07.07.2019

Jugendeigene Medien im Rundfunkstaatsvertrag zulassen

Die Jungen Liberalen setzen sich für eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags ein. Die Anforderungen der vollen Geschäftsfähigkeit an den Verantwortlichen im Sinne des § 55 Abs. 2 Nr. 3 RStV soll ausnahmsweise nicht für Telemedien gelten, die von Jugendlichen für Jugendliche herausgegeben werden.

Begründung:

Jugendeigene Medien sind Sprachrohr von Jugendlichen. Längst erscheinen sie nicht mehr nur als gedruckte Schülerzeitung, sondern auch als Schülerradio, Internetseiten und Social-Media-Auftritte, kurzum als Telemedien.

Gedruckte Schülerzeitungen unterliegen in den meisten Ländern auch dem Landespressegesetz. In zehn von 16 Gesetzen, zum Beispiel in Hamburg, finden sich Regelungen, dass der verantwortliche Redakteur nicht volljährig sein muss, wenn das Druckwerk von Jugendlichen für Jugendliche herausgegeben wird. Für Telemedien fehlt diese Ausnahme.

Weitere Beschlüsse

10.05.2025

Optimistisch in die Zukunft – Mehr Liberalismus wagen!

Die FDP hat in Hamburg und auf Bundesebene bei den letzten Wahlen dramatische Verluste erlitten. Der Verlust der parlamentarischen Repräsentation...
10.05.2025

Verfassungsfeinde konsequent bekämpfen

Bereits seit 2021 ist die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall. Diese Einstufung wurde sowohl vom VG Köln als auch vom OVG...
10.05.2025

MINT-Bildung in Hamburg stärken – Talente fördern, Innovation antreiben!

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern eine umfassende Stärkung der MINT-Bildung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) in Hamburg, um junge Talente...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ