17.10.2026

Wohneigentum schafft Freiheit!


Persönliches Eigentum am eigenen Wohnort schafft Vermögen, stärkt die finanzielle sowie bürgerliche Unabhängigkeit und ermöglicht eine selbstbestimmtere langfristige Lebensgestaltung. Außerdem fördert es eine langfristige Verwurzelung von Menschen in ihrer Nachbarschaft. Hamburg weist in puncto Eigenheimquote erheblichen Nachholbedarf auf:  Diese lag in Hamburg 2022 nur bei gut 20%. Klar ungenügend verglichen mit dem Bundestrend von 41%. Auch wenn nicht alle Wohneigentum bestreben, muss es Ziel der Stadt sein, jeder und jedem, der den Traum eines Eigenheims verfolgen möchte, dies möglichst kostengünstig zu ermöglichen. Gerade für Menschen ohne hohes Einkommen oder großes Erbe bleibt dies anderenfalls unmöglich. Wir Jungen Liberalen Hamburg wollen daher gemeinschaftliches Eigentum durch Mieter- und Baugenossenschaften stärken, sodass jährlich 10.000 zusätzliche Eigentümerhaushalte und damit 100.000 in zehn Jahren entstehen.

 Deshalb fordern wir:

 1. SAGA-Wohnungen zum Kauf anbieten
 Eine begrenzte Zahl an SAGA-Wohnungen, ohne laufende Mietpreis- und Belegungsbindungen, soll jährlich den dortigen Mietern zum Kauf angeboten werden. Besteht kein Kaufinteresse, soll die Wohnung anschließend anderen Interessenten als Eigentumswohnung angeboten werden. Den Bürgern soll der Kauf der Wohnung durch einen langfristigen, flexibel tilgbaren und kostengünstigen Kredit ermöglicht werden. Tragbare Tilgungsraten und kostenlose Sondertilgungen sollen den Kauf auch ohne hohe Ersparnisse ermöglichen. Die verfügbaren Verkaufserlöse sollen zweckgebunden dem Wohnungsneubau und der Eigentumsförderung zufließen. So wird bestehendes Eigentum breiter verteilt und zugleich neuer Wohnraum geschaffen.

 2. Mieter- und Baugenossenschaften erleichtern
 Wir wollen sowohl Mietergenossenschaften zum gemeinsamen Erwerb bestehender Häuser als auch klassische Baugenossenschaften für neue Wohnungen stärken.

Für ihre Gründung sollen ein einmaliger Aufbauzuschuss und kostenlose Beratung bereitstehen. Der Zuschuss soll notwendige Gründungs- und Planungskosten abfedern. Die Beratung soll bei Rechtsfragen, Finanzierung, Organisation und der Suche nach geeigneten Grundstücken oder Gebäuden unterstützen.

 Zusätzlich wollen wir den Erwerb von Genossenschaftsanteilen sowie Bau- und Erwerbsvorhaben durch eine günstige Finanzierung erleichtern. Damit können auch Menschen mit begrenzten Ersparnissen gemeinschaftliches Eigentum aufbauen und über ihr Wohnumfeld mitbestimmen.

 3. Wohnraumförderung sozial ausrichten

 Öffentlich geförderte Wohnungen sollen vor allem Menschen zustehen, die darauf angewiesen sind. Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen wollen wir deshalb eine Fehlbelegungsabgabe einführen. Auch diese Einnahmen sollen zweckgebunden dem Wohnungsneubau und der Eigentumsförderung zufließen.

4. Den erstmaligen Eigentumserwerb gezielt fördern

Für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums soll ein Förderpaket geschaffen werden, das folgende Instrumente verbindet:

  • Eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Hierfür soll sich Hamburg für die erforderlichen bundesrechtlichen Handlungsmöglichkeiten einsetzen.
  • Einen Kaufzuschuss in Höhe von 7,5 Prozent des Kaufpreises, höchstens jedoch 45.000 Euro.
  • Ein Nachrangdarlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) von bis zu 200.000 Euro zu einem Zinssatz von einem Prozent.

Die Förderung soll insbesondere Haushalten zugutekommen, die eine laufende Finanzierung tragen können, deren Eigentumserwerb aber bislang an fehlendem Eigenkapital und hohen Erwerbsnebenkosten scheitert. Sie ist an die Selbstnutzung zu binden. Mitnahmeeffekte und eine Förderung kurzfristiger Weiterverkäufe sind durch geeignete Bedingungen zu begrenzen.

5. Wohnraumförderung zugunsten der Eigentumsbildung neu ausrichten

Ein erheblicher Teil der bislang für die Mietwohnungsförderung vorgesehenen Mittel soll schrittweise für die Förderung selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Dabei ist die Versorgung von Haushalten sicherzustellen, die dauerhaft auf geförderten Mietwohnraum angewiesen sind.

Zur Finanzierung der IFB-Nachrangdarlehen soll ein revolvierender Eigentumsfonds eingerichtet werden. Tilgungsrückflüsse sollen erneut für die Eigentumsförderung zur Verfügung stehen.

6. Fortschritte bei der Eigentumsbildung transparent machen

Der Hamburger Senat soll jährlich über die Zahl der neu geschaffenen Eigentümerhaushalte, den Einsatz der Fördermittel und die Entwicklung der Wohneigentumsquote berichten.

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