Kälteschutz für Obdachlose

Unbürokratisch und schnell: Kälteschutz für Obdachlose ermöglichen

 

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass aufgrund des derzeitigen Kälteeinbruchs und der anhaltenden Pandemielage die Kapazitäten der Obdachlosenhilfe weiter aufgestockt werden. Es müssen genug Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, dass jeder Obdachlose versorgt werden könnte.

 

Aufgrund der Pandemielage ist nur an eine Unterbringung in Einzelzimmern zu denken. Statt zentralistischer Großunterkünfte (mit über 100 Bewohnern), sollen dezentrale Angebote in kleinen Unterkünften (max. 20 Bewohner), wie die die Anfang Februar 2021 in der Eiffestraße 398 begonnene Einzelzimmerunterbringung, die Regel und nicht die Ausnahme sein.

 

In der aktuellen Notsituation müssen auch neue Konzepte in Erwägung gezogen werden. Eine Möglichkeit liegt in einer freiwilligen Unterbringung in den zur Zeit leerstehenden Hotels, die in anderen Städten bereits erfolgreich praktiziert wird. Die Hoteliers würden in diesem Rahmen eine Entschädigung enthalten

 

Aufgrund der derzeitigen Lage fordern die Jungen Liberalen, dass die Unterkünfte derzeit durchgehend geöffnet sein müssen und eine Verpflegung und Versorgung sichergestellt ist. Auch für Obdachlose mit Hund müssen Räume zur Verfügung gestellt werden. Wir unterstützen die Initiative zur Öffnung von Hotels, die ihre Zimmer Obdachlosen zur Verfügung stellen und fordern die Sozialbehörde auf ihren Widerstand zu beenden.

 

Zur Aufstockung der Kapazitäten sind zur Zeit von der Stadt und städtischen Unternehmen nicht genutzte Immobilien dem Kälteschutz zur Verfügung zu stellen.

 

Zudem sollen Bahnhöfe bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt nicht geschlossen werden.

Nur legal ist sicher: Prostitutionsstätten wieder öffnen

Am 25.08.2020 hat der Hamburger Senat die Änderungen in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zum September vorgestellt. Weiterhin geschlossen bleiben demnach Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes. Während andere körpernahe Dienstleistungen bereits lange wieder angeboten werden dürfen, gilt für die legale Prostitution weiterhin Prohibition. Durch das monatelange Arbeitsverbot sind Existenzen bedroht, viele stehen vor dem Nichts.

Wir Junge Liberale Hamburg fordern Gleichbehandlung für die Prostitution. Sie ist ein Gewerbe wie jedes andere auch und bedarf der vollständigen rechtlichen Gleichstellung.

Die derzeitige Ausnahmesituation darf nicht dazu genutzt werden Beschäftigte im Prostitutionsgewerbe durch langfristige Arbeitsverbote zu bestrafen.  Die Entkriminalisierung der Prostitution in Deutschland war ein wichtiger Schritt hin zur sexuellen Selbstbestimmung. Jeden Bestrebungen die Pandemie auszunutzen, um diese Errungenschaft der sexuellen Selbstbestimmung wieder rückgängig zu machen, stellen wir uns entschieden entgegen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir den Senat auf die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus unverzüglich anzupassen und das Arbeitsverbot in der Prostitution aufzuheben.

Die Voraussetzung für die Öffnung eines Betriebs ist die Erstellung eines Hygienekonzeptes, dass das Ansteckungsrisiko minimiert. Die zuständigen bezirklichen Stellen müssen die Umsetzung des Konzeptes regelmäßig kontrollieren. Entsprechende Mittel hierfür sind den Bezirksämtern zur Verfügung zu stellen.

Kinderlose Paare beim Elternwerden unterstützen

In Deutschland wurden im Jahre 2018 787.523 Kinder geboren. Während diese Zahl seit einigen Jahren einigermaßen stabil bleibt, steigt die Anzahl an Geburten nach einer künstlichen Befruchtung seit Jahren konstant an und hat im Jahre 2015 erstmals die 20.000 erreicht. Mit anderen Worten – ca. 3% der Geburten in Deutschland werden mittlerweile durch eine „In-vitro-Fertilisation“ (IVF) oder durch eine „intrazytoplasmatische Spermieninjektion“ (ICSI) außerhalb des weiblichen Körpers herbeigeführt.

Für eine künstliche Befruchtung kann es viele Gründe geben. Der verbreitetste ist, dass es den betroffenen Personen aufgrund körperlicher Voraussetzungen nicht möglich ist, auf natürlichem Wege ein Kind zu zeugen.

Die Kosten für die Behandlung der künstlichen Befruchtung liegen dabei stets im mittleren vierstelligen Bereich. Zusätzlich zu den ohnehin massiven psychischen und physischen Belastungen, die ein solch intimer und komplizierter Vorgang mit sich bringt, sind sie oftmals eine weitere hohe Hürde, die Partner auf dem Weg nehmen müssen, werdende Eltern zu werden.

Seit 2004 übernehmen Krankenkassen 50% dieser Kosten, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Unter anderem muss eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit erfolgen, die Frau muss zwischen 25 und 40 und der Mann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein und die beiden müssen verheiratet sein. Die Krankenkasse übernimmt lediglich den Kostenanteil von 50% für ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung (Erfolgsaussichten einer erfolgreichen Schwangerschaft bei ca. 30%).

Doch selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt stets noch ein vierstelliger Betrag, den die betroffenen Ehepartner selbst tragen müssen.

Um dem entgegenzuwirken hat die Bundesregierung eine seit Januar 2016 geltende Förderrichtlinie ins Leben gerufen. Diese beinhaltet, dass der Bund auf Antrag 25% der verbleibenden Kosten trägt – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich das jeweilige Bundesland ebenfalls an 25% der Kosten beteiligt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind neun Bundesländer teil dieses Förderprogramms. Auch im bayrischen Landtag wird ein derartiger Gesetzesentwurf momentan unter Federführung der FDP-Fraktion und unterstützt von der Landesregierung auf den Weg gebracht.

Hamburg hingegen unterstützt diese Finanzierungshilfe bislang nicht.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher, dass sich Hamburg ebenfalls am Förderprogramm der Bundesregierung beteiligt.

Begründung:

Der Kinderwunsch darf keine Frage des Geldes sein. Es ist ein untragbarer Zustand, dass kinderlose Paare sich ihren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung lediglich nicht erfüllen können, weil ihnen das Geld fehlt.

Eine finanzielle Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine Investition in die Zukunft, da ein Anstieg der Geburten in Hamburg infolge einer solchen Initiative zu erwarten ist.

Unser Bürgerschaftswahlprogramm wird den Titel „Hamburg – Stadt der Chancen“ tragen. Diese sollten für alle Hamburgerinnen und Hamburger gleich sein.

Weil Frau sein kein Luxus ist

Auch im Jahr 2017 erfahren Frauen immer wieder die Auswirkungen von Vorurteilen und Tabuisierungen. So wird derzeit noch immer die weibliche Menstruation als Randthema angesehen. Ausdruck findet dieses u.a. in er Besteuerung von Damenhygieneprodukten wie Tampons, Binden und ähnlichen Artikeln. Im Handel werden diese mit einer Umsatzsteuer von 19% angeboten. Dieser Umsatzsteuersatz war ursprünglich für Luxusprodukte angedacht. Da die weibliche Menstruation jedoch kein Luxus ist, sondern eine biologische Notwendigkeit, ist dies nicht angebracht. Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, dass diese Diskriminierung nicht fortbestehen darf.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher:

  • Damenhygieneprodukte zur Anwendung während der Menstruation sind mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% zu versteuern.
  • Der Staat sollte mit gutem Beispiel vorangehen und Damenhygieneprodukte einfach zugänglich machen. Daher sollten auf öffentlich-zugänglichen Toiletten Automaten zur Verfügung stehen. In diesen sollten Damenhygieneprodukte verkauft werden.
  • Anschaffung, professionelle Installation in Betrieben eventueller Gerätschaften sowie deren Unterhaltung sollten steuerlich absetzbar sein.

Konzepte der Liberalen Drogenpolitik

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern weiterhin die Legalisierung von Cannabis. Auf dem Bundesparteitag 2015 hat sich die FDP dieser Forderung angeschlossen und auch 2017 in das Bundestagswahlprogramm aufgenommen.

Die damit verbundenen Risiken sind den Jungen Liberalen bewusst, daher fordern sie ein umfassendes Drogenkonzept. Hierfür ist eine umfängliche Reformation der bisher repressiven Drogenpolitik nötig, um auf primärer, sekundärer und tertiärer Ebene präventiv arbeiten zu können und Menschen, die in Abhängigkeit geraten sind, wirksam zu helfen.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher:

  1. Verantwortungsvoller Konsum aller Drogen, durch den keine Dritten zu Schaden kommen, darf keine Straftat sein. Der Besitz von Kleinstmengen zum Eigenkonsum soll daher schnellstens entkriminalisiert werden.
  2. Durch wissenschaftliche Forschung sollen sinnvolle Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr erarbeitet werden. Diese sollen an die Fahrtüchtigkeitseinschätzung für Alkohol angelehnt sein.
  3. In Zusammenarbeit mit Projekten der OKJA und Jugendverbandsarbeit sollen Bildungs- und Sportangebote frei zugänglich für Jugendliche gemacht werden. Damit wird neben einer ganztäglichen Beschäftigung außerhalb des schulischen Kontexts auch eine interdisziplinäre Bildung geschaffen und der Zugang zu Drogen erschwert.
  4. Kinder- und Jugendschutz ist den Jungen Liberalen wichtig. Daher ist es wichtig bereits in der Schule mit Präventionsprogrammen anzusetzen, beispielsweise im Rahmen des Biologieunterrichts. Im Vordergrund soll hier der verantwortungsbewusste Umgang mit Drogen, deren Nebenwirkungen und Langzeitfolgen etc. stehen. Schulische Einrichtungen sind in jedem Fall drogenfreie Zonen, sowohl für Schüler, als auch für Lehrer und Eltern.
  5. Die Jungen Liberalen setzen sich für die legale Möglichkeit von Drugchecking ein. Die Jungen Liberale fordern den Hamburger Senat auf diese, in die Konzeption der Drogenkonsumräume einzubeziehen und ein stadtweites Konzept zu erarbeiten, um Drugchecking-Schnelltests vor Ort niedrigschwellig zugänglich zu machen. Um eine flächendeckende Aufklärung zu ermöglichen, setzen wir uns ferner für eine Datenbank nach Schweizer Vorbild ein, in der die Zusammensetzung der sich im Umlauf befindlichen Substanzen gespeichert wird.
  6. Der Verkauf von Cannabis an Endverbraucher ist ausschließlich in zertifizierten Verkaufsstellen erlaubt. Die Abgabe jenseits der zertifizierten Verkaufsstellen ist strafbar und muss von den Behörden konsequent verfolgt werden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Einrichtung separater Bereiche für die Aufbewahrung und den Verkauf der Droge sowie die Beratung der Kunden. Die Zertifizierung erfolgt durch die kommunale Gewerbeaufsicht. Bei der Beratung muss der Händler über Suchtrisiken (z.B. mögliche körperliche und geistige Langzeitschäden) und die maximal vertretbare Tagesdosis  aufklären. Für Werbung für Cannabis-Produkte sollen die gleichen Gesetze wie für Tabak und Tabakwaren gelten. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot von Werbung in Fernsehen, Hörfunk und Printmedien, sofern es sich nicht um einschlägige Fachzeitschriften handelt. Plakatwerbung soll nicht im Umkreis von 100m von Schulen oder Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen sichtbar sein. Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe von Drogen an Minderjährige soll unter besonders hohe Strafe gestellt und konsequent verfolgt werden.
  7. Der Anbau von Pflanzen, die für die Herstellung von Drogen verwendet werden, ist zu legalisieren. Für entsprechende Agrarflächen gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für Tabakplantagen. Für weitere Einschränkungen des Anbaus besteht kein Anlass. Für den Import von Drogen bzw. dem Rohstoff ist ein Herkunftsnachweis zwingend erforderlich. Der Import ist ausschließlich aus Ländern erlaubt, in denen der Anbau entsprechender Drogen oder des Rohstoffs nicht verboten ist. Die Drogen sind regelmäßig auf Qualität zu prüfen. Die Kontrollen sind von unabhängigen Prüfinstituten oder staatlichen Stellen beim  Hersteller oder Importeur durchzuführen und von ihm zu finanzieren.
  8. Die Jungen Liberalen fordern die Einführung einer Abgabe auf den Verkauf von Cannabis-Produkten. Durch die Einnahmen sollen die Maßnahmen der Präventionsarbeit  und Suchtbekämpfung finanziert werden.
  9. Die Bundesregierung soll sich auf europäischer und internationaler Ebene für eine Umsetzung der vorgenannten Forderungen einsetzen.

Blutspende endlich diskriminierungsfrei gestalten!

In diesem Jahr wurde die Novellierung der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) veröffentlich. Diese stellt lediglich eine Schein-Gleichstellung von MSM im Bereich der Blutspende da.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher:

1. Die Erlaubnis zur Blutspende ist unabhängig von Geschlecht und Sexualität zu gestalten, sondern anhand von (sexuellem) Risikoverhalten.

2. Die abgebenden Blutspenden sind im Sinne des Infektionsschutzes mittels wissenschaftlich aktueller Untersuchungen zu unterziehen.

Erste Hilfe kann jeder

Die Jungen Liberalen Hamburg befürworten die Einführung von verpflichtenden Erste-Hilfe-Kursen an Schulen.

Diese sollen den Schülern, sowie gegebenenfalls auch den Lehrkräften und weiteren Mitarbeitern der Schule, lebensrettende Sofortmaßnahmen, beispielsweise die korrekte Durchführung einer stabilen Seitenlage oder einer Reanimation, vermitteln.

Die Kurse sollen regelmäßig, in sinnvollen Abständen, stattfinden.

Flexrente – für ein selbstbestimmtes Rentenalter

Die Jungen Liberalen fordern eine Reform des Renteneintrittsalters.

Dabei geht es zum Einen um eine ständige – branchenspezifische Anpassung – des Rentenalters, die auch die individuelle Berufslaufbahn berücksichtigt. Für jedes zusätzliche Lebensjahr, um das die Lebenserwartung statistisch im Durchschnitt steigt, muss der Renteneintritt um acht Monate erhöht werden. Nur so können die Lasten des demografischen Wandels generationengerecht verteilt werden. Das Mindesteintrittsalter sollte dabei nach Berufsbranchen unterschiedlich bestimmt werden. So ist es sinnfällig, körperlich stark belastende Berufsgruppen einen früheren abschlagsfreien Einstieg zu ermöglichen als solchen Berufsgruppen, die körperlich weniger belastend sind. Zum Anderen ist die feste Altersgrenze für die Beendigung des Arbeitslebens vollständig aufzuheben und gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu gleichen Bedingungen zu ermöglichen. Um die branchenspezifischen Unterschiede des Rentenalters zu finanzieren, sollen die Arbeitgeberabgaben für die Arbeitslosenversicherung ab dem Zeitpunkt des Mindesteintrittsrentenalters wegfallen und in die Rentenkasse einfließen.

Mein Taschengeld gehört mir!

Kindern und Jugendlichen, die sich durch Neben- oder Ferienjobs eigenes Geld verdienen, soll der Anreiz hierzu nicht durch ungerechte Hartz IV-Regelungen genommen werden. Derzeit dürfen Jugendliche bloß 100,00 Euro pro Monat verdienen, darüber erzieltes Einkommen wird den Eltern auf ihren Bedarf angerechnet, was eine Kürzung der Sozialleistungen bedeutet. Diese Regelung ist aus Sicht der Jungen Liberalen Hamburg nicht gerecht und führt dazu, dass Eltern, die Sozialhilfe empfangen, einen Anreiz haben, ihre Kinder von der Aufnahme einer Arbeit abzuhalten. Das vorgebrachte Argument für eine weitgehende Anrechnung, dass Eltern ihre Kinder ansonsten zur eigenen Bereicherung ausnutzen würden, lehnen wir als pauschale Unterstellung ab.

Aus diesem Grund muss einerseits die Freigrenze für das nicht anzurechnende Einkommen der Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft angehoben werden. Ein Maßstab hierfür könnte das sächliche Existenzminimum sein, das derzeit 4.608,00 Euro beträgt. Außerdem soll der erhöhte Satz sich am Jahres- und nicht am Monatseinkommen orientieren, da Jugendliche zumeist in den Schulferien arbeiten und sich hierbei größere Summen ansparen.

Sämtliche Jugendarbeitsschutzgesetze und anderen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugendlichen oder zur Einhaltung der Schulpflicht sollen durch diese Regelung nicht eingeschränkt werden.

Kinder- und Jugendpartizipation stärken

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern:

1. den § 33 BezVG wie folgt neu zu fassen:

§ 33 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Das Bezirksamt muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt das Bezirksamt geeignete Verfahren. Die Beteiligung der Jugendlichen soll transparent erfolgen. Ziel soll eine Mitwirkung und Mitbestimmung sein. Einzelne Projekte sollen selbstbestimmt sein.

(2) Der Senat überwacht die Entwicklung von geeigneten Verfahren und erstellt einen beispielhaften Katalog an Vorhaben und Planungen, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren.

(3) Das Bezirksamt berichtet der Bürgerschaft alle zwei Jahre über den Stand der Entwicklung nach Absatz 2 und der durchgeführten Verfahren nach Absatz 1.

2. den § 17 BezVG um den folgenden Absatz 6 zu ergänzen: 

(6) Für den Jugendhilfeausschuss, sowie den Ausschüssen, die die Fachgebiete Bildung und Sport behandeln, erhalten die Kreisschülerräte die Möglichkeit einen Vertreter und Stellvertreter pro Bezirk zu benennen. Die Vertreter müssen die Vorrausetzungen des Absatz 3 erfüllen. Die Vertreter können an den Sitzungen mit Rede- und Antragsrecht,  jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen.

3. den § 67 Abs. 2 HmbSG entsprechend anzupassen.

 

4 . In den Bezirken einen Jugendfonds der mit der Höhe X pro Jugendlichen im Bezirk einzurichten, in dem unter der Maßgabe des § 33 Abs. 1 (de lege ferenda) die Jugendlichen mit der Unterstützung der Verwaltung über die Mittel verfügen können. Die so initiierten Projekte sollen in dem Bericht nach § 33 Abs. 3 (de lege ferenda) ausführlich dokumentiert werden.