17.10.2026

Was wir nicht erfassen, können wir nicht verbessern – jetzt ein nationales Geburtenregister einführen!

2025 veröffentlichte das RKI im Journal of Health Monitoring eine Untersuchung, die die Müttersterblichkeit in Deutschland als äußerst lückenhaft beschreibt. Dabei gebe es allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, so halten sich beispielsweise nur Bayern und Bremen an die von der WHO vorgegebenen Standards, Sachsen-Anhalt hingegen erfasst den Schwangerschaftsstatus gar nicht erst. Außerdem sind die Dokumentationszeiträume uneinheitlich. Nichtsdestotrotz gilt: Die Datenlage ist unzureichend und die Politik in Form des BMG muss darauf reagieren!

Die Qualität und Sicherheit der geburtshilflichen Versorgung lassen sich nur verbessern, wenn bundesweit verlässliche und vergleichbare Daten über Geburten, Versorgungsverläufe und Komplikationen vorliegen. Derzeit werden relevante Informationen in Deutschland über unterschiedliche Statistiken, Register und Dokumentationssysteme zwar erfasst, einheitliche Standards für die systematische Zusammenführung und Auswertung dieser Daten fehlen aber bislang.

Aktuelle Analysen zeigen, dass insbesondere geburtsbezogene Komplikationen und mütterliche Todesfälle nicht in allen Bundesländern nach einheitlichen Kriterien dokumentiert werden. Dadurch bleiben Versorgungslücken möglicherweise unerkannt. Ein nationales Geburtenregister kann eine belastbare Datengrundlage schaffen, Unterschiede in der Versorgung sichtbar machen und dazu beitragen, die Qualität und Sicherheit der Geburtshilfe langfristig zu verbessern.

Ein solches Register soll der wissenschaftlichen Auswertung, der Qualitätssicherung und der Prävention dienen. Es soll keine individuelle Bewertung von Patientinnen oder Mitarbeitenden ermöglichen. Die Erhebung und Verarbeitung der Daten müssen deshalb pseudonymisiert, zweckgebunden, transparent und unter strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen.

Wir Jungen Liberalen Hamburg fordern:

  • die Entwicklung und Einrichtung eines bundesweit einheitlichen nationalen 
     Geburtenregisters nach WHO-Standards unter Beteiligung der Länder, der 
     relevanten medizinischen und geburtshilflichen Fachgesellschaften sowie von 
     Patientinnenvertretungen;
  •  die verbindliche und standardisierte Erfassung zentraler Daten zu 
     Schwangerschaft, Geburt, geburtshilflichen Interventionen, Komplikationen sowie 
     mütterlichen und kindlichen Behandlungsergebnissen nach einheitlichen, 
     wissenschaftlich anerkannten Kriterien;
  •  die verpflichtende Einbindung aller an der geburtshilflichen Versorgung 
     beteiligten Einrichtungen und Berufsgruppen, damit die Datenlage vollständig und 
     bundesweit vergleichbar wird;
  •  die regelmäßige wissenschaftliche Auswertung und Veröffentlichung anonymisierter 
     Ergebnisse, um Versorgungslücken zu erkennen, Präventionsmaßnahmen abzuleiten 
     und die Qualität der Geburtshilfe kontinuierlich weiterzuentwickeln;
  •  die Gewährleistung eines hohen Datenschutzes durch Datensparsamkeit, 
     Pseudonymisierung, klare Zugriffsrechte und eine transparente Information der 
     betroffenen Familien.

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