17.10.2026

Kindern eine freie Kindheit schenken –Kopftuchverbot in Kindergärten und Schulen für Kinder U14

Wir Liberale setzen uns klar für die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Vor diesem Grundsatz sehen wir das Kopftuch als Symbol der Unterdrückung der Frau als kritisch an.

Religiös wird das Kopftuch primär mit dem Schutz der Frau vor männlicher Begierde begründet. Wer diesen Schutz auf Kinder unter 14 ausweitet, begründet damit auch die Frühsexualisierung von eben diesen Kindern. Jene unterliegen in besonderem Maße dem staatlichen Schutz. In Schule und Kindergarten erfahren sie nicht nur die grundlegende Bildung, sondern erleben auch ein wichtiges Umfeld für die grundlegende Persönlichkeitsentwicklung. Werden kleinen Mädchen durch frühen familiären Erwartungsdruck auQällige, religiöse Bekleidungsformen aufgezwungen, kann dies mit weitreichenden Folgen für das Kind haben. Der Gesetzgeber hat – zutreQend – erkannt und erwogen, dass Menschen unter dieser Grenze nicht wirksam einen Willen zur religiösen Weltanschauung bilden können. Kinder unter der Grenze der Religionsmündigkeit nach § 5 KErzG (14 Jahre) müssen daher besonders geschützt werden.

Wir Jungen Liberalen fordern daher ein Kopftuchverbot an Schulen und Kindergärten für Mädchen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Wir Liberale setzen uns klar für die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Vor diesem Grundsatz sehen wir das Kopftuch als Symbol der Unterdrückung der Frau als kritisch an.

Religiös wird das Kopftuch primär mit dem Schutz der Frau vor männlicher Begierde begründet. Wer diesen Schutz auf Kinder unter 14 ausweitet, begründet damit auch die Frühsexualisierung von eben diesen Kindern. Jene unterliegen in besonderem Maße dem staatlichen Schutz. In Schule und Kindergarten erfahren sie nicht nur die grundlegende Bildung, sondern erleben auch ein wichtiges Umfeld für die grundlegende Persönlichkeitsentwicklung. Werden kleinen Kindern durch frühen familiären Erwartungsdruck auffällige, religiöse Bekleidungsformen aufgezwungen, kann dies mit weitreichenden Folgen für das Kind haben. Der Gesetzgeber hat – zutreffend – erkannt und erwogen, dass Menschen unter dieser Grenze nicht wirksam einen Willen zur religiösen Weltanschauung bilden können. Kinder unter der Grenze der Religionsmündigkeit nach § 5 KErzG (14 Jahre) müssen daher besonders geschützt werden.

Wir Jungen Liberalen fordern daher ein Kopftuchverbot an Schulen und Kindergärten für Mädchen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ebenso fordern wir den Ausbau schulischer Unterstützungsstrukturen für Schülerinnen und Schüler, die religiösen oder familiären Zwang erfahren. Hierzu bedarf es spezieller Beratungsangebote durch die Schulsozialarbeit sowie der Schulpsychologie.

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