Kinderlose Paare beim Elternwerden unterstützen

In Deutschland wurden im Jahre 2018 787.523 Kinder geboren. Während diese Zahl seit einigen Jahren einigermaßen stabil bleibt, steigt die Anzahl an Geburten nach einer künstlichen Befruchtung seit Jahren konstant an und hat im Jahre 2015 erstmals die 20.000 erreicht. Mit anderen Worten – ca. 3% der Geburten in Deutschland werden mittlerweile durch eine „In-vitro-Fertilisation“ (IVF) oder durch eine „intrazytoplasmatische Spermieninjektion“ (ICSI) außerhalb des weiblichen Körpers herbeigeführt.

Für eine künstliche Befruchtung kann es viele Gründe geben. Der verbreitetste ist, dass es den betroffenen Personen aufgrund körperlicher Voraussetzungen nicht möglich ist, auf natürlichem Wege ein Kind zu zeugen.

Die Kosten für die Behandlung der künstlichen Befruchtung liegen dabei stets im mittleren vierstelligen Bereich. Zusätzlich zu den ohnehin massiven psychischen und physischen Belastungen, die ein solch intimer und komplizierter Vorgang mit sich bringt, sind sie oftmals eine weitere hohe Hürde, die Partner auf dem Weg nehmen müssen, werdende Eltern zu werden.

Seit 2004 übernehmen Krankenkassen 50% dieser Kosten, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Unter anderem muss eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit erfolgen, die Frau muss zwischen 25 und 40 und der Mann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein und die beiden müssen verheiratet sein. Die Krankenkasse übernimmt lediglich den Kostenanteil von 50% für ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung (Erfolgsaussichten einer erfolgreichen Schwangerschaft bei ca. 30%).

Doch selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt stets noch ein vierstelliger Betrag, den die betroffenen Ehepartner selbst tragen müssen.

Um dem entgegenzuwirken hat die Bundesregierung eine seit Januar 2016 geltende Förderrichtlinie ins Leben gerufen. Diese beinhaltet, dass der Bund auf Antrag 25% der verbleibenden Kosten trägt – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich das jeweilige Bundesland ebenfalls an 25% der Kosten beteiligt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind neun Bundesländer teil dieses Förderprogramms. Auch im bayrischen Landtag wird ein derartiger Gesetzesentwurf momentan unter Federführung der FDP-Fraktion und unterstützt von der Landesregierung auf den Weg gebracht.

Hamburg hingegen unterstützt diese Finanzierungshilfe bislang nicht.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher, dass sich Hamburg ebenfalls am Förderprogramm der Bundesregierung beteiligt.

Begründung:

Der Kinderwunsch darf keine Frage des Geldes sein. Es ist ein untragbarer Zustand, dass kinderlose Paare sich ihren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung lediglich nicht erfüllen können, weil ihnen das Geld fehlt.

Eine finanzielle Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine Investition in die Zukunft, da ein Anstieg der Geburten in Hamburg infolge einer solchen Initiative zu erwarten ist.

Unser Bürgerschaftswahlprogramm wird den Titel „Hamburg – Stadt der Chancen“ tragen. Diese sollten für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleich sein.