Nur legal ist sicher: Prostitutionsstätten wieder öffnen

Am 25.08.2020 hat der Hamburger Senat die Änderungen in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zum September vorgestellt. Weiterhin geschlossen bleiben demnach Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes. Während andere körpernahe Dienstleistungen bereits lange wieder angeboten werden dürfen, gilt für die legale Prostitution weiterhin Prohibition. Durch das monatelange Arbeitsverbot sind Existenzen bedroht, viele stehen vor dem Nichts.

Wir Junge Liberale Hamburg fordern Gleichbehandlung für die Prostitution. Sie ist ein Gewerbe wie jedes andere auch und bedarf der vollständigen rechtlichen Gleichstellung.

Die derzeitige Ausnahmesituation darf nicht dazu genutzt werden Beschäftigte im Prostitutionsgewerbe durch langfristige Arbeitsverbote zu bestrafen.  Die Entkriminalisierung der Prostitution in Deutschland war ein wichtiger Schritt hin zur sexuellen Selbstbestimmung. Jeden Bestrebungen die Pandemie auszunutzen, um diese Errungenschaft der sexuellen Selbstbestimmung wieder rückgängig zu machen, stellen wir uns entschieden entgegen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir den Senat auf die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus unverzüglich anzupassen und das Arbeitsverbot in der Prostitution aufzuheben.

Die Voraussetzung für die Öffnung eines Betriebs ist die Erstellung eines Hygienekonzeptes, dass das Ansteckungsrisiko minimiert. Die zuständigen bezirklichen Stellen müssen die Umsetzung des Konzeptes regelmäßig kontrollieren. Entsprechende Mittel hierfür sind den Bezirksämtern zur Verfügung zu stellen.