Deutschland befindet sich in einer Alterskrise: Während immer mehr Menschen aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden und auf Rentenbezüge angewiesen sind, werden immer weniger Kinder geboren. Dies führt dazu, dass der Anteil von über 65-Jährigen seit 1991 von 15% auf 23% der Gesamtbevölkerung im Jahr 2024 gestiegen ist. Bis 2036 werden zusätzlich weitere 19,5 Millionen Menschen aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, währenddessen lediglich 12,5 Millionen Arbeitskräfte neu hinzukommen werden. Auch die in dem letzten Jahrzehnt erfolgte Migration konnte diesem Trend nicht hinreichend entgegenwirken. Um die steigenden Kosten bei einer sinkenden Zahl von arbeitenden Bürgern aufzufangen, sind daher dringend Reformen notwendig, um die anderenfalls sinkende Flexibilität der Staatsfinanzen und steigenden finanzielle Belastung der arbeitenden Bevölkerung abzuwenden. Aus dem Gedanken einer generationengerechten Rentenpolitik heraus fordern die Jungen Liberalen Hamburg:
1. Das Ende der 48%-Haltelinie.
Die von Sozialdemokratie vorangetriebene Grenze stellt eine klientelpolitische, einseitige Belastung der steuerpflichtigen Bürger dar. Obgleich wir jeder Rentnerin und jedem Rentner eine hohe Rente gönnen, so ist dies, unter Betrachtung genannter Fakten nicht mehr tragfähig. Wir fordern daher die sofortige Wiedereinsetzung des Nachhaltigkeitsfaktors, der das Verhältnis von Einzahlern und Rentnern bei der Berechnung des Rentenniveaus berücksichtigt.
2. Die Modernisierung der Rentenversicherung
Bis dato werden sämtliche Rentenbescheide bei Veränderungen in der Rentenpolitik des Bundes per Hand angepasst. Wohl kein marktwirtschaftlicher Anbieter könnte mit einer solchen Vorgehensweise auf dem Markt bestehen. Gerade staatliche Instanzen sollten sich jedoch streng an Kriterien der Effizienz messen lassen dürfen. Wir fordern daher eine alsbaldige Modernisierung und Digitalisierung der Rentenverwaltung. Die hierdurch eingesparten Verwaltungsausgaben durch eine geringe Zahl an Verwaltungsbeamten werden ebenfalls einen Teil zur Begrenzung der Ausuferung der Kosten beitragen.
3. Eine Vorsorgepflicht für Nicht-Einzahlende
Die Freiheit als selbstständiger Mensch nicht in die Rentenkasse einzuzahlen, ist eine Errungenschaft der finanziellen Selbstbestimmung. Wie auch jede andere Freiheit, ist jedoch auch diese mit Verantwortung verbunden. Es kann nicht sein, dass Menschen von Rentenzahlungen freigestellt sind und dann, aufgrund einer nicht nachhaltig gedachten Finanzplanung letztlich im Rentenalter auf die Sozialsysteme zurückfallen. Dieses „Cherry Picking“ darf in der Zukunft nicht weiterhin ein rentenpolitischer Normalfall sein. Wir fordern daher eine Vorsorgepflicht, für all jene, die sich dazu entscheiden, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dem Bürger soll es hierbei freistehen, ob er in staatliche Rentenfonds oder private Kapitalmarktprodukte investieren möchte.
4. Die Erhöhung des Sparerpauschbetrags und Abschaffung Vorabpauschale
Auch die private Altersvorsorge bedarf der strukturellen Stärkung. Um dem selbstbestimmten Bürger eine tatsächliche Wahlfreiheit bezüglich seiner Altersvorsorge zu ermöglichen, fordern wir, den Sparerpauschbetrag grundsätzlich auf 10.000€ jährlich pro Privatperson anzuheben und die Höhe dauerhaft an die Inflationsentwicklung zu koppeln, um so einen gezielten Aufbau von Vermögenswerten mit einer Reaktionsmöglichkeit auf Marktveränderungen zu ermöglichen. Ebenfalls fordern wir die die bis 2009 gültige Spekulationsfrist auf Wertpapiere von 12 Monaten wieder einzuführen. Zudem fordern wir die Abschaffung der Vorabpauschale, da jene den langfristigen Vermögensaufbau staatlich bestraft und mithin der Finanzierung der Lebenswirklichkeit im Alter entgegenwirkt.
5. Die Arbeitsanreize im Alter steigern: Echte Aktivrente einführen
Arbeit kann Struktur geben und Sinn stiften. Nicht umsonst wollen viele Menschen nach dem Regeleintrittsalter weiter arbeiten. Mit der Aktienrente will Schwarz-Rot nun weitere Steuergeschenke für ihr Hauptklientel verteilen. Wir setzen uns stattdessen für ein echtes flexibles Renteneintrittsalter ein. Eine Verschiebung des Renteneintrittsalters ist zwar bereits heute möglich, jedoch mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, was dazu führt, dass viele neben der weiteren Arbeit bereits Rente beziehen. Die Erhöhung der monatlichen Rente durch eine Verschiebung des Renteneintritts soll so angepasst werden, dass die dadurch erlittenen Ausfälle nach zehn Jahren durch höhere Rentenbezüge kompensiert werden.
6. Endlich her mit der Aktienrente!
Auch wenn eine Aktienrente keine absolute Lösung ist, zeigen uns Vorbilder in Schweden und Norwegen, welche entlastenden Effekte die Einrichtung eines staatlichen, an der Börse angelegen Kapitalstocks auf die Sozialsysteme haben kann. Es ist als unfassbares Legislativversagen zu bezeichnen, dass der Bundestag auch im Haushalt 2026 keine Gelder für die Anfänge einer Aktienrente verbucht hat. Dies ist bereits seit Beginn der Ampel überfällig. Wir fordern daher die umgehende Einrichtung eines Staatlichen Kapitalstocks, der schrittweise langzeitlich aufgebaut werden soll.
7. Verzicht auf Mütterrente III
Die sogenannte „Mütterrente III“ ist nichts weiter als ein durchsichtiges CSU-Wahlgeschenk gänzlich ohne Anreizwirkung und ohne sachlichen Grund abseits vom Machterhalt Markus Söders. Unter falschen Vorwänden sollen 5 Milliarden Euro jährlich für dieses ineffektive Prestigeprojekt fließen, welche nicht nur in der Bekämpfung echter Altersarmut fehlen. Dieses Vorhaben muss sofort gestoppt werden.
8. Erhöhung des Rentenalters
Zur zusätzlichen Entlastung, sowie als Gebot der Generationengerechtigkeit, ist es notwendig die Regelaltersgrenze zum Renteneintritt an die demographische Entwicklung anzugleichen. Hierzu soll das Regeleintrittsalter nach dem Verhältnis zwischen mittleren Beitragsjahren und mittlerer Rentenbezugsdauer auf dem Niveau des Stichjahres 1980 fixiert und fortführend proportional zur Lebenserwartungsentwicklung fortgeschrieben werden. Die Anpassung soll entsprechend der Jahrgangskohorten-spezifischen Lebens- und Rentenbezugserwartung für alle Rentenversicherten erfolgen. Das Regeleintrittsalter muss den demografischen und versicherungsmathematischen Gegebenheiten folgen, und darf nicht länger politisch instrumentalisiert werden.
9. Eine sinnhafte Regelungen bezüglich des verfrühten Renteneinstiegs
Die Rente ab 63 ist Ausdruck einer arbeitsfeindlichen Betrachtung politischer Akteure, die unter den genannten Umständen nicht mehr dem finanziell Leistbaren entspricht. Wir fordern daher die Abschaffung der Frühverrentung ab 63. Um jedoch individuellen Schicksalen und körperlich besonders herausfordernden Biografien gerecht zu werden, fordern wir die Möglichkeit eines Härtefallantrages, welcher physisch stark geschädigten Menschen den angemessenen Versicherungseintritt ermöglichen soll.
10. Individuelles Altersvorsorgedepot nach amerikanischem Vorbild einführen
Neben der privaten Altersvorsorge durch Wertpapiere, braucht es auch ein Update für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hierzu streben wir eine Ergänzung der bAV durch die Aktienbetriebsrente, nach dem Vorbild der amerikanischen „401k“ und „IRA“ Programme an. Dabei können Beiträge aus dem Bruttogehalt direkt in ein spezielles Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Die Arbeitgeber können diese ebenfalls unversteuert „matchen“. Beim Bezug ab dem Renteneintrittsalter werden Erträge aus diesem Depot versteuert.