbot, das die Bundesregierung erst 2018 lockerte. 2021 versuchte die CDU einen ersten Aufschlag, um Telemedizin in Deutschland salonfähig zu machen. Ein Versuch, der ein solcher blieb.

Seit Jahren kämpft Deutschland damit, dass in ländlichen Regionen eine medizinische Grundversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Diese Problematik wird sich auch in Großstädten künftig aufgrund des demographischen Wandels in Kombination mit dem Fachkräftemangel verstärken. Die deutsche Bevölkerung wird immer älter. Durch eine immer älter werdende Bevölkerung steigt auch der Bedarf an medizinischer Versorgung. Da mit einem höheren Alter auch das Risiko an Immobilität steigt, könnte vor allem diese Patientengruppe von einer digitalen Sprechstunde profitieren.

Durch den Einsatz von telemedizinischen Maßnahmen, insbesondere durch das Angebot digitaler Sprechstunden, kann auch in bisher medizinisch unterversorgten Regionen wieder eine medizinische Grundversorgung sichergestellt und gewährleistet werden. In Deutschland muss auf absehbare Zeit eine sektoren- und fachrichtungsübergreifende, wohnortunabhängige und zeitnahe medizinische Versorgung zum Regelfall werden.

Durch Telemedizin kann nicht nur der Kontakt zwischen Arzt und Patient digitalisiert werden, sondern auch der Kontakt unter anderen Akteuren im Gesundheitswesen. So soll es für Ärzte ermöglicht bzw. vereinfacht werden, sich digital über die Befunde eines Patienten auszutauschen und so im Dialog eine Diagnose zu stellen oder bestmöglichen Therapieansätze zu entwickeln. Auch für Ärzte hat die flächendeckende Einführung von Telemedizin große Vorteile. So haben die Praxen durch Online-Sprechstunden mehr Zeit für die Patienten vor Ort. Außerdem haben die Praxen bei einem ausgewogenen Verhältnis von Präsenz- und Onlinesprechstunden einen geringeren Ressourcenaufwand.

Das beste Beispiel, wie effizient ein vollständig digitalisiertes Gesundheitssystem funktionieren kann, ist Estland. Seit gut 10 Jahren sind E-Rezept und elektronische Patientenakte gesetzlich verpflichtend. Videokonsultationen und Ferndiagnosen gehören zum medizinischen Alltag. Über das nationale Gesundheitsinformationsportal kann seit 2009 jeder Bürger seine persönlichen Gesundheitsdaten einsehen, sich fachgerecht über Krankheiten informieren und Termine bei niedergelassenen Ärzten buchen. Und das alles vollständig datensicher und mit einer Garantie, dass die Datenhoheit weiterhin der Bürger hat.

Die nationale flächendeckende Einführung von telemedizinischen Maßnahmen scheitert aktuell vorrangig daran, dass es bei vielen Telemedizin-Projekten nicht gelingt, sie von der Projekt- auf die regionale und nationale Ebene zu bringen. Damit können sie nicht Teil der Regelversorgung werden. Klassische Hürden sind nicht zuletzt Fragen der Finanzierung, aber auch mangelnde Kooperation verschiedener Akteure. Datenschutzrechtliche Vorgaben stehen weiterhin in einem Spannungsfeld mit der ärztlichen Schweigepflicht. Damit können nicht genug benötigte Gesundheitsdaten ausgetauscht werden, um telemedizinische Projekte zu realisieren. Diese Probleme konnte auch das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) nicht lösen. Von der Ärzteschaft, den Patienten sowie anderen medizinischen Akteuren wurde das Gesetz als Einzelmaßnahme abgetan. Der große Wurf in der Digitalisierung des Gesundheitssystems lässt also weiterhin auf sich warten.

Wir Jungen Liberale Hamburg fordern daher:

1.     Die elektronische Patientenakte soll für jeden Krankenversicherten verpflichtend eingeführt werden. Statt wie bisher muss das Anlegen der Akte, ihre Befüllung mit Daten und die Nutzung in Arztpraxen und Krankenhäusern nicht jeweils einzeln freigeben werden (Opt-in), sondern ist für die jeweilige Nutzung ein Widerspruch durch den Krankenversicherten nötig (Opt-Out). Die elektronische Patientenakte ist eine Grundvoraussetzung für eine Vernetzung aller medizinischen Akteure, wie Krankenkassen, Patienten, Krankenhäuser, Hausarztpraxen und Fachärzte, um so eine bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten.

2.     Die Einführung einer digitalen Krankenkassenkarte.

3.    Ein nationales Gesundheitsinformationsaustauschnetzwerk nach Vorbild Estlands. In dieses Netzwerk soll die vollständige Krankengeschichte jedes Krankenversicherten von der Geburt bis zum Tod eingepflegt werden. 100 Prozent aller Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser und Apotheken sollen an dieses Netzwerk angeschlossen werden. Der jeweilige Krankenversicherte soll weiterhin Eigentümer der Gesundheitsdaten bleiben und die volle Kontrolle über die Gesundheitsdaten behalten. Diese geschieht über eine Opt-out-Option. Der Krankenversicherte kann alle oder einzelne elektronische Patientenakten in dem Gesundheitsinformationsaustauschnetzwerk unzugänglich machen und entscheidet, welcher Arzt sie einsehen darf und welcher nicht. Die Bestimmung über jegliche Datenweitergaben liegt beim Patienten selbst.

4.     Eine völlige Gleichstellung von Videosprechstunden und dem Arztbesuch vor Ort. Wir wollen die Deckelung der vertragsärztlichen Videosprechstundenleistungen auf 30 Prozent abschaffen. Diese Deckelung darf bis dato nur bei epidemischen Lagen angehoben bzw. aufgehoben werden. Eine solche Deckelung ist weder geboten noch notwendig.

5.     Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach ausschließlicher Fernbehandlung soll nicht wie bisher nur für drei Tage, sondern für bis zu einer Woche ausgestellt werden können.

6.     Die Telemedizin soll in den Lehrplan des Medizinstudiums sowie in die Ausbildung weitere relevante Gesundheitsberufe integriert werden.

7. Kompetenzzentren für Telemedizin an (Uni-)Kliniken, um Forschung und Lehre zusammenzubringen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Forschung und Lehre kontinuierlich in Austausch stehen und Deutschland eine Vorreiterrolle in Sachen Telemedizin einnehmen kann.

Selbstbestimmt in jeder Lebenslage – für eine vollständig inklusive Gesellschaft in Hamburg

Teilhabe und Selbstbestimmung sind das Leitbild liberaler Politik. Wir JuLis bekennen uns klar zu dem Ziel, jeder und jedem ein Leben in Selbstbestimmung zu ermöglichen. Für uns steht fest, dass jede:r frei von Barrieren am Leben teilhaben muss. Jegliche Hürden für Menschen mit Behinderung sind deshalb abzubauen. Über jeden Bereich hinweg – von der Mobilität über die Bildung bis zum Wohnungsmarkt – wollen wir sicherstellen, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung der Vergangenheit angehört. Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, die in jedem Politikbereich mitgedacht werden muss.

Mobilität & Infrastruktur 

Wir JuLis Hamburg setzen uns für vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein, denn Barrierefreiheit ist Bewegungsfreiheit und damit eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben. Von ihr profitieren Menschen mit Behinderung, Familien mit Kindern, ältere Menschen und letztlich wir alle, denn Einschränkungen der Mobilität erfährt zeitweise jede:r Einzelne. Das bedeutet konkret: 

● Der ÖPNV, alle Kultur- und Stadteinrichtungen sowie Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind vollständig barrierefrei zu gestalten. Der HVV muss Barrierefreiheit endlich so verstehen, dass diese an jeder Haltestelle gewährleistet wird;

● einen Plan zum barrierefreien Ausbau öffentlicher Gebäude zu erarbeiten

● Ausbau von ertastbaren Leitsysteme für Blinde und Sehbehinderte, beispielsweise Gehwegpflaster mit Rillen und Noppen sowie von Ampeln mit akustischen Signalen. Insbesondere bei der Umgestaltung zentraler oder überdurchschnittlich frequentierter öffentlicher Plätze müssen in Zukunft Leitsysteme für Menschen mit Sehbehinderung entstehen;

● Förderung der Errichtung barrierefreier und inklusiver Spielplätze am Beispiel von “Onkel Rudi” in Hamburg Mitte;

● eine effiziente und rücksichtsvolle Baustellen- und Projektkoordinierung, bei der Barrierefreiheit mitbedacht wird und nicht lediglich ein Randaspekt ist;

● Insbesondere beim Ausbau des Hauptbahnhofes ist auf Barrierefreiheit zu achten. Dazu muss auf den Bahnsteigen durch Entfernung der Kioske und Snackautomaten Platz hergestellt werden. Außerdem sollen an jedem Bahnsteig zwei Aufzüge zur Verfügung gestellt werden, deren Betrieb in ausreichender Taktung sichergestellt ist.

Bildung

Menschen mit Behinderung und Lernschwäche müssen bestmöglich gefördert werden. Die Wahlfreiheit zwischen Regelunterricht und speziellen Klassen beziehungsweise Schulen soll bei den Eltern und ihren Kindern liegen. Wir möchten dafür sorgen, dass jedes Kind das Bestmögliche aus seinen Potenzialen machen kann und gut auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben vorbereitet wird. 

Für uns ist es essenziell, dass bereits in der Schule und anderen Bildungseinrichtungen eine Beratung und Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderung angeboten wird. Hier besteht großes Verbesserungspotential. Insbesondere in Regelschulen kommen eine Beratung und das Vermittlungsangebot für Menschen mit Behinderung oftmals zu kurz.

Dozenten und Lehrpersonal sollen geschult werden, mit den verschiedenen Ausprägungen von Behinderung im Lehralltag umzugehen. Um Menschen mit Behinderung und/oder Lernschwäche muss sich fachgerecht gekümmert werden. Dazu gehört es auch, dass einzelnen Kindern mit Behinderung bei Bedarf ein:e Asisstent:in an die Seite gestellt wird.

Es muss sichergestellt sein, dass der inklusive Unterricht in der Regelschule – auch in sog. Inklusionsklassen – ausreichende finanzielle Förderung erhält. Dafür ist es unerlässlich, dass die Schulen ausreichend mit entsprechend geschulten Pädagog:innen ausgestattet sind. Zudem sollen bei zukünftigen Bauten Förderschulen nicht mehr räumlich von Regelschulen getrennt sein. Durch gemeinsame Projekte, Ausflüge, Aktionen und die Nähe auf den Pausenhöfen und in der Mensa können Vorurteile im Umgang mit Behinderten abgebaut werden.

Arbeitsmarkt

Für Menschen mit Behinderung bilden ein großes und zu wenig berücksichtigtes Potential für den ersten Arbeitsmarkt. Wir setzen uns für einen inklusiven Arbeitsmarkt und wollen die Chancen auf eine reguläre Beschäftigung verbessern. Deshalb fordern wir:

● die Arbeitsvermittlung und -begleitung muss sich mehr an der Praxis orientieren; 

● der Mindestlohn soll auch für Beschäftigte in sog. Werkstätten für behinderte Menschen gezahlt werden müssen. Dies ist nicht nur eine Frage der gerechten Vergütung, sondern auch Zeichen des Respekts gegenüber der Arbeit, die Menschen mit Behinderung in den Werkstätten leisten. Für Menschen, die in einem betreuten Wohnen leben, wird ein kleiner Teil des Gehalts als „Miete“ fällig um den Betroffenen eine möglichst gleichgestellte Teilhabe am Leben zu ermöglichen, mit allen Rechten und Pflichten, die auch Nicht-Behinderte haben.“

Wohnen

Wir JuLis Hamburg wollen Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt. Unabhängig von der Wohnform und Wohnort sollen sie Anspruch auf alle Leistungen aus der Sozialversicherung haben. Damit jeder Mensch selbst über seine Angebote bestimmen kann, wollen wir das persönliche Budget einfach und unbürokratisch nutzbar machen. 

● unabhängig vom sprachlichen und kulturellen Hintergrund sowie den finanziellen Möglichkeiten muss flächendeckend eine möglichst barrierefreie Versorgung möglich sein;

● Bei Fragen zur Inanspruchnahme des “persönlichen Budgets” soll eine unabhängige Beratung stattfinden sowie die Vernetzung der einzelnen Leistungserbringer vorangetrieben werden, um diese Inanspruchnahme trägerübergreifend zu fördern.

Teilhabe und Selbstbestimmung

Die Hamburger Behörden müssen dafür sorgen, dass für Menschen mit Behinderung der Behördengang nicht zum Spießrutenlauf wird. Zu einer echten Teilhabe gehört es für uns, dass auch im Behördenverkehr die Selbstbestimmung des Bürgers im Vordergrund steht. Dafür müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden ein besonderes Augenmerk darauf haben, dass Menschen mit Behinderung jederzeit ein effizienter Behördengang ermöglicht wird. Zusätzlich fordern wir: 

● die Bereitstellung von Informationen der Stadt und ihrer Bezirke in leichter Sprache. Auch für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung müssen diese Informationen nutzbar gemacht werden. Hierbei sind die wichtigsten Informationen und Formulare zu definieren und bevorzugt zu behandeln. Langfristig sollen aber alle Informationen der Stadt für alle Menschen verfügbar sein;

● die Verbesserung der technischen Ausstattung von Bezirksämtern und Ämtern der Stadt Hamburg für die Kommunikation mit Gehörlosen und Hörgeschädigten;

● eine Einführung eines Beirates für Menschen mit Behinderung; 

● Wahllokale müssen in Zukunft barrierefrei werden, um allen Menschen die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. 

Klare Regeln und Perspektiven in der Corona-Politik festsetzen

Der 20.03.2022 sollte ein Tag werden, der einem in allen Belangen gebeutelten Deutschland seine Freiheit zurückgeben sollte. Wirklich viel übrig blieb von diesem Versprechen jedoch nicht.
Die Länder können mit Recht Basismaßnahmen wie eine Maskenpflicht im ÖPNV oder Krankenhäusern als Übergang verlängern. Auch eine 3G-Regel in Gesundheitseinrichtungen ist zum Schutz der Mitarbeiter und der vulnerablen Gruppen vorerst zu begrüßen.

Dennoch bleibt der Kabinettsbeschluss in Teilen sehr vage. Die Länder können nach eigenem Ermessen und ohne konkrete Maßstäbe Teile ihres Bundeslandes zum „Corona-Hotspot“ erklären und weiter erhebliche Freiheitseinschränkungen fortsetzen.

Dies führte fast sofort zu einer großen Differenz der Regeln in den Ländern. Während beispielsweise Schleswig-Holstein fast alle Regeln aufheben will, kündigten Mitglieder des Hamburger Senates bereits weiterführende Regeln – zum Beispiel in Schulen – bis mindestens 02.04. an. Auch in Niedersachsen wurde eine teilweise Verlängerung der geltenden Regeln verkündet.

Deutlich wird, dass durch die neue Variante Omikron die Zahlen in den Krankenhäusern weitgehend stabil bleiben. Viele der Patienten, die als Corona-Fälle in den Kliniken aufgeführt werden, sind des Weiteren gar nicht wegen, sondern lediglich mit einer Infektion mit COVID-19 hospitalisiert worden.

Dass die Pandemie nicht von einem Tag auf den anderen endet, muss sich auch in den Maßnahmen widerspiegeln. Gleichzeitig müssen diese weiterhin begründbar und nachvollziehbar sein und dürfen sich nicht ohne wissenschaftliche Evidenz stark von Region zu Region unterscheiden.
Gerade da jeder Bürger nun bereits das Angebot zu mindestens drei Impfungen hatte, muss die Zielrichtung des Bundes und der Länder sein, in der Corona-Politik wieder auf die Eigenverantwortung der Bürger zu setzen.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher

  • eine Festlegung klarer Maßstäbe für die Ernennung eines Gebietes zum Hotspot
  • eine Festlegung aller Maßnahmen auf Basis einer Hospitalisierungsrate, die zwischen einer Corona-Infektion als Hauptgrund oder Begleiterscheinung einer Hospitalisierung differenziert
  • die Festlegung eines Enddatums für die Basisschutzmaßnahmen sowie für die Möglichkeit der Länder, weitere Freiheitseinschränkungen zu verhängen
  • und eine Weiterführung der Impfkampagne vor allem für Boosterimpfungen als wirksamstes Mittel gegen die Pandemie

Corona die Stirn bieten: Für eine wirksame Bekämpfung der Pandemie

Das Impfgeschehen der letzten Tage und die neuaufgekommene Virusvariante Omikron bergen die Gefahr eine weiteren Verschärfung der schon heute angespannten Lage, so dass sofortig umfassende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

In der liberalen Abwägung sind die Freiheitsrechte aller Betroffenen zu berücksichtigen. Dazu gehören besonders das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern und vulnerablen Gruppen sowie der Schutz der Freiheitsrechte der Geimpften und Genesenen, aber auch wirtschaftliche und soziale Freiheiten. Wo freiwillig Ungeimpfte Krankenhäuser überlasten, Absagen für Behandlungen auslösen, Gesundheitskräfte demoralisieren und weitere Einschränkungen für viele andere notwendig machen, ist die Entscheidung über den Impfschutz ist keine reine Privatsache mehr. Wir Liberalen halten die Corona-Impfung für eine moralische Pflicht der Einzelnen und moralische Pflichten für besser als staatliche Vorgaben, solange diese vermeidbar sind. Die Pandemie muss bekämpft werden, um das Leben nicht dauerhaft lahmzulegen werden. Konkret fordern wir Junge Liberale Hamburg daher:

Opt-Out“-Modells bei der Corona-Impfung:

Eine Impfung bleibt weiterhin freiwillig, doch wer sich dagegen entscheidet, soll dies ausdrücklich erklären müssen. Hierzu soll baldmöglichst eine Einladung zu einem lokalen Impftermin für alle in Deutschland lebenden Personen (entweder als Booster-Impfung für bereits Geimpfte oder als Erstimpfung für Ungeimpfte) und weiteren Aufklärungsmaterialien zur (Booster-)Impfung versandt werden. Dieser Termin ist für sie verpflichtend wahrzunehmen, soweit er nicht eigenständig verschoben oder abgesagt wird. Andernfalls soll bei Nichterscheinen eine Geldbuße fällig werden.

Zusätzliche niedrigschwellige Impfangebote:

Die Impfkampagne der scheidenden Bundesregierung war unzureichend. Jetzt müssen zügig neue Impfangebote für Erst- und Zweitimpfungen sowie Booster-Impfungen geschaffen werden. Mobile Impfteams müssen flächendeckend in Supermärkten, Clubs, Schulen, Universitäten und öffentlichen Einrichtungen im Einsatz sein. Ärztinnen und Ärzte müssen von Bürokratie befreit, die Impfzentren wiederhochgefahren und auch Apotheken muss das Impfen gestattet werden. Denn jetzt, wo ausreichend Impfstoff verfügbar ist, kommt es darauf an, ihn auch schnell genug zu verimpfen. Über eine Internetseite und eine gebührenfreie Telefonhotline soll es möglich sein, schnellstmöglich an einen Impftermin in der Nähe zu gelangen.

Nach dem Vorbild Großbritanniens über mobile Impfteams gezielt in sozial schwachen Wohngebieten und Wohngebieten mit hohem Migrationsanteil Impfangebote zu machen. Diese Impfteams müssen dementsprechend mit Dolmetschern ausgestattet werden, um Sprachbarrieren zu überwinden. Die durchgeführten Impfungen sollen ohne vorherige Anmeldung möglich gemacht werden.

Strenge Anforderungen an die Befreiung:

Die Befreiung von der Maskenpflicht oder der Impfung (bspw. beim Zugang zu 2G-Veranstaltungen) bedarf eines befristeten amtsärztlichen Attests.

3G, 2G und 2G plus:

Wir begrüßen die im IfSG vorgesehene Möglichkeit der Bundesländer den Zugang zu Orten, an denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, auf vollständig Geimpfte, Genesene und Negativgetestete zu beschränken sowie die Möglichkeit der Verschärfung auf 2G und 2G plus. Dies darf jedoch nur bei einem höheren Infektionsgeschehen in der Kommune der Fall sein. Für Kinder und Jugendliche muss auch im Rahmen der 2G oder 2G plus-Regel ein negativer Schnelltest beziehungsweise die regelmäßige Testung in der Schule genügen.

Kostenlose Schnelltests:

Wir begrüßen die Wiedereinführung der kostenlosen Schnelltests. Dabei soll es möglich sein, täglich einen kostenlosen Schnelltest in Anspruch zu nehmen. Zudem müssen die Kapazitäten für PCR-Tests ausgeweitet und die Wartezeit bis zum Ergebnis verkürzt werden. Kontaktpersonen sollten sich grundsätzlich auch ohne Symptome kostenlos mit einem PCR-Test testen lassen können. Ausreichende PCR-Testmöglichkeiten müssen auch am Wochenende geschaffen werden. Auf einer übersichtlichen Internetseite und in der Corona-Warn-App ist allen Bürgerinnen und Bürgern in leichter Sprache darzustellen, unter welchen Voraussetzungen sie Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben und wo sie diesen durchführen lassen können.

Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen:

Die Jungen Liberalen Hamburg setzen sich für eine Impfpflicht gegen das Coronavirus ein. Diese Impfpflicht soll zunächst nur berufsbezogen für Lehrberufe, sowie Tätigkeiten im Gesundheitswesen beschränkt gelten. Die Jungen Liberalen Hamburg vertreten die Auffassung, dass eine berufsbezogene Impfplicht einen legitimen Zweck, mithin den Infektionsschutz und die Bekämpfung der Pandemie, verfolgt. Eine Impfplicht ist offensichtlich hierfür geeignet. Die Jungen Liberalen Hamburg sehen eine berufsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus für Lehr- und Gesundheitsberufe angesichts des täglichen Kontaktes zu vielen Personen in sensiblen Bereichen, in denen ein hohes Infektionsrisiko besteht, sowie des hohen Risiko zum Kontakt infizierter Personen bei nicht vollständiger Infektionsschutzkleidung, als angemessen an. Die Impfplicht soll regelmäßig mit Blick auf Impffolgen, Infektionsgeschehen und weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse evaluiert und neu beurteilt werden. Sie soll nicht für Personen gelten, für welche eine Kontraindikation oder ein gültiger Genesungsnachweis vorliegt.

Impfpflicht für Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen:

Impfungen gegen Corona in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen sollen nicht nur das Individuum gegen die Erkrankung schützen, sondern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern, wenn mit Hilfe der Maßnahmen erreicht wird, dass die Impfquote in der Bevölkerung hoch genug ist. Auf diese Weise könnten auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen. Ziel ist namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG angehalten ist.

Impfpflicht für Kinder:

Die Jungen Liberalen bekennen sich zu ihrem Beschluss vom 16.07.2016: Gegen Ignoranz kann man nicht impfen, gegen Krankheiten aber schon und fordern folgerichtig eine Corona-Impfpflicht für Kinder nach der Empfehlung der ständigen Impfkomission des Robert-Koch-Instituts.

Effektivere Kontaktnachverfolgung:

Die Gesundheitsämter müssen digitalisiert werden, einen Schichtbetrieb einrichten und bei Personalengpässen Amtshilfe durch die Bundeswehr sowie Unterstützung durch Freiwillige in Anspruch nehmen. Der Bund hat hierfür ein Portal zur zentralen Freiwilligenmeldung zu stellen. Die für die Kontaktnachverfolgung entwickelte und in afrikanischen Ländern erfolgreich eingesetzte Software SORMAS muss bis zum Jahr 2022 in allen Gesundheitsämtern ausnahmslos im Einsatz sein. Den weiteren Einsatz der Luca-App oder vergleichsweisen Applikationen lehen wir ab. Stattdessen soll flächendeckend die Corona-Warnapp zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt werden.

Wertschätzung der Pflege:

Die Pflegekräfte in Deutschland erbringen während der Pandemie eine herausragende Leistung. In der aktuell sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wollen wir diesen Einsatz anerkennen. Wir begrüßen die Forderung im Koalitionsvertrag die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro anheben und hierfür 1 Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen.

Homeoffice-Plicht:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen verpflichtet bleiben, ihren Beschäftigten die Möglichkeit von Homeoffice und mobilem Arbeiten anzubieten, soweit keine verhältnismäßig übergeordneten betrieblichen Gründe entgegenstehen. Option: Die 3G- Regel am Arbeitsplatz begrüßen wir.

Luftfilter und Hygiene in Kitas, Schulen und Hochschulen:

Um das Infektionsrisiko in Bildungseinrichtungen zu minimieren, muss der Bund die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine zügige Anschaffung von Luftfiltern in Kitas, Schulen und Hochschulen schaffen. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass auf jeder Toilette ausreichend Seife und warmes Wasser zur Verfügung steht, um die Hygieneregeln wirksam einhalten zu können.

Kontaktbeschränkungen:

Kontaktbeschränkungen gehören zu den grundrechtsinvasivsten Mitteln der Pandemiebekämpfung. Gleichzeitig können sie sehr effektiv sein. Ihre Effektivität ist aufgrund der begrenzten Kontrollkapazitäten der Behörden jedoch von der Akzeptanz und Mitwirkung der Bevölkerung abhängig. Vor diesem Hintergrund stehen wir Kontaktbeschränkungen skeptisch gegenüber und erachten sie ausschließlich als ultima ratio zur Abwendung einer Überlastung des Gesundheitssystems für zulässig. Vollständig Geimpfte und Genesene, soweit sie getestet sind, müssen von Kontaktbeschränkungen ausgenommen sein. Zwar besteht auch hier ein (deutlich geringeres) Infektionsrisiko, aber die Wahrscheinlichkeit einer Hospitalisierung und damit einem Beitrag zur Überlastung des Gesundheitssystems ist zu gering, um derart einschneidende Maßnahmen zu rechtfertigen. Ebenso müssen Kinder und Jugendliche von Kontaktbeschränkungen ausgenommen werden. Dies ist auf die regelmäßigen Testungen im Schulbetrieb, das geringe Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs und die einschneidenden Folgen für die psychische und physische Gesundheit zurückzuführen.

Kostenbeteiligung von Ungeimpften:

Aus der Freiheit sich nicht Impfen zu lassen, folgt auch die Verantwortung für diese Entscheidung. Für uns Junge Liberale ist jedoch klar, dass freiwillig Ungeimpfte jederzeit behandelt werden müssen, wenn sie es wünschen. Die Kosten hierfür sollen aber nicht vollständig vom Solidarsystem getragen werden, sondern die Personen muss an den Kosten beteiligt werden. Da die Behandlungskosten bei einer Intensivversorgung viele Ungeimpfte vor den finanziellen Ruin stellen würden, müssen sie sich für dieses Risiko zusätzlich versichern lassen.

Entsorgung von Hygieneprodukten für jedermann

Menstruierende nicht-binäre Personen, menstruierende Männer, sowie nicht-binäre und männliche Blasenkrebs-Betroffene sind auf öffentlichen Herrentoiletten bei der Entsorgung von Hygieneprodukten stark eingeschränkt. Anders als in Toilettenkabinen auf Frauen-WCs sind auf Herren-WCs keine Entsorgungsmöglichkeiten innerhalb der Kabine vorhanden.

Konkret fordern wir:

die Ausstattung aller öffentlichen Toiletten mit Mülleimern für Hygieneprodukte.

Mit den Impfungen alle erreichen

Mit dem Voranschreiten der Impfungen nähern wir uns in Hamburg einem Punkt, ab die Verfügbarkeit an Impfstoff größer ist als die Anmeldungen für Impfungen. Während es einige wenige gibt, die Impfungen aus Prinzip ablehnen, gibt es viele Menschen, die diese nicht kategorisch Ablehnen, aber aus verschiedenen Gründen noch keinen Impftermin besorgt haben. Die Herdenimmunität kann aber nur erreicht werden, wenn wir mit der Impfkampagne auch diese Menschen erreichen. Deshalb brauchen wir in Hamburg einen Paradigmenwechsel. Statt darauf zu hoffen, dass sich alle selbst darum bemühen einen Impftermin zu vereinbaren, muss die Stadt aktiv auf die Menschen zugehen und sie überzeugen. Da diese Menschen über die bisherigen Kanäle nicht angesprochen wurden brauchen wir neue kreative Ansätze, um wirklich alle zu erreichen. Um die Herdenimmunität zu erreichen, muss aus der Holschuld für Termine und Informationen eine Bringschuld werden.

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

 

Analyse der Merkmale nichtgeimpfter Personen:

Die bisherigen Daten zu den Geimpften Personen sind auf Hamburg bezogen noch nicht aussagekräftig genug. Es muss kurzfristig analysiert werden, welche Gruppen durch die bisherige Kampagne besonders schlecht erreicht wurden, um die unten aufgeführten Maßnahmen zielgerichtet einsetzen zu können und ggf. weitere Maßnahmen zu entwickeln. Personenbezogene Daten sollen dabei nicht erhoben bzw. verarbeitet werden.

 

Dezentrale Impfzentren ohne Anmeldung:

Wir müssen das Impfen für die Menschen so einfach wie möglich machen. Dabei reicht es nicht aus nur auf die niedergelassenen Ärzte und ein zentrales Impfzentrum zu setzen. Anstelle eines großen Impfzentrums brauchen wir kleine Impfzentren, in denen sich die Menschen vor Ort und ohne Anmeldung impfen lassen können. Die Impfzentren sollen zudem auch Zweitimpfungen für Menschen anbieten, die an anderen Orten die erste Spritze bekommen haben. Gerade für junge Menschen, die häufiger umziehen, oder den Sommer bei ihren Eltern in einem anderen Bundesland verbracht haben, bringt dies eine große Erleichterung. Niemand sollte reisen müssen, um eine Zweitimpfung zu erhalten.

 

Mobile Impfteams und mehrsprachige Aufklärung:

Um Stadtteile und Personengruppe mit besonders niedriger Impfquote zu erreichen müssen mobile Impfteams eingesetzt werden. In Zusammenarbeit mit Sozialarbeiter:innen, Vereinen, Gemeinden und Organisationen, sollten die Menschen aktiv auf die Impfung angesprochen werden. Um auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen zu erreichen, brauchen wir mehrsprachige Aufklärung über Impfungen in den Stadtteilen.

 

Impfen auf dem Kiez:

Israel macht es vor: Zum Gintonic in der Bar gibt es eine Dose Biontech gratis dazu. Menschen, die sich grundsätzlich impfen lassen würden, es wegen der bürokratischen Hürden, oder aus Bequemlichkeit noch nicht haben tun lassen, können so erreicht werden. Wir müssen sie aktiv in ihrer Freizeit darauf ansprechen. Deshalb fordern wir ein Impfzentrum auf dem Kiez.

Housing first, Auflagen second: unfreiwillige Obdachlosigkeit beenden!

Housing first, Auflagen second: unfreiwillige Obdachlosigkeit beenden!

Obdachlosigkeit bezeichnet eine Lebenslage, in der Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. Alleine in Hamburg sind hiervon nach offiziellen Zahlen 2000 Menschen betroffen. Die Dunkelziffer dürfte um ein vielfaches Höher sein. Dieser Zustand ist für eines der wohlhabendsten Länder der Welt unhaltbar. Über Jahrzehnte haben sich die Menschen so sehr an den Anblick von Obdachlosigkeit gewöhnt, dass sie schnell vergessen: Obdachlosigkeit ist nichts an das wir uns gewöhnen dürfen. Das Leben auf der Straße ist ein menschenunwürdiger Zustand und mit unserem Verständnis einer liberalen Gesellschaft unvereinbar. Deshalb fordern wir Politiker:innen aller Parteien auf, Obdachlosigkeit nicht nur zu bekämpfen, sondern zu beenden.

 

Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung!

Nicht zuletzt die Migrationsbewegung 2015 hat gezeigt: Dieses Land kann Probleme lösen. Wenn sich die Gesellschaft auf ein Ziel verständigt und alle politischen Ebenen auf dieses Ziel hinarbeiten, sind wir in der Lage, Großes zu leisten. Wir brauchen eine solche Kraftanstrengung zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Obdachlosigkeit ist kein unlösbares Problem, gemeinsam können wir Obdachlosigkeit beenden.

Und so wollen wir es angehen:

 

Entstigmatisierung:

Eines der größten Probleme in diesem Zusammenhang ist die Stigmatisierung wohnungsloser Menschen. Viel zu oft werden Obdachlose als ein Teil der Gesellschaft angesehen, der selbstverschuldet in die schwierige Lebenssituation hineingeraten ist. Nicht selten sind Obdachlose dabei als “faul” und “arbeitsunwillig” verschrien. Diese Stigmatisierung trägt dazu bei, dass Obdachlose eine verminderte Chance auf eine neue Wohnung oder Unterstützung der Gesellschaft haben.  Dabei ist das Gegenteil der Fall. Wohnungslosigkeit ist kein Problem einer spezifischen sozialen Schicht. Vielmehr zeigen Beobachtungen deutlich, dass sich das Risiko von Wohnungslosigkeit durch die gesamte Gesellschaft zieht. Wir Jungen Liberalen setzen uns in aller Deutlichkeit dafür ein, obdachlose Menschen auf dem Wohnungsmarkt nicht zu diskriminieren und unterstützen Projekte, die zur Entstigmatisierung von Obdachlosigkeit beitragen. Dazu zählt für uns auch eine breite gesellschaftliche Aufklärungskampagne in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und weitere Maßnahmen, die dazu beitragen, Vorurteile gegenüber Obdachlosen abzubauen.

 

Housing First, Bedenken second:

Das zentrale Element, mit dem Menschen aus der Obdachlosigkeit geholfen werden kann, ist eine eigene Wohnung. Bei dem in Finnland erfolgreichen Housing First Ansatz ist der erste Weg zur Hilfe ein fester Wohnsitz, den Obdachlose ohne Vorbedingungen, außerhalb großer Unterkünfte und mit eigenem Mietvertrag erhalten. Mit enger sozialarbeitlicher Betreuung erfolgen hieraufaufbauend weitere Maßnahmen, etwa zur Jobsuche, oder – sofern notwendig – bei Enzugsprogrammen. Statt Wohnen als Belohnung für erfolgreich absolvierte Maßnahmen entkoppelt Housing First Bewährungsmaßmen und Wohnraum. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Obdachlosen mit Housing First langfristig geholfen und Ihnen die Selbstbestimmung über das eigene Leben zurückgegeben werden kann. Wir wollen Housing First zum Standard machen. Nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland und perspektivisch in der ganzen EU.

 

Ganzjährige Hilfe, statt Winternotprogramm:

Wir sind der festen Überzeugung, dass obdachlose Menschen einen Anspruch auf eine feste, geschützte Unterkunft haben. Diese Unterkunft ist im Idealfall ganztägig und ganzjährig offen und bietet einer Bewohner:in nicht nur Privatsphäre, sondern auch sichere Verwahrmöglichkeiten für persönliche Gegenstände. Eigene Tiere, insbesondere Hunde, mitzubringen, muss gestattet sein. Diese Tiere sind beim Leben auf der Straße für viele eine treue Begleitung, von der diese sich nicht treffen können. Das aktuelle Winternotprogramm der Stadt Hamburg erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Bis zur Implementierung von Housing First fordern wir daher die Stadt Hamburg auf, das Winternotprogramm ganzjährig zu öffnen und entsprechend der obenstehenden Punkte auszubauen. Das Leben auf der Straße ist nicht nur im Winter gefährlich. Auch zu allen anderen Jahreszeiten benötigen obdachlose Menschen Hilfe und Schutz. Diese muss die Stadt Hamburg Ihnen bieten.

 

Obdachlosenlotsen:

Niemand kennt die Bedürfnisse von Menschen auf der Straße so gut, wie Menschen, die selbst dort gelebt haben, oder noch immer leben. Deshalb wollen wir ehemalige und aktuelle Obdachlose als sog. Lotsen anstellen, die Obdachlose bei Terminen, Behördengängen, Arztbesuchen, der Suche nach Unterkünften und anderen Problemen unkompliziert helfen. Für die Lotsen selbst kann diese Aufgabe ein erster Schritt zurück ins Berufsleben sein.

 

Bürokratiefallen ausschalten:

Wichtige Unterlagen gehen auf der Straße schnell verloren. Das erschwert Behördengänge für Obdachlose. Beispielhaft steht dafür der Personalausweis, der zur Beantragung vieler Leistungen benötigt wird, dessen ausstellen aber Geld kostet, das Obdachlose oft nicht haben. Das in Hamburg-Mitte begonnen Pilotprojekt zu kostenlosen Personalausweisen für Obdachlose muss in ganz Deutschland implementiert werden.

Weil Dokumente oft fehlen, profitieren Obdachlose in besonderem Maße von digitalen Abläufen bei der Antragsstellung. Durch die Digitalisierung der behördlichen Vorgänge, können bei den Ämtern begonnene Prozesse später, auch anderer Stelle wieder aufgenommen werden, ohne das entsprechende Papiere vorgelegt werden müssen. Die Digitalisierung solcher Prozesse muss auf allen Ebenen vorangetrieben werden.

 

Obdachlosigkeit vorbeugen:

Im Idealfall kann Obdachlosigkeit verhindert werden, in dem bereits vor dem Verlust des Wohnraums geholfen wird und die Obdachlosigkeit gar nicht erst entsteht. Für eine bessere Prävention wollen wir den Zugang zum Wohngeld erleichtern und Mediationsstellen mit geschultem Personal für eine bessere Vermittlung zwischen Mietern und Vermietern einführen. Teilkompetenzen aus dem ordnungsrechtlichen, sozialrechtlichen und wohnungsmarktrechtlichen Bereich wollen wir unter einem Dach zusammenführen.

In Hamburg wollen wir weg von einer Objekt- hin zu einer Subjektförderung. Statt mit sozialem Wohnungsbau nur einzelne Wohnungen zu fördern, wollen wir mit dem Wohngeld Menschen fördern. Während viele Menschen trotz Anspruch keine Sozialwohnung bekommen und Glück oder Zufall über die Förderung entscheiden, kann das Wohngeld von allen Menschen beantragt werden, die hierauf Anspruch haben.

Langfristig sollen die meisten Sozialleistungen im liberalen Bürgergeld zusammengefasst werden. Statt vieler verschiedener Stellen und Zuständigkeiten, sollen Sozialleistungen einfach, transparent und unbürokratisch beantragbar sein. Niemand sollte nur deshalb obdachlos werden, weil es zu kompliziert war Förderleistungen abzurufen.

 

Zusammenarbeit mit den EU-Staaten:

Obdachlosigkeit ist kein nationales Problem, deshalb braucht es neben einer nationalen Kraftanstrengung auch europäische Lösungen. Insbesondere muss die europäische Integration weiter vorangetrieben werden. Die nationalen Behörden müssen die Zusammenarbeit und Kommunikation untereinander verstärken, um gemeinsam Lösungen für Obdachlose zu finden, die in einem anderen europäischen Land auf der Straße leben. Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Hilfsangebote für Obdachlose auch in anderen Ländern ausgebaut werden.

Vor dem Hintergrund der Mobilität von Obdachlosen nicht nur über europäische Grenzen, sondern auch innerhalb Deutschland scheuen einige Kommunen und Städte davor die Obdachlosenhilfe zu verstärken, um einen sogenannten Pull-Effekt, also den Zuzug von Obdachlosen, zu verhindern.  Für uns ist klar: Die Angst vor einem Pull-Effekt darf keine Rechtfertigung sein Hilfsmaßnahmen nicht umzusetzen. Wir helfen lieber zu vielen Obdachlosen, als zu wenigen.