Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind vielseitig. Gleich ob als Lehrender in der Schule, als Einsatzkraft für die Polizei oder den Rettungsdienst oder als Sachbearbeiter in der Bauprüfungsabteilung – überall brauchen wir gut ausgebildete Kräfte. Als Junge Liberale bekennen wir uns zum Prinzip der Bestenauslese. Um die besten Personen für eine Stelle zu finden, muss ein unvoreingenommenes Bewerbungsverfahren sichergestellt sein und eine attraktive Laufbahn ermöglicht werden.
Attraktiver öffentlicher Dienst
Um überhaupt eine Beste auslesen zu können, muss eine entsprechende Bewerberlage bestehen. Wie viele Personen sich für den öffentlichen Dienst bewerben hängt zwingend mit der Attraktivität zusammen. Ein einfacher Schrei nach mehr Geld greift hier zu kurz. Insbesondere im IT-Bereich kann bereits durch Maßnahmen, wie der freien Auswahl der technischen Geräte und eine adäquate Ausstattung, bereits zu erheblich höheren Bewerberzahlen führen. Die Erfahrungen aus einigen Bundesländern zeigen zudem, dass durch gezielte Kampagnen für bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen sich die Bewerberzahl deutlich erhöhen kann.
Kompakte Bewerbungsverfahren
Bewerbungsverfahren, die sich teilweise über 9 Monate ziehen, sorgen dafür, dass viele potentiale Bewerber abgeschreckt werden. Bewerbungsverfahren müssen daher kompakter durchgeführt werden. Dies darf aber nicht zulasten der Gewissenhaftigkeit der Prüfung der Eignung geschehen, sondern soll durch Verbesserung der Abläufe und mehr Prüfer sichergestellt werden.
Datensparsame Bewerbung
Um eine Voreingenommenheit aufgrund nicht relevanter Kriterien auszuschließen, soll die Bewerbung möglichst datensparsam erfolgen. Insbesondere in der schriftlichen Bewerbung soll auf Kriterien, wie Geschlecht, Name und Alter verzichtet werden.
Transparente Leistungskriterien
Um eine Einstellung möglichst Nachvollziehbar zu machen, muss vor der Einstellung transparent sein, welche Kriterien welchen Einfluss auf die Einstellungsentscheidung haben. Ein Bewertungskriterium muss direktem Zusammenhang mit der Eignung für die Stelle stehen.
Keine Quoten
Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen Quoten für bestimme Gruppen aus. Eine diverse Zusammensetzung des Personals kann in vielen Bereichen jedoch einen Vorteil darstellen. So kann es als Lehrer oder Polizistin ein erheblicher Vorteil sein, wenn man eine weitere Sprache spricht und interkulturelle Kompetenzen besitzt. Statt starrer Quoten sollen solche Kompetenzen aber im Rahmen der Leistungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Evidenzbasierte Testverfahren
Für Testverfahren muss sichergestellt werden, dass die getesteten Fähigkeiten sich eignen, um eine Aussage für die Eignung zu treffen. Sie sind wissenschaftlich zu begleiten und zu evaluieren. Ferner müssen Testverfahren daraufhin untersucht werden, ob sie bestimmte Bewerbergruppen statistisch bevorzugen.
Mindestgröße reformieren
In einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes, wie bspw. der Polizei, wird eine Mindestgröße verlangt. Die Mindestgröße als Kriterium ist zwar eine leicht zu erhebende Messgröße, sie ist von den Bewerbern aber nicht beeinflussbar. Statt einer starren Nichteignung bei Unterschreiten soll die Mindestgröße zu einer widerlegbaren Vermutung der Nichteignung reformiert werden, die durch bessere Leistung, bspw. im Sporttest, kompensiert werden kann.
Gleiche Anforderungen für alle
In einigen Leistungskriterien werden für Männer und Frauen unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe angelegt. Dies ist aus unserer Sicht nicht mit dem Prinzip der Bestenauslese zu vereinbaren.
Einführung von Spezialistenlaufbahnen
Die öffentliche Verwaltung ist derzeit sehr stark auf Generalisten ausgelegt. Dies führt häufig zu fehlendem Spezialwissen. Wir brauchen in einigen Bereichen hochqualifizierte Spezialisten für die gesonderte Laufbahnen geschaffen werden müssen.
Beförderungsblockaden beenden
Das Beförderungsrecht ist für Vorgesetzte mittlerweile so verfahren, dass viele Stellen durch Konkurrentenklagen langfristig vakant bleiben. Hier ist eine grundlegende Reform notwendig, die ein praktikables Verfahren sicherstellt. Des Weiteren fordern wir eine Stärkung der internen Aufstiegsmöglichkeiten. Jeder Beamte aus dem mittleren Dienst sollte bei geeigneter Leistung die Möglichkeit haben, nach seiner Ausbildung das Studium zu absolvieren.
Eignung für die konkrete Dienststelle
Statt der statusrechtlichen Eignung für die Besoldungsgruppe soll die Eignung für die konkrete Dienststelle entscheidend für die Beförderungsentscheidung sein. Die Verwendungsbreite kann dabei weiterhin ein Kriterium sein. Um weiterhin den gleichen Zugang zu Besoldungsgruppen sicherzustellen, muss dafür auch die Möglichkeit der Rückstufung bei Versetzung auf eine niedrigere Dienststelle geschaffen werden.
Beförderung nur bei Beurteilung in der aktuellen Besoldungsgruppe
Aufgrund der langen Abstände zwischen Beurteilungen kommt es derzeit vor, dass die Beurteilung der alten Besoldungsgruppe die aktuelle in der nächsten Bewerbungsphase ist. Um einen Nachteil für andere Bewerber zu verhindern, muss die Beurteilung die Eignung in der aktuellen Besoldungsgruppe umfassen. Um lange Wartezeiten zu verhindern, soll hier bereits nach einem Jahre auf Antrag eine Beurteilung erfolgen. Ein Antrag ist erst dann möglich, wenn eine konkrete Bewerbung ansteht.
Zudem soll geprüft werden, ob für Teile der Verwaltung eine Sprungbeförderung über eine Besoldungsgruppe für besonders geeignete Bewerber möglich ist.