Das Bestattungsrecht in Deutschland ist Ländersache. Viele Länder scheuen sich jedoch, ihre Aufgabe als Gesetzgeber regelmäßig wahrzunehmen und zeitgemäße Regelungen für die Bestattungen und Friedhöfe zu finden. So galt beispielsweise die entsprechende Reichsverordnung aus der Zeit des Nationalsozialismus in Niedersachsen noch bis 2005. Das Bestattungsrecht betrifft einen hochpersönlichen Lebensbereich aller Menschen. Wir setzen uns daher für moderne Überarbeitungen des Bestattungsrechts ein.
Die Jungen Liberalen Hamburg
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- setzen sich für ein liberales Bestattungsrecht ein, das gleichzeitig die Pietät gegenüber den Verstorbenen wahrt und den Hinterbliebenen einen würdigen Abschied der Angehörigen ermöglicht.
- fordern die Abschaffung des Friedhofszwangs für Urnenbestattungen. Dieser ist nicht mehr zeitgemäß. Die Bestattungspflicht dient zur Abwehr von Gefahren, welche von Urnen nicht ausgehen. Der Gesetzgeber muss bei Streitigkeiten innerhalb der Familie für Rechtssicherheiten sorgen. Daher sollte die Entfernung der Urne aus dem öffentlichen Raum nur erfolgen, wenn dies im Testament so bestimmt wurde.
- wollen gleichzeitig auch private Träger neben Kommunen und kirchlichen Betreibern zulassen. Die entsprechenden Anforderungen an Friedhöfe aus den §§15 – 19 des Gesetzes über Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen bleiben bestehen.
- befürworten eine Liberalisierung der Bestattungsformen. Nach dem Vorbild der Hansestadt Bremen sollen Ausstreuungen von Asche auf Privatgrundstücken erlaubt werden. Ebenfalls sollen Reerdigungen, als natürliche Form der Bestattung, Kolumbarien, also oberirdische Urnenbestattungen, und Seebestattungen in allen Bundesländern erlaubt werden. Ebenfalls sollen Diamantbestattungen ermöglicht werden.
- fordern als Konsequenz, die Unteilbarkeit der Asche abzuschaffen. Der Verstorbene soll vorher einer möglichen Teilung seiner Asche widersprechen können.
- setzen sich für eine Harmonisierung der Beisetzungsfristen ein. Hierbei halten wir eine Frist von vier Wochen für angemessen. Es ist nicht ersichtlich, wieso die verschiedenen Bundesländer hier teilweise so signifikant große Unterschiede in ihren Bestattungsrechten festgelegt haben.
- sehen es daher auch als sinnvoll an, die Gesetzgebung bei Bestattungen in einem zweiten Schritt in Bundesrecht zu überführen. Regionale Unterschiede sollen in entsprechenden Landesverordnungen berücksichtigt werden können, eine föderale Struktur beim Bestattungsrecht jedoch halten wir weder inhaltlich noch strukturell für sinnvoll.
Das Bestattungsrecht beinhaltet auch Regularien für die Bestattungsbranche. Diese fiel in der Vergangenheit immer wieder durch ihre intransparente Arbeitsweise und teilweise Skandale auf. Ein Grund hierfür ist, dass sich jeder ohne Qualifikation als „Bestatter“ bezeichnen darf.
Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher, dass die Inhaber eines Bestattungsunternehmens die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft erfolgreich abgeschlossen haben muss. Hierbei soll die seelische Begleitung von Angehörigen verstärkt in den Blick genommen werden.
Auch im EU-Recht können entsprechende Qualitätsstandards festgehalten werden. Ausnahmen von der Ausbildungspflicht sollen nur durch entsprechende Qualitätskontrollen nach dem Vorbild das Landes Mecklenburg-Vorpommerns möglich sein. Für bestehende Unternehmen ist eine nachträgliche Qualitätsschulung auf ihre Durchführbarkeit zu prüfen. Einen speziellen Meisterzwang für die Branche der Bestatter lehnen wir ab.