09.07.2023

JA ICH WILL! Weil die Scharia nichts im Standesamt verloren hat

Will eine Frau, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, in Deutschland standesamtlich heiraten, benötigt sie ein Ehefähigkeitszeugnis aus ihrem Heimatland. Dieses erhalten bspw. Frauen aus dem Iran nur, wenn sie eine Eheeinwilligung ihres Vaters in urkundlicher Form vorlegen. Manche Ehefähigkeitszeugnisse weisen so erhebliche Hürden auf, wodurch Frauen zu unmündigen Bürgerinnen gemacht und massiv in ihrer freien Entscheidung eingeschränkt werden. Dabei besteht beispielsweise für iranische Frauen die Möglichkeit die Ehe bei einem deutschen Standesamt auch ohne die Vorlage der Erlaubnis durch den Vater oder eines anderen männlichen Verwandten zu schließen – allerdings nur, wenn sie hierfür ein langwieriges und kostenintensives Befreiungsverfahren durchlaufen. 

Als Junge Liberale Hamburg fordern wir daher, dass Verfahren zur Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses unbürokratisch, kostengünstig und schnell möglich sind. Wir machen uns darüber hinaus dafür stark, dass Frauen proaktiv auf das Bestehen des sogenannten Befreiungsverfahrens aufmerksam gemacht werden und gegebenenfalls Unterstützung bei diesem aufwändigen Prozess bekommen können.

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