Das deutsche Familienrecht muss mit der Zeit gehen. Neben der Ersetzung der Begriffe
„Mutter“ und „Vater“ durch „Elternteil”, müssen auch weitere Interessen von
gleichgeschlechtlichen Paaren sowie von inter- und transsexuellen Eltern widergespiegelt
werden. Um das Kindeswohl zu gewährleisten, muss die sogenannte Vielelternschaft
möglich gemacht werden.
Wir Junge Liberale Hamburg fordern, dass queere Paare in Zukunft die gleichen Rechte bei der
Kindesgeburt haben wie heterosexuelle Paare. Neben der Geburtsmutter (bzw. Elternteil) müssen in
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften diejenigen Partner*innen, die das Kind aufziehen, die
Möglichkeit erhalten, von Anfang an als Elternteil eingetragen zu werden. Entweder als Ehefrau
der leiblichen Mutter oder durch die unbürokratische Anerkennung der Elternschaft. Die
Anerkennung kann dann auch durch zwei nicht-biologische Elternteile erfolgen. Die Anerkennung ist auf maximal zwei Elternteile, neben der leiblichen Mutter zu beschränken.
So kann das langwierige Adoptionsverfahren umgangen werden
und es entstehen keine Benachteiligungen für das Ehepaar oder das Kind.