Konzepte der Liberalen Drogenpolitik

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern weiterhin die Legalisierung von Cannabis. Auf dem Bundesparteitag 2015 hat sich die FDP dieser Forderung angeschlossen und auch 2017 in das Bundestagswahlprogramm aufgenommen.

Die damit verbundenen Risiken sind den Jungen Liberalen bewusst, daher fordern sie ein umfassendes Drogenkonzept. Hierfür ist eine umfängliche Reformation der bisher repressiven Drogenpolitik nötig, um auf primärer, sekundärer und tertiärer Ebene präventiv arbeiten zu können und Menschen, die in Abhängigkeit geraten sind, wirksam zu helfen.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher:

  1. Verantwortungsvoller Konsum aller Drogen, durch den keine Dritten zu Schaden kommen, darf keine Straftat sein. Der Besitz von Kleinstmengen zum Eigenkonsum soll daher schnellstens entkriminalisiert werden.
  2. Durch wissenschaftliche Forschung sollen sinnvolle Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr erarbeitet werden. Diese sollen an die Fahrtüchtigkeitseinschätzung für Alkohol angelehnt sein.
  3. In Zusammenarbeit mit Projekten der OKJA und Jugendverbandsarbeit sollen Bildungs- und Sportangebote frei zugänglich für Jugendliche gemacht werden. Damit wird neben einer ganztäglichen Beschäftigung außerhalb des schulischen Kontexts auch eine interdisziplinäre Bildung geschaffen und der Zugang zu Drogen erschwert.
  4. Kinder- und Jugendschutz ist den Jungen Liberalen wichtig. Daher ist es wichtig bereits in der Schule mit Präventionsprogrammen anzusetzen, beispielsweise im Rahmen des Biologieunterrichts. Im Vordergrund soll hier der verantwortungsbewusste Umgang mit Drogen, deren Nebenwirkungen und Langzeitfolgen etc. stehen. Schulische Einrichtungen sind in jedem Fall drogenfreie Zonen, sowohl für Schüler, als auch für Lehrer und Eltern.
  5. Die Jungen Liberalen setzen sich für die legale Möglichkeit von Drugchecking ein. Die Jungen Liberale fordern den Hamburger Senat auf diese, in die Konzeption der Drogenkonsumräume einzubeziehen und ein stadtweites Konzept zu erarbeiten, um Drugchecking-Schnelltests vor Ort niedrigschwellig zugänglich zu machen. Um eine flächendeckende Aufklärung zu ermöglichen, setzen wir uns ferner für eine Datenbank nach Schweizer Vorbild ein, in der die Zusammensetzung der sich im Umlauf befindlichen Substanzen gespeichert wird.
  6. Der Verkauf von Cannabis an Endverbraucher ist ausschließlich in zertifizierten Verkaufsstellen erlaubt. Die Abgabe jenseits der zertifizierten Verkaufsstellen ist strafbar und muss von den Behörden konsequent verfolgt werden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Einrichtung separater Bereiche für die Aufbewahrung und den Verkauf der Droge sowie die Beratung der Kunden. Die Zertifizierung erfolgt durch die kommunale Gewerbeaufsicht. Bei der Beratung muss der Händler über Suchtrisiken (z.B. mögliche körperliche und geistige Langzeitschäden) und die maximal vertretbare Tagesdosis  aufklären. Für Werbung für Cannabis-Produkte sollen die gleichen Gesetze wie für Tabak und Tabakwaren gelten. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot von Werbung in Fernsehen, Hörfunk und Printmedien, sofern es sich nicht um einschlägige Fachzeitschriften handelt. Plakatwerbung soll nicht im Umkreis von 100m von Schulen oder Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen sichtbar sein. Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe von Drogen an Minderjährige soll unter besonders hohe Strafe gestellt und konsequent verfolgt werden.
  7. Der Anbau von Pflanzen, die für die Herstellung von Drogen verwendet werden, ist zu legalisieren. Für entsprechende Agrarflächen gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für Tabakplantagen. Für weitere Einschränkungen des Anbaus besteht kein Anlass. Für den Import von Drogen bzw. dem Rohstoff ist ein Herkunftsnachweis zwingend erforderlich. Der Import ist ausschließlich aus Ländern erlaubt, in denen der Anbau entsprechender Drogen oder des Rohstoffs nicht verboten ist. Die Drogen sind regelmäßig auf Qualität zu prüfen. Die Kontrollen sind von unabhängigen Prüfinstituten oder staatlichen Stellen beim  Hersteller oder Importeur durchzuführen und von ihm zu finanzieren.
  8. Die Jungen Liberalen fordern die Einführung einer Abgabe auf den Verkauf von Cannabis-Produkten. Durch die Einnahmen sollen die Maßnahmen der Präventionsarbeit  und Suchtbekämpfung finanziert werden.
  9. Die Bundesregierung soll sich auf europäischer und internationaler Ebene für eine Umsetzung der vorgenannten Forderungen einsetzen.