17.02.2019

Gegen die Quote – auch in Parlamenten

Die Jungen Liberalen Hamburg streben die Gleichberechtigung von Mann und Frau an. Gleichberechtigung bedeutet dabei die Chancengleichheit aller Menschen unabhängig von jeder Geschlechtszuordnung. Jeden Versuch, Chancengleichheit dadurch zu erreichen, dass der Staat gesetzlich Ergebnisgleichheit anordnet – zum Beispiel in Form von Quoten –, lehnen die Jungen Liberalen Hamburg ab. Treffen Männer und Frauen auf Basis gleicher Chancen unterschiedliche Entscheidungen, etwa bzgl. der Berufswahl, der Freizeitgestaltung oder der politischen Partei, und entsteht auf diese Weise Ungleichheit im Ergebnis, ist diese erst recht zu akzeptieren.

Ein liberales Weltbild lebt von dem intrinsischen Wert des Individuums und seiner Entfaltung. Jeder Ansatz, der sich in der pauschalen Zuordnung des Menschen zu einem Geschlecht, oder, allgemeiner, seiner Zuordnung zur Gruppe Diskriminierender oder Diskriminierter erschöpft, ist dem fremd.

Die Jungen Liberalen Hamburg lehnen das Brandenburger Paritätsgesetz in der am 31. Januar 2019 vom Landtag beschlossenen Fassung[1] sowie inhaltsgleiche Gesetzeswürfe in anderen Bundesländern und im Bund ab. Darüber hinaus stehen die Jungen Liberalen Hamburg auch jeder Änderung des Wahlrechts dahingehend, dass nur noch sog. „Kandidaten-Duos“ von Mann und Frau für Wahlkreise kandidieren dürfen, auf Landes-[2] und Bundesebene ablehnend gegenüber.

Das bedeutet aber nicht, dass wir uns mit der Unterrepräsentation von Frauen und anderen Minderheiten in der Politik einfach abfinden sollten. Es ist Sache der Parteien und der Zivilgesellschaft, echte Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu schaffen. Ohne gesetzlich verordnete Quote, sondern als Ergebnis eines offenen Diskurses und gegebenenfalls mit selbstbestimmten Maßnahmen. Wir wollen in unserem Verband hierfür ein Vorbild abgeben und fordern auch die FDP dazu auf, weiter an den eigenen Strukturen zu arbeiten.

[1]    Siehe Landtag Brandenburg, Drs. 6/8210 und 6/10466.

[2]    Siehe dafür z.B. den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Drs. 6/8210.

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