14.02.2026

„Willkommen im Quartier“ – Orientierung und Teilhabe von Anfang an

Der Zuzug von geflüchteten Familien in Hamburg stellt Stadtteile, Verwaltung und unsere Gesellschaft gleichermaßen vor Herausforderungen. Gerade die erste Zeit im neuen Umfeld ist entscheidend dafür, ob Integration gelingt, ob Angebote angenommen werden und ob Vertrauen in staatliche Institutionen aufgebaut wird. Doch oft fehlt es an der nötigen Struktur, um diese ersten Schritte niedrigschwellig zu begleiten. Während zentrale Stellen wie das „Hamburg Welcome Center“ oder soziale Träger meist gute Arbeit leisten, fehlt es an lokal verankerten, alltagsnahen Unterstützungsstrukturen direkt in den Quartieren. Viele Familien stehen vor Fragen wie: Wo finde ich eine Kita? Wo ist der nächste Spielplatz? An wen wende ich mich, wenn ich Hilfe brauche? Diese Informationen sind oft verstreut, schwer zugänglich oder nur auf Deutsch verfügbar. Auch fehlt es häufig an einem ersten, persönlichen Kontakt zur Nachbarschaft oder Verwaltung. Ein einheitliches, bezirksbasiertes Starterpaket für neu zugezogene geflüchtete Familien kann hier eine große Wirkung entfalten – durch Orientierung, Willkommensgeste und erste Teilhabemöglichkeit. Die Zuständigkeit soll bei der Stadt Hamburg liegen.

Wir fordern:

  1. Die Einrichtung eines „Willkommen im Quartier“-Starterpakets für geflüchtete Familien in Hamburgs Bezirken, bestehend u. a. aus:
    • einem kindgerechten Stadtteil-Stadtplan mit Spielplätzen, Kitas, Treffpunkten
    • Informationen zu Ansprechpersonen in Schule, Kita, Jugendhilfe und Verwaltung
    • Hinweise auf lokale Angebote in einfacher Sprache (z. B. Elterncafés, Sprachkurse)
  2. Die Erstellung dieses Pakets soll in Zusammenarbeit mit Bezirksämtern, Schulen, sozialen Trägern und freiwilligen Initiativen erfolgen, um eine passgenaue und quartiersnahe Ausgestaltung sicherzustellen.
  3. Eine digitale Begleitplattform soll das Paket ergänzen, um Inhalte in mehreren Sprachen bereitzustellen und regelmäßig zu aktualisieren (z. B. per QR-Code im Paket).
  4. Die Zuständigkeit der Zustellung liegt bei Asylbewerberbetreuenden der Bezirke. Diese Kosten trägt das Land.

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