26.07.2018

Windräder sind Industrieanlagen – Windenergieanlagen-TÜV jetzt

Die Jungen Liberalen fordern, Windenergieanlagen in den Katalog für prüfpflichtige Anlagen aufzunehmen und feste Prüfkriterien und –fristen für Windkraftanlagen festzusetzen. Diese sollen für alle Windkraftanlagen gelten, die höher als 50m sind oder deren Leistung 5kW übersteigt. Die Prüfung muss durch amtlich anerkannte und im hoheitlichen Auftrag tätige Prüfgesellschaften wie TÜV, Dekra oder GTÜ erfolgen.

Die derzeitige Praxis, dass nur Aufzüge und Blitzableiter fester Prüfungen unterliegen und ansonsten lediglich der Betreiber für die Sicherheit zuständig ist, führt in der Praxis regelmäßig zu Abbränden und Einstürzen. Dies gefährdet Anlieger, Feuerwehrkräfte, Tiere und belastet in hohem Maße die Umwelt durch giftige Rauchgase und Glasfasersplitter.

Beim Anlegen der Prüfkriterien muss besondere Rücksicht auf bisherige Gründe für technische Defekte an Windkraftanlagen genommen werden. So müssen etwa Steuerelektronik und Bremssystemen deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, als bisher.

Insbesondere eine Verlängerung der Betriebserlaubnis über die ausgelegte Lebensdauer, i.d.R. 20 Jahre, hinaus muss an eine technische Überprüfung durch eine unabhängige Stelle für eine befristete Dauer geknüpft sein. Eine Verlängerung um jeweils ein oder zwei Jahre könnten hier eine sinnvolle Lösung sein.

Technische Bestimmungen für die Baugenehmigung einer Anlage, etwa ein statisches Gutachten, bleiben unberührt.

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