11.09.2020

Luke… du hast drei Elternteile

Das deutsche Familienrecht muss mit der Zeit gehen. Neben der Ersetzung der Begriffe

„Mutter“ und „Vater“ durch „Elternteil”, müssen auch weitere Interessen von

gleichgeschlechtlichen Paaren sowie von inter- und transsexuellen Eltern widergespiegelt

werden. Um das Kindeswohl zu gewährleisten, muss die sogenannte Vielelternschaft

möglich gemacht werden.

 

Wir Junge Liberale Hamburg fordern, dass queere Paare in Zukunft die gleichen Rechte bei der

Kindesgeburt haben wie heterosexuelle Paare. Neben der Geburtsmutter (bzw. Elternteil) müssen in

gleichgeschlechtlichen Partnerschaften diejenigen Partner*innen, die das Kind aufziehen, die

Möglichkeit erhalten, von Anfang an als Elternteil eingetragen zu werden. Entweder als Ehefrau

der leiblichen Mutter oder durch die unbürokratische Anerkennung der Elternschaft. Die

Anerkennung kann dann auch durch zwei nicht-biologische Elternteile erfolgen. Die Anerkennung ist auf maximal zwei Elternteile, neben der leiblichen Mutter zu beschränken.

 

So kann das langwierige Adoptionsverfahren umgangen werden

und es entstehen keine Benachteiligungen für das Ehepaar oder das Kind.

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