21.02.2016

Besondere Lernleistung einheitlich in Hamburg gestalten

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass der §8 APO-AH (Ausbildungs- und Prüfordnung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife) wie folgt geändert wird:

§ 8 Besondere Lernleistung

(1) Die Schülerinnen und Schüler können einzeln oder in Gruppen eine besondere Lernleistung erbringen, die sich über mindestens zwei Semester erstreckt. Eine besondere Lernleistung kann insbesondere ein umfassender Beitrag zu einem von einem Bundesland geförderten Wettbewerb sein oder eine wissenschaftspropädeutische Arbeit, die das Ergebnis eines umfassenden, auch fächerübergreifenden Projekts oder Praktikums in einem Bereich, der sich einem Fach aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich zuordnen lässt.

Des weiteren fordern die Jungen Liberalen, dass von der Behörde für Schule und Berufsbildung eine landeseinheitliche Richtlinie für die besondere Lernleistung entwickelt wird.

Weitere Beschlüsse

30.08.2025

Ja zur Zukunft – Nein zum Zukunftsentscheid

Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Der Erhalt und Schutz unserer Lebensgrundlagen ist zentrale Voraussetzung für unsere Freiheit...
30.08.2025

Aus großer Kraft folgt große Verantwortung – Für eine moderne und verantwortungsvolle Polizei

Die Polizei übt in unserer Gesellschaft das staatliche Gewaltmonopol aus. Sie ist per Gesetz dazu berechtigt, in die Grundrechte der Bürger...
30.08.2025

Vom Deutschland- zum Europaticket

Die Einführung des Deutschlandtickets 2023 ist eines der beliebtesten Projekte der Ampel-Bundesregierung. Es ermöglicht einen günstigen und vor allem einheitlichen ÖPNV in...