20.11.2016

Mein Taschengeld gehört mir!

Kindern und Jugendlichen, die sich durch Neben- oder Ferienjobs eigenes Geld verdienen, soll der Anreiz hierzu nicht durch ungerechte Hartz IV-Regelungen genommen werden. Derzeit dürfen Jugendliche bloß 100,00 Euro pro Monat verdienen, darüber erzieltes Einkommen wird den Eltern auf ihren Bedarf angerechnet, was eine Kürzung der Sozialleistungen bedeutet. Diese Regelung ist aus Sicht der Jungen Liberalen Hamburg nicht gerecht und führt dazu, dass Eltern, die Sozialhilfe empfangen, einen Anreiz haben, ihre Kinder von der Aufnahme einer Arbeit abzuhalten. Das vorgebrachte Argument für eine weitgehende Anrechnung, dass Eltern ihre Kinder ansonsten zur eigenen Bereicherung ausnutzen würden, lehnen wir als pauschale Unterstellung ab.

Aus diesem Grund muss einerseits die Freigrenze für das nicht anzurechnende Einkommen der Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft angehoben werden. Ein Maßstab hierfür könnte das sächliche Existenzminimum sein, das derzeit 4.608,00 Euro beträgt. Außerdem soll der erhöhte Satz sich am Jahres- und nicht am Monatseinkommen orientieren, da Jugendliche zumeist in den Schulferien arbeiten und sich hierbei größere Summen ansparen.

Sämtliche Jugendarbeitsschutzgesetze und anderen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugendlichen oder zur Einhaltung der Schulpflicht sollen durch diese Regelung nicht eingeschränkt werden.

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