Das Grundgesetz ist die Grundlage der Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist der Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und schützt mit Hilfe der Grundrechte den Freiraum jedes einzelnen Menschen und sichert die Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat. Besonders in der Corona Pandemie haben Einschränkungen der Grundrechte immer wieder eine große Rolle gespielt und die Verfassungsmäßigkeit von bestimmten Gesetzen wurde wiederholt in den Medien thematisiert.
In den Schulen wird das Thema Recht und Gesetz hingegen kaum behandelt. Das ist in zweifacher Hinsicht ein Problem. Einerseits spielt das Grundgesetz und unsere Grundrechte in vielen gesellschaftlichen Debatten eine große Rolle. Andererseits berühren die Grundrechte auch die private Sphäre jeder Schülerin und jedes Schülers ganz konkret.
In der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention sind politische Bildung, interkulturelles Lernen und Demokratiearbeit, wozu das Thema Grundgesetz gehört, wichtige Handlungsfelder. Das bedeutet, die Notwendigkeit der Extremismusprävention wurde bereits erkannt. Trotzdem steht in der Strategie der Bundesregierung nicht, dass diese Präventionsmaßnahmen Teil des Lehrplans sein sollen. Die Jungen Liberalen Hamburg fordern:
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Der Grundrechtebildung muss schon in der Mittelstufe eine größere Bedeutung zugemessen werden, sodass jede Schülerin und jeder Schüler im Rahmen des für alle verpflichtenden PGW-Unterrichts dieses Thema behandelt.
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Grundrechtebildung ist Extremismusprävention! Damit die gelingen kann, müssen Grundrechte anhand von aktuellen Fallbeispielen und immer mit konkretem Bezug zum Leben der Schülerinnen und Schüler besprochen werden. Die Aktualität und tagtägliche Relevanz muss im Vordergrund stehen.
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Für interessierte Schülerinnen und Schüler muss auch über die begrenzte Zeit im PGW-Unterricht hinaus die Möglichkeit zur Beschäftigung mit der Rechtskunde möglich sein. Das Angebot des in Hamburg bereits bestehenden Wahlpflichtfaches “Recht” in der Sekundarstufe I und II muss deutlich ausgeweitet werden.