07.07.2019

Modernisierung der Jagdpraxis in Hamburg

Die Jungen Liberalen verlangen eine Anpassung des Jagdrechts in Hamburg an die modernen Umstände der Technik und der Jagdpraxis.

Die Jungen Liberalen fordern hier ganz konkret 2 Aspekte, um die Jagdpraxis zu verbessern und auch den Tierschutz zu gewährleisten.

  1. § 16 Abs. 1 Nr. 1 HmbJagdG streichen
  2. § 16 Abs. 1 Nr. 1 HmbJagdG neu: „die Jagd unter Verwendung von bleihaltiger Munition auszuüben.“

Begründung:

Das Schalldämpferverbot ist antiquiert. Die damaligen Sicherheitsbedenken sind nicht mehr aktuell. Gerade Berufsjäger und deren Hunde leiden unter dieser Regelung ungemein, da ihr Gehör übermäßig belastet wird. Diese Maßnahme ist auch gerade für den Schutz der Hunde, die in diesem Fall Arbeitstiere sind von essentieller Wichtigkeit. […]

Weiterhin sollte im Sinne des Umweltschutzes auf die Bejagung mit bleihaltiger Munition gänzlich verzichtet werden. Es hat sich mit dem technischen Fortschritt gezeigt, dass bleifreie Munition der bleihaltigen in Nichts nachsteht und mit Hilfe moderner Geschossformen oder u.U. dem Ausweichen auf ein anderes Kaliber teilweise effizienter und präziser ist. Hierbei ist vor allem die Gewässernähe der Stadt Hamburg zu berücksichtigen. Schwermetalle wie Blei sollten nicht von Tieren gefressen werden. Dies schadet nicht nur dem Tier selbst da durch die Magensäure hochgiftige Bleisalze entstehen, sondern diese gelangen auch in die Gewässer.

Trotz der geringen Bejagungsmöglichkeiten in einem Stadtstaat wie Hamburg ist eine Gesetzesänderung hier sehr wichtig, auch für Jäger die in Hamburg leben und Ausrüstung kaufen.

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