Keine politischen Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit Hamburgischen Hochschulen

Die Jungen Liberalen Hamburgs fordern den Senat auf, keine politisch motivierten Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen in der Freien und Hansestadt Hamburg zu erzwingen. Die in den Ziel – und Leistungsvereinbarungen zwischen der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung formulierten Ziele sollten sich in erster Linie an die bestehenden Herausforderungen der internationalen Wissenschaftslandschaft (verbesserte  Betreuungsverhältnisse) und an ausgewählten nationalen Wissenschaftsprogrammen (wie Exzellenzinitiative) orientieren. So sollten die Zahl der Publikationen, die Anzahl an Habilitationen und Juniorprofessuren, der Anteil an ausländischen Wissenschaftlern, die Bildung von Graduate Schools, die Formulierung von Zukunftskonzepten und die Bildung von Forschungscluster zu Zielparametern für Hochschulen gemacht werden. Dabei sollte das Prinzip gelten: Für jede Forderung bedarf es auch eine finanzielle Kompensation in das Globalbudget der Universitäten.

Kunst ist nicht national – gegen das Kulturgutschutzgesetz

Die Jungen Liberalen Hamburg lehnen das neue Kulturschutzgesetz aus folgenden Gründen ab:

1. Kunstgegenstände mit bestimmten Eigenschaften sollen erst ins Ausland ausgeführt werden dürfen, wenn die jeweilige Landeskulturbehörde ihr Einverständnis dazu gegeben hat. Unter Zuhilfenahme eines Sachverständigenrats entscheidet die Landeskulturbehörde dann über die Eintragung des Kunstgegenstandes in das Verzeichnis nationalen Kulturguts. Ist der Kunstgegenstand als „nationales Kulturgut erfasst worden, liegt nach Auffassung der Jungen Liberalen Hamburg ein schwerer Einschnitt in das Eigentumsrecht vor.

2. Bei einer Eintragung dürfen solche Kulturgüter nur noch mit Genehmigung der  Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ausgeführt werden. Dieses Vorgehen ist  abzulehnen, da nach dem Grundgesetz die Kulturverwaltung ausschließlich Ländersache ist.

3. Bei einer Verweigerung der Ausfuhrgenehmigung und dem damit einhergehenden Eintrag in das Verzeichnis nationalen Kulturguts ist dem Eigentümer der Weg zum internationalen Kunsthandel verwehrt. Es besteht nur noch eine Verkaufsmöglichkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dabei besteht keine Ankaufspflicht seitens des Staates. Im Zweifelsfall ist ein Verkauf nicht mehr möglich bzw. nur noch zu Bruchteilen des internationalen Marktwertes.

4. Die Einführung des neuen Begriffs „Nationales Kulturgut“ ist abzulehnen.

Kinder- und Jugendpartizipation stärken

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern:

1. den § 33 BezVG wie folgt neu zu fassen:

§ 33 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Das Bezirksamt muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt das Bezirksamt geeignete Verfahren. Die Beteiligung der Jugendlichen soll transparent erfolgen. Ziel soll eine Mitwirkung und Mitbestimmung sein. Einzelne Projekte sollen selbstbestimmt sein.

(2) Der Senat überwacht die Entwicklung von geeigneten Verfahren und erstellt einen beispielhaften Katalog an Vorhaben und Planungen, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren.

(3) Das Bezirksamt berichtet der Bürgerschaft alle zwei Jahre über den Stand der Entwicklung nach Absatz 2 und der durchgeführten Verfahren nach Absatz 1.

2. den § 17 BezVG um den folgenden Absatz 6 zu ergänzen: 

(6) Für den Jugendhilfeausschuss, sowie den Ausschüssen, die die Fachgebiete Bildung und Sport behandeln, erhalten die Kreisschülerräte die Möglichkeit einen Vertreter und Stellvertreter pro Bezirk zu benennen. Die Vertreter müssen die Vorrausetzungen des Absatz 3 erfüllen. Die Vertreter können an den Sitzungen mit Rede- und Antragsrecht,  jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen.

3. den § 67 Abs. 2 HmbSG entsprechend anzupassen.

 

4 . In den Bezirken einen Jugendfonds der mit der Höhe X pro Jugendlichen im Bezirk einzurichten, in dem unter der Maßgabe des § 33 Abs. 1 (de lege ferenda) die Jugendlichen mit der Unterstützung der Verwaltung über die Mittel verfügen können. Die so initiierten Projekte sollen in dem Bericht nach § 33 Abs. 3 (de lege ferenda) ausführlich dokumentiert werden.

Freier Eintritt für Hamburgs staatliche Museen für die Kernaustellung

Die Julis Hamburg fordern, bei allen staatlichen Museen auf Eintrittsgelder zu verzichten.

Gegenfinanziert werden soll der freie Eintritt durch Zusatzangebote wie Gastronomie, Shops, Kooperationen, Events, Spenden und durch eine nachfrageorientiertere Gestaltung des Angebots. Langfristig sollen hierdurch die staatlichen Zuschüsse gesenkt werden.

Anpassung Beschlusslage Bildungsticket

Bisherige Beschlusslage:

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern die FDP Bürgerschaftsfraktion auf, sich mit den Schüler- und Auszubildendenvertretungen für die Einführung eines Bildungstickets für Schüler und Auszubildende einzusetzen. Die Möglichkeiten des Sozialtickets bleiben erhalten.

 

Füge ein nach „erhalten.“: Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass als erster Schritt die entsprechenden Tickets am  Wochenende auf den Gesamtbereich ausgeweitet werden.

Abitur-Klausuren zurück

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass die Schüler eine Kopie der Abitur-Klausuren und der IHK-Prüfungen direkt nach der Notenvergabe auf Verlangen erhalten. Die Schüler sollen noch vor dem mündlichen Abitur die Möglichkeit haben, die Noten aus dem schriftlichen Abitur nachzuvollziehen. Zu Beweiszwecken soll die Schule die Originalklausur behalten. Die Kopie der Klausur muss kostenlos erhältlich sein. Das Prüfungsprotokoll der mündlichen Prüfung soll der Schüler auf Verlangen direkt nach der Prüfung erhalten.

Flexibilisierung des Kita-Gutscheins

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass der §9 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) an die Lebensrealitäten der Eltern angepasst wird. Die täglich bis zu fünfstündige bzw. sechsstündige Betreuung in einer Kindertageseinrichtung soll dabei, wie in der Kindertagespflege, in ein Wochenkontingent umgewandelt werden. Langfristig ist es anzustreben das Wochenkontingent auf ein Monats-, bzw. (Halb)jahreskontingent auszuweiten.

Bisherige Fassung:

§ 9 Familieneigenanteil

(1) Für eine täglich bis zu fünfstündige Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und für eine Betreuung in Kindertagespflege im Umfang von bis zu 30 Wochenstunden (Grundbetreuung) wird bis zum Tag vor der Einschulung des Kindes kein Familieneigenanteil erhoben. Dies gilt auch für eine täglich bis zu sechsstündige Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern, die die Frühförderung im Rahmen der Kindertagesbetreuung gemäß § 26 in Anspruch nehmen.

Besondere Lernleistung einheitlich in Hamburg gestalten

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass der §8 APO-AH (Ausbildungs- und Prüfordnung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife) wie folgt geändert wird:

§ 8 Besondere Lernleistung

(1) Die Schülerinnen und Schüler können einzeln oder in Gruppen eine besondere Lernleistung erbringen, die sich über mindestens zwei Semester erstreckt. Eine besondere Lernleistung kann insbesondere ein umfassender Beitrag zu einem von einem Bundesland geförderten Wettbewerb sein oder eine wissenschaftspropädeutische Arbeit, die das Ergebnis eines umfassenden, auch fächerübergreifenden Projekts oder Praktikums in einem Bereich, der sich einem Fach aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich zuordnen lässt.

Des weiteren fordern die Jungen Liberalen, dass von der Behörde für Schule und Berufsbildung eine landeseinheitliche Richtlinie für die besondere Lernleistung entwickelt wird.

Ja zu Olympischen und Paralymischen Spielen in Hamburg

Am 29. November entscheidet die Hamburger Bevölkerung darüber, ob Hamburg sich weiterhin für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 bewirbt. Die Jungen Liberalen Hamburg begrüßen und unterstützen die Bewerbung der Freien und Hansestadt Hamburg. Für nachhaltige Spiele ist es jedoch aus Sicht der Jungen Liberalen Hamburg unabdinglich, dass

1. die Stadt von den baulichen Veränderungen im Nachhinein weiter profitiert

2. die Kosten der Spiele in einem ausgewogenem Verhältnis zum Nutzen stehen

3. die Freiheitsrechte der Bürger dieser Stadt nicht eingeschränkt werden.

Bildung als Integrationsmotor für Asylsuchende

Wir sehen uns im Moment mit einer Flüchtlingsbewegung konfrontiert, die diese Welt so seit dem zweiten Weltkrieg nicht gesehen hat. Für viele Menschen ist auf ihrer Flucht Deutschland ein Ziel. Gerade Hamburg als Stadtstaat mit begrenztem Raum stellt dieser Zustrom vor besondere Herausforderungen bei der Unterbringung. Bei Essen und einem Dach über dem Kopf endet für uns JuLis die Verantwortung Hamburgs gegenüber den Asylsuchenden nicht. Hilfe zur Integration -also dem wirklichen hier ankommen- müssen ebenfalls in dem Moment beginnen, in dem die Registrierung als Asylsuchender erfolgt ist. Als erster und wichtigster Schritt muss sichergestellt werden, dass jeder hier Ankommende unabhängig von seiner Aussicht zu bleiben, Zugang zu einem Deutschkurs bekommt. Dass in Deutschland erst ein abgeschlossenes, positives Asylverfahren zu einem Sprach- und Integrationskurs berechtigt, halten wir für falsch. Den Ansatz Hamburgs auch schon Asylsuchenden, deren Asylantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen wird, Zugang zu Sprachkursen zu ermöglichen, begrüßen wir, empfinden diesen allerdings noch immer als nicht ausreichend. Sprache ist das ‘A und O’ der Integration. Versäumnisse hier können zu erheblichen Folgeproblemen führen. Online-Angebote können und sollen dabei ausdrücklich genutzt werden. Sie bieten eine Möglichkeit für individuelle Lerngeschwindigkeiten und sind zudem unabhängig von der Anzahl an verfügbaren Lehrkräften. Wir JuLis sehen grundsätzlich Bildung als einen Motor der Integration. Deswegen wollen wir möglichst vielen hier ankommenden Asylsuchenden die Möglichkeit zur Aus- und Weiterbildung bieten. Dazu bedarf es jedoch zunächst eine konsequente Abfrage des Bildungshintergrundes schon wenn der Asylantrag gestellt wird. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen sollen Asylsuchende umgehend und umfassend über Bildungsmöglichkeiten, die ihrem Bildungshintergrund entsprechen informiert werden. Wir machen dabei im Wesentlichen vier Gruppen aus:

 

Frühkindliche Bildung

Zur Zeit gibt es für minderjährige Flüchtlinge, die noch nicht im schulpflichten Alter sind, noch keine nachhaltigen Konzepte. Für die Integration ist es besonders förderlich, dass die Maßnahmen möglichst frühzeitig erfolgen. Die Jungen Liberalen fordern daher, dass minderjährige Flüchtlinge, die noch nicht schulpflichtig sind, nach Möglichkeit in bestehenden Kindergärten und Krippenangebote aufgenommen werden sollen. Die entsprechenden Institutionen sind mit einem bedarfsgerechten Betreuerschlüssel auszustatten.

 

Schüler

Für hier lebende Kinder auch ohne geklärten Aufenthaltsstatus gilt die Schulpflicht. Wir sehen die Umsetzung dieser und den Förderunterricht für Kinder, die noch kein Deutsch können, in Hamburg als relativ gut umgesetzt an. Wir sehen ein Problem bei der Verteilung der Kinder und der Konzentration auf einige Schulen, erkennen jedoch an, dass dieses ohne unzumutbar lange Schulwege erstmal nicht zu lösen ist. Die Trennung der älteren Kinder in spezielle Förderklassen sehen wir kritisch. Natürlich muss Deutsch als Fremdsprache höchste Priorität haben, jedoch glauben wir, dass eine Verteilung in die normalen Klassen mit zusätzlichem Sprachunterricht zu einer besseren Integration führen würde. Auch das Erlernen von Deutsch funktioniert unserer Ansicht nach besser im Umgang mit deutschsprachigen Mitschülern, als rein in der Theorie in speziellen Förderklassen.

 

Studenten

Im Moment schafft die Uni Hamburg Plätze für Asylsuchende als Gasthörer. Die JuLis Hamburg begrüßen diese Initiative, sehen sie allerdings als nicht ausreichend an. Zunächst muss es eine Koordination der Hamburger Hochschulen geben, damit klare und einheitliche Regeln über die Möglichkeiten des Uni-Zugangs für Asylsuchende geschaffen werden. Ein Flickenteppich, wie er im Moment besteht, ist gerade für Menschen, die mit unserem Hochschulsystem nicht vertraut sind, nicht zu überblicken und der angestrebten Bildungsinitiative nicht förderlich. Die privaten Hochschulen können dabei natürlich nicht zum Mitmachen gezwungen werden, die Beteiligung an diesem Abstimmungsprozess soll ihnen allerdings ermöglicht und nahe gelegt werden. Wir fordern die Behörden auf, in den Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme, sowie in den Folgeunterbringungen, umfassend über die Möglichkeit der Aufnahme eines Gasthörer-Studiums an den Hamburger Hochschulen zu informieren. Für alle Asylsuchenden, die eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können, müssen dieselben Regeln zur Aufnahme eines Studiums gelten, als wenn sie sich aus dem Ausland bewerben würden. Die Möglichkeit, wenn kein Nachweis einer HZB erbracht werden kann, über einen Eingangstest Zugang zum Studienkolleg zu erhalten, begrüßen wir ausdrücklich. Auch diese Möglichkeit ist noch auszuweiten und mehr Asylsuchenden zugänglich zu machen. Da durch die Zunahme an Asylsuchenden mit einer Erhöhung der Bewerberzahl gerechnet werden muss, müssen zusätzliche Plätze am Studienkolleg geschaffen werden. Eine ‘Flüchtlingsquote’ an Studienkolleg und Hochschulen lehnen wir jedoch ab. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es eine Auswahl nach Leistungen, die wir so auch beibehalten wollen. Allerdings soll es ermöglicht werden, dass die Eingangstests für Asylsuchende ohne Nachweis einer HZB auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen anerkannt werden und so, bei entsprechendem Ergebnis des Eingangstests, eine Aufnahme des Studiums möglich wird.

 

Auszubildende

Der Beginn einer Ausbildung wird größtenteils durch das für Asylsuchende geltende Arbeitsverbot verhindert. Auf Bundesebene setzen sich die Jungen Liberalen dafür ein das Arbeitsverbot und die nachfolgende Vorrangprüfung für Asylsuchende abzuschaffen. Eine Umgehung dieses kann durch Praktika erfolgen, bei denen die Asylsuchenden auch bei fehlenden Nachweisen einer evt. begonnenen oder abgeschlossenen Ausbildung, ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen können. Wir fordern deswegen den Senat und die Kammern dazu auf, Möglichkeiten für Praktikums- und darauffolgende Ausbildungsplätze zu schaffen und bürokratische Hürden bei der Vermittlung und Aufnahme dieser abzubauen. Für alle Asylsuchende in Ausbildung muss es ermöglicht werden, in Deutschland zu bleiben und ihre Ausbildung zu beenden. Wir fordern den Bund dazu auf, unabhängig vom Status des Asylverfahrens, Aufenthaltsgenehmigungen für sich in Ausbildung befindliche Asylsuchende zu gewähren. Ebenso muss der Zugang zu BAföG erleichtert werden. Wir können es uns nicht leisten, auf das Potenzial von Menschen, die die Befähigung haben in Deutschland zu studieren oder eine Ausbildung zu machen, zu verzichten.