Kinder und Jugendliche wachsen heute selbstverständlich in digitalen Räumen auf. Dort sprechen sie mit Freunden, organisieren ihren Alltag, informieren sich, erleben Kreativität, Zugehörigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Eine erfolgreiche Politik darf diese Lebensrealität nicht pauschal verbieten.
Gleichzeitig kann ein politisches Wegsehen keine Option sein: Wohl alle großen Plattformen agieren mit immer stärker optimierten Algorithmen, die dem Ziel nachstreben, möglichst viel Bildschirmzeit auf einer Plattform zu generieren. Hierbei ist auch der Versuch des gezielten Schaffens von psychischen Süchten Teil des digitalen Alltags, um Nutzer möglichst lange auf der Plattform zu halten. Gerade für Kinder und Jugendliche ist dies eine enorm herausfordernde Situation, da sie die Gefahren der Plattform – entgegen der Fähigkeiten erwachsener Menschen – häufig kaum einschätzen können oder ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen. Viele Kinder erliegen daher bereits heute einem ernsten Gesundheitsrisiko. Dies zeigt sich häufig durch durch fehlenden Schlaf, eine geringere Konzentrationsfähigkeit, mangelnde Bewegung oder mangelnder psychischer Stabilität.
Auch die häufig verkündete These, es sei Aufgabe der Eltern, einen gesunden Umgang mit Social-Media zu regeln, verkennt bestehende pädagogische Dilemmata: Eltern müssen entweder riskieren, ihre Kinder durch Verbote bzw. zeitliche Begrenzungen aus bestehenden digitalen Umfeldern herauszureißen und ihnen eine mögliche Lernkurve im Umgang mit Social-Media-Plattformen zu verweigern, oder die immensen Gefahren der oben beschriebenen Algorithmen allgemein in Kauf zu nehmen.
Hier darf eine liberale Politik weder Eltern noch Kinder alleine lassen. Sie muss primär auf eine Befähigung zu einem eigenverantwortlichen Umgang abzielen und gezielte Hilfe anbieten sowie Regulatorik dort einführen, wo Freiheit tatsächlich gefährdet ist.
Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher:
1. Kein pauschales Social-Media-Verbot!
Ein pauschales Social-Media-Verbot von Minderjährigen bis zu willkürlich gesetzten Altersgrenzen lehnen wir strikt ab. Es wäre leicht zu umgehen, würde digitale Teilhabe beschneiden und den Staat in eine Rolle drängen, die er technisch wie pädagogisch kaum sinnvoll ausfüllen kann. Die Verantwortung für ihre Entwicklung tragen selbstbestimmte und autonome Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder am besten kennen und daher die zu ihrem Wohl notwendigen und zu Abhalten von Schaden gebotenen Maßnahmen am besten einschätzen können – dies gilt auch für die Social Media Nutzung.
2. Plattformen in die Pflicht nehmen
Alle großen Social-Media-Plattformen optimieren ihre Algorithmen für eine möglichst hohe Nutzungsdauer. Spezielle Modi, die die erhöhte Schutzwürdigkeit von Kindern berücksichtigen, existieren hierbei nicht. Für Eltern erzeugt dies das oben beschriebene, kaum auflösbare Dilemma.
Hamburg soll sich daher auf Bundesebene für die Initiierung der Schaffung einer Gesetzgebung auf der Ebene der Europäischen Union einsetzen, welche die Plattformbetreiber von sehr großen Social-Media Plattformen i.S.d. Art. 33 I DSA dazu verpflichtet, einen „Kinder-Modus” zu schaffen, welcher durch Eltern – per Passwort geschützt – aktiviert werden kann. Jener soll insbesondere der erhöhten Schutzwürdigkeit der Minderjährigen Ausdruck verleihen, indem die Algorithmen in jenem angepasst werden müssen. Im „Kinder-Modus” müssen standardmäßig hohe Schutz- und Privatsphäre-Einstellungen – in Form privater Profile, ausbleibender Standortfreigaben, keiner personalisierten Werbung, unterdrückten Fremdnachrichten, stärkerer Blockier- und Meldefunktionen – sowie ausbleibende manipulative Dark Patterns, aggressive Push-Benachrichtigungen und endloses Autoplay bestehen. Auch muss dieser Modus Empfehlungssystemen, die systematisch eine Bevorzugung von selbstschädigenden, extremistischen, sexualisierten oder gewaltverherrlichenden Inhalten durch die Algorithmen an Kinder ausspielen, durch regulative Sanktionen unterbinden.
3. Digitale Mündigkeit als verbindliches Bildungsziel
Gewissenhafte Selbstbestimmung erfordert grundlegendes Wissen über bestehende Tatsachen komplexer Zusammenhänge. Hamburg muss dies gerade in puncto Social-Media ernst nehmen. Die Stadt soll daher die Bildung hinsichtlich der digitalen Selbstbestimmung und der medialen Integrität als verbindliches Querschnittsziel in allen Schulformen ab der Grundschule in den Lehrplänen verankern. Ziel muss es hierbei sein, den Schülerinnen und Schülern fundamentale Kenntnisse über die Funktionsweise künstlicher Intelligenz sowie Algorithmen – insbesondere im Bereich von Social-Media – zu vermitteln. Die Inhalte sollen in die bestehenden Unterrichtsfächer eingebunden werden und jene methodisch ergänzen.
Die Anforderungen der Staatsexamina für Lehrkräfte sollen bezüglich der Vermittlung und der Erkennung einer krankhaften Nutzung genannter Inhalte ergänzt werden.
Auch sollen bereits vollständig ausgebildete Lehrkräfte bezüglich wiederkehrender Warnsignale einer ent- oder bestehenden psychischen Abhängigkeit von digitalen Inhalten fortgebildet werden, um jene frühzeitig erkennen und reagieren zu können.
Fallen auffällige Anzeichen einer krankhaften Nutzung von digitalen Inhalten bei einer Schülerin oder einem Schüler auf, sind deren Eltern hierüber in Kenntnis zu setzen. Insbesondere die Schulsozialarbeit soll in beschriebenen Fällen ebenfalls Schülerinnen und Schüler gezielt unterstützen, um einen gesunden Umgang zu lernen.
4. Elterliche Verantwortung ernst nehmen
Die elterliche Obhutspflicht bildet den Kern eines erfolgreichen digitalen Jugendschutzes. Hamburg soll daher eine niedrigschwellige Elternkampagne „Digital aufwachsen“ einrichten, um so Eltern gezielt zu unterstützen. Sie sollen so über häufige Krankheitsbilder einer Social-Media-Sucht und einen gesunden Umgang mit jenen Plattformen geschult werden. Hierbei sollen explizit auch spezifische Elternabende, mehrsprachige Online-Kurse und Beratungsangebote angeboten werden. Bei diesen Angeboten soll verpflichtend stärker auf die bereits vorhandenen „Kinder-Modi“ der Social-Media-Plattformen hingewiesen werden. Bestehende externe Hilfsangebote sollen beworben werden.
5. Wirkung messen, nicht Symbolpolitik betreiben
Die Regulatorik bezüglich sich permanent anpassender Herausforderungen muss wandlungsfähig sein, um ihren Zweck zu erfüllen. Aufgrund dessen soll die Wirkung obiger Maßnahmen durch die regelmäßige Erhebung eines anonymisierten Kinder- und Jugend-Medienreports festgestellt werden.