20.11.2016

Stärkung der Bildung in Finanzfragen an Hamburger Schulen

In der aktuellen Phase der Null-Zins-Politik bestehen immer weniger Möglichkeiten, mit geringem Aufwand und Risiko eine hohe Kapitalanlagerendite zu erzielen. Eine gut verzinste Geldanlage ist aber in Zeiten eines niedrigen gesetzlichen Rentenniveaus für einen großen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung unverzichtbar, da ohne eine solche häufig nicht das gewünschte Rentenniveau erreicht werden kann.

 Zugleich beklagen Schüler und junge Erwerbstätige eine fehlende Bildung in Finanzfragen. Insbesondere alternative Anlagemöglichkeiten jenseits von Sparbuch und Tagesgeld sind häufig wenig bekannt und gelten nicht selten als zu riskant oder zu kompliziert, um als Alternative in Betracht gezogen zu werden. Diese Lücken in der finanziellen Bildung werden bis heute nicht durch den PGW-Unterricht an den Schulen geschlossen. Vielmehr wird hier der Fokus auf die grundsätzlichen wirtschaftlichen Modelle und Leitlinien gelegt, ohne konkret auf eine finanzielle Bildung hinzuwirken. Eine solche ist jedoch elementar, um eine eigenverantwortliche und freie Anlageentscheidung treffen zu können. Andernfalls droht eine Abhängigkeit von Finanz- und Bankberatern, deren Empfehlungen ohne entsprechende finanzielle Bildung nahezu nicht überprüfbar sind. Die „finanzielle Allgemeinbildung“ sollte demnach als Teil der Allgemeinbildung ein Pflichtbestandteil im Schulunterricht sein. Dies gilt sowohl für Stadtteilschulen als auch für Gymnasien. Daher fordern die Jungen Liberalen Hamburg:

1. Die „Finanzielle Allgemeinbildung“ wird als fester Bestandteil in den Lehrplan der weiterführenden Hamburger Schulen aufgenommen. Finanzielle Allgemeinbildung wird dabei verstanden als eine Bildung, die Verbraucher ohne Ausbildung in der Finanzbranche im Alltag in die Lage versetzt, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Finanzdienstleistungen selbstständig zu treffen.

2. Neben den Themen der allgemeinen Finanzplanung, Kreditrisiken, (Sozial-)Versicherungen (u.a Pflege-, Renten-, Krankenkasse, Unfallversicherungen) und Steuerfragen sollten auch die verschiedenen neutral und ohne Werbecharakter Anlageklassen unterrichtet werden. Zu diesen gehören Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen, Fest- und Tagesgeldkonten, Lebensversicherungen, Immobilien sowie vergleichbare Anlageprodukte.

3. Um einen qualitativ hochwertigen und objektiv gestalteten Unterricht sicherzustellen, müssen die Lehrkräfte entsprechend aus- und weitergebildet werden. Es soll geprüft werden, ob eine Durchführung des Unterrichts durch eine Lehrkraft gemeinsam mit einer Fachkraft aus der Finanzwirtschaft ermöglicht werden kann.

4. Es soll geprüft werden, inwieweit auch freiwillige Angebote etwa im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften an Schulen realisiert werden können.

5. Schüler sollen im Rahmen des Unterrichts gezielt auf externe Veranstaltungen und Vorträge zu Themen der Finanzbildung aufmerksam gemacht werden.

6. Es soll geprüft werden, inwieweit finanzielle Bildung im Rahmen des Fachunterrichts (beispielsweise Mathematik) vermittelt werden kann.

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