JuLis Hamburg fordern: Kein Arbeitsverbot für Prostituierte

Die Jungen Liberalen haben sich auf der heutigen Landesmitgliederversammlung für einer Öffnung der Prostitution ausgesprochen. Am vergangenen Dienstag, den 25.08., stellte der Hamburger Senat weitere Änderungen zu den Corona-Maßnahmen vor, aus denen hervorgeht, dass Prostitution in der Hansestadt auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie weiterhin verboten bleiben soll. Die Jungen Liberalen Hamburg kritisieren diese Entscheidung scharf.

 

Hamburg. Auf ihrer Landesmitgliederversammlung haben die Jungen Liberalen Hamburg ein Zeichen für die Öffnung der Prostitution gesetzt. Kurz vorher trafen sie einen entsprechenden Beschluss, in dem sie die Aufhebung des Arbeitsverbots für Prostituierte fordern.

Die Hamburger Sexarbeiter*innen haben bereits vor einigen Wochen ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt, das unter anderem Masken, Kondome, abstandswahrende Sexstellungen und weitere Hygienemaßnahmen vorsieht. Trotzdem sieht sich der Hamburger Senat gegenwärtig nicht in der Lage, das Gewerbe unter diesen Bedingungen wieder zuzulassen. „Auch andere körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuche sind inzwischen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder möglich. Es ist inakzeptabel, dass einzelne Branchen systematisch von den Lockerungen der Corona-Maßnahmen ausgeschlossen werden, obwohl Hygienekonzepte vorliegen“ konstatiert Carl Coste (23), Landesvorsitzender der JuLis Hamburg. Für die JuLis handelt es sich hierbei nicht um berechtigte gesundheitspolitische Bedenken, sondern um die Stigmatisierung von Prostituierten. „Es geht hier um Arbeiter und Arbeiterinnen, die einer angemeldeten Tätigkeit nachgehen, Steuern und Sozialabgaben zahlen“, fügt Coste hinzu, „und trotzdem werden diese hier wie Menschen zweiter Klasse behandelt.“

Für die JuLis Hamburg sind die Entkriminalisierung der Prostitution in Deutschland und die damit einhergehende sexuelle Selbstbestimmung ein wichtiger Schritt. “Diese Errungenschaften de facto rückgängig zu machen wäre falsch und gefährlich“, erklärt Coste, „daher muss der Senat die Eindämmungsverordnung schnellstens anpassen und das Arbeitsverbot aufheben.“

Klar sei laut Coste allerdings auch, dass das Hygienekonzept – wie für alle anderen Branchen – konsequent umgesetzt und die Umsetzung auch entsprechend durch die verantwortlichen Stellen kontrolliert werden muss. „Hierfür müssen den zuständigen Bezirken natürlich ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

Schon seit März haben Bordelle geschlossen. Auf einer Demonstration machten Sexarbeiter*innen bereits auf die prekäre wirtschaftliche Situation aufmerksam, in die sie das Verbot der Prostitution bringt. Es werden Bedenken lauter, dass sich durch das Verbot das Problem der illegalen Prostitution weiterhin verschlimmert.

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