Hamburgs Bezirke fit machen – Eigenständigkeit stärken – Strukturen modernisieren

Das Prinzip der Subsidiarität ist uns wichtig: Wann immer ein Problem vor Ort gelöst werden kann, soll es dort auch gelöst werden. Alle Anliegen der örtlichen Gemeinschaft sollen deshalb in eigenverantwortlich Selbstverwaltung durch die Bezirke erfolgen. Das Recht des Senates sich über Entscheidungen der Bezirksversammlungen hinwegzusetzen (Evokationsrecht) wollen wir abschaffen. Zudem können Prozesse durch den Abbau der bestehenden Doppelstruktur effizienter gestaltet werden.

Das Modell der Einheitsgemeinde in Hamburg hat ausgedient. Notwendig ist eine Änderung der Hamburger Verfassung, in der die Aufgabenverteilung zwischen den Bezirken und der Stadt abschließend geregelt wird.

Die Bezirke sollen ein Selbstverwaltungsrecht erhalten und die Kompetenz der Bezirke in der Hamburger Verfassung verankert werden. Sie sollen regelmäßig die örtlichen Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und für alle Aufgaben zuständig sein, für die sich keine Sonderzuständigkeit ergibt. Dazu gehört auch die Übertragung von Verwaltungsbereichen aus den Fachbehörden in die Bezirke inklusive der dazugehörigen Haushaltsmittel und Personalstellen: insbesondere für die Bereiche Stadtteilkultur, Untere Straßenverkehrsbehörde, Bezirklicher Ordnungsdienst, Öffentliche Grünpflege, dezentrale Sportstättenverwaltung, Liegenschaftsangelegenheiten.  Dadurch erfolgt nicht nur die Verwaltung auf der bürgernahen Ebene, sondern dadurch können auch Doppelstrukturen in der Verwaltung abgebaut werden. Weitere fordern die Jungen Liberalen eine Ausweitung der Informationspflichten des Senats gegenüber den Bezirken.

Zur Erfüllung der Aufgaben der Bezirke muss das bisherige Haushaltssystem optimiert und den Bezirken eine tatsächliche Finanzhoheit ermöglicht werden. Grundsätzlich sind Rahmenzuweisungen Zweckzuweisungen vorzuziehen.

Zusätzlich soll jeder Bezirk eine Globalzuweisung zur Erfüllung von freiwilligen Aufgaben erhalten. Bei der Bemessung der Globalsummen für die Bezirkshaushaltspläne ist ein gerechter Ausgleich unter den Bezirken vorzunehmen. Zum Jahresschluss wird das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorgetragen.

Für die Bezirkshaushalte muss auch das Besteller-Prinzip gelten. Für jede neue Aufgabe des Landes an die Bezirke muss der Finanzrahmen entsprechend ausgeweitet werden.

Bezirksbürgermeister

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass der Bezirksamtsleiter demokratisch direkt von den Wahlberechtigten des Bezirks gewählt wird und nicht mehr vom Senat bestätigt werden muss.

Abschaffung der Sperrklausel

Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl ist elementarer Bestandteil des Demokratieprinzips und gehöre zu den tragenden und prägenden Grundentscheidungen der Verfassung. Wenn in einem Bezirk sieben statt sechs Parteien vertreten wären, hätte dies keine Folgen für das Funktionieren der Bezirksversammlung, wohl aber für die politische Diskussion und den Diskurs in der Öffentlichkeit Eine Sperrklausel bietet kleinen Parteien keine realistische Chance auf einen Einzug in eine Bezirksversammlung. Für sie und Einzelpersonen sei das Wahlgebiet der Hamburger Bezirke zu groß. Zudem seien keine Listenverbindungen von Parteien zugelassen, so dass kleineren Parteien auch nicht auf diesem Wege eine größere Chancengleichheit gewährleistet werde. Die Jungen Liberalen Hamburg setzt sich deshalb für die Abschaffung der 3%-Hürde ein.

Stärkung der Rechte der Mitglieder der Bezirksversammlung

Die Wählerinnen und Wähler haben den gewählten Bezirksabgeordneten den Auftrag zur Mitentscheidung und Kontrolle ohne Einschränkungen erteilt. Die derzeitig gültigen Einschränkungen nach dem Bezirksverwaltungsgesetz führen jedoch dazu, dass 22 der gewählten Bezirksabgeordneten über kein Stimmrecht in den Fachausschüssen verfügen. Gleichwohl dürfen die von den Fraktionen zubenannten Bürgerinnen und Bürger in den Fachausschüssen abstimmen. Ebenfalls nicht stimmberechtigt sind die genannten 22 Abgeordneten im Hauptausschuss. Dieser trifft aber wichtige Entscheidungen ersatzweise für die Bezirksversammlung, ein Ausschluss von Bezirksabgeordneten von der Abstimmung ist nicht begründbar und stellt einen erheblichen Eingriff in die Mitwirkungsrechte dieser Abgeordneten dar. Deshalb fordern die Jungen Liberalen, dass eine Fraktion bereits ab 2 Mitgliedern gebildet werden kann und so in allen Fachausschüssen mitwirken kann. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass statt bisher drei nur noch ein Mitglied notwendig ist, um eine Anfragen an die Behörden in Bezirksangelegenheiten zu stellen.

Wählbarkeit ab 16

Jeder Bürger darf schon mit 16 wählen und auch als zugewählter Bürger eine Fraktion im Ausschuss vertreten. Deswegen fordert die Jungen Liberalen Hamburg, dass auch das passive Wahlrecht entsprechend zu den Regelungen für zugewählte Bürger auf 16 gesenkt wird.

Ausländerwahlrecht

Die Jungen Liberalen Hamburg setzt sich für ein Ausländerwahlrecht auf Bezirksebene bei einem rechtmäßigem Mindestaufenthalt von fünf Jahre in Deutschland ein.

Bürgerbeteiligung vor Ort

Für uns Liberale lebt die liberale Demokratie von engagierten Bürgerinnen und Bürger, die mitbestimmen können. Selbstbestimmung in allen Lebenslagen heißt demokratische Mitbestimmung unterhalb der repräsentativen Demokratie. Unsere Stadt braucht engagierte und mutige Bürger, die jenseits der Teilnahme an Wahlen Verantwortung übernehmen. Wir stärken die liberale Demokratie als Lebensform, indem wir ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement, den punktuellen Einsatz professionell moderierter Bürgerbeteiligung sowie den Ausbau von Instrumenten der direkten Demokratie bezirklicher Ebene und Landesebene unterstützen.

Für Liberale ist bürgerschaftliches Engagement Ausdruck einer lebendigen Bürgerkultur. Bürgerschaftliches Engagement braucht den ermöglichenden, nicht den gewährenden Staat. Ziel der FDP ist die Schaffung von Freiräumen für bürgerschaftliche Organisationen. Hürden, wie die verschuldensunabhängige Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstände, sind abzubauen. Die FDP will neue innovative Ansätze des bürgerschaftlichen Engagements fördern. Hierzu gehört eine das Engagement unterstützende Infrastruktur wie Freiwilligenagenturen und Seniorenbüros. Regelmäßig ehrenamtlich tätige Bürger sollen Zertifikate erhalten, diese sollen bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst und bei Beförderung sowie in der Schule bei Zeugnissen berücksichtigt werden. Für Initiativen und bürgerschaftliches Engagement setzt sich die FDP für die Schaffung von Räume zur kostenfreien Nutzung ein, wie z.B. in Schulen.

Die Jungen Liberalen wollen das Bürgerentscheide eine rechtliche Bindung haben. Um diese rechtliche Bindung zu legitimieren, ist ein Beteiligungsquorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten notwendig. Ferner können die Bürgerentscheide nicht über die Kompetenz der Bezirksversammlung hinaus gehen. Ferner setzen sich die Jungen Liberalen Hamburg für eine Vereinheitlichung für Bürgerbegehren in den Bezirken von 2 Prozent der Stimmberechtigten Bürger ein.

Die Bezirksversammlung ist das Organ, welches am Nächsten am Bürger dran ist. Die Bezirksversammlung ist der Ort, an dem die Lösungen für die Probleme vor Ort entwickelt werden. Deshalb wollen wir die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger nicht nur auf eine aktuelle Stunde beschränken, sondern den Bürgern ein Antragsrecht für die Bezirksversammlung ab 500 Unterschriften geben. Zudem setzt die Jungen Liberalen Hamburg sich für die Schaffung eines Bezirkspetitionsausschusses ein.

Englisch als Verkehrssprache

Die Verwaltung internationaler und weltoffener agieren. Die zunehmende Internationalität der Stadt erfordert eine Kommunikation nicht nur auf Deutsch, sondern insbesondere auch auf Englisch. Englisch soll zudem als weitere Verkehrssprache eingeführt werden.

Bürgerfreundliche Verwaltung

Die Bürger Hamburgs erwarten einen kompetenten, zügigen und freundlichen Service – Gewerbegenehmigungen sollten durch bessere Koordination der beteiligten Behörden schneller erteilt werden, Baugenehmigungen innerhalb von drei Monaten.

Wir fordern, dass jede behördliche Dienstleistung in elektronischer Form über das Internet bereitgestellt werden soll. Für jede behördliche Dienstleistung, für die dies nicht möglich ist, besteht ein Begründungszwang. Ziel ist es, neben Kosteneinsparungen, die Behörden in ihrer Kapazität zu entlasten und dem Bürger, wie auch den Unternehmen, einen freundlicheren und unbürokratischeren Umgang mit dem Staat zu ermöglichen.

Dazu reicht es nicht aus die Formulare zu 100% in eine digitale Form zu übertragen, daher soll eine der Digitaliserung gerecht werdende Form gewählt werden.

Die Online-Terminvergabe ist zu einem digitalen Bürgerportal weiterzuentwickeln. So sollen alle notwendigen Formulare online ausgefüllt werden und den Bearbeitungsstand nachzuverfolgen werden können. Termine beim Kundenzentrum sollen somit zur Ausnahme werden. Diesbezüglich soll auch geprüft werden, ob selbst bei höchstpersönlichen Angelegenheiten, wie der Beantragung von Ausweisdokumenten, alle Formalia vorab online erfolgen können, sodass nur noch die Identität bei Abholung vor Ort überprüft werden muss.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern weiterhin, dass sich Behörden besser erklären und vernetzen. Hierfür fordern wir die Einführung eines verbindlichen Qualitätsstandards für Internetauftritte von öffentlichen Einrichtungen und Behörden. Dies betrifft sowohl Sprachfassungen als auch inhaltliche Qualität der Informationen und den barrierefreien Zugang. Dazu gehört auch Informationen über Email-Adressen und andere Kommunikationswege aktuell zu halten und zentral anzubieten. Eine bessere Vernetzung wird über die Schaffung von digitalen Plattformen zum Austausch zwischen öffentlichen Einrichtungen gleicher Art, wie z.B. BAföG-Ämtern, Gerichten, Einwohnermeldeämtern oder Sicherheitsbehörden sichergestellt.

Behördliche Prozesse sollen, wo immer auf Basis von Kosten-Nutzen Abwägungen und unter Beachtung der Anforderungen an eine rechtsstaatliche Verwaltung sinnvoll möglich, konsequent automatisiert werden. Ein Anwendungsbereich dafür ist der Bereich der Leistungsverwaltung  für begünstigende Verwaltungsakte ohne Ermessensspielraum, wie z.B. im Sozialrecht.  Wir wollen den Menschen den Umgang mit Behörden erleichtern und diese konsequent zu One-Stop-Shops ausbauen. Bürger und Unternehmen sollen nicht mehr zu verschiedenen Behörden müssen, um etwas zu erledigen, sondern nur noch zu einem Anlaufpunkt, an dem alles Nötige erledigt werden kann – am besten online. So müssen alle Daten nur einmal erfasst werden, und vormals unterschiedliche Anmeldevorgänge bei unterschiedlichen Stellen werden synchronisiert. Daher fordern wir die Ausweitung der sogenannten Einheitlichen Stelle. Dafür sollen die einheitlichen Ansprechpartner nach der Dienstleistungsrichtlinie auf alle Verwaltungsbereiche ausgedehnt werden. Dafür muss die IT-Infrastruktur des öffentlichen Sektors dynamisch fortentwickelt werden. Dazu gehört die Konsolidierung der IT-Strukturen und die weitere Digitalisierung der Verwaltungsprozesse in den Behörden sowie zwischen den Behörden, Bürgern und der Wirtschaft.

Wir fordern, dass Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger Informationen, die sie an Behörden weitergeben, nur einmal übermitteln müssen, wenn sie das wollen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen nehmen Formulare und Verwaltung einen unnötig hohen Teil ihrer kostbaren Zeit ein. Verschärft wird dieser Zeit-Killer noch, wenn die gleichen Informationen von unterschiedlichen Stellen verlangt werden. Daher fordern wir mehr Transparenz bei den Behörden untereinander: Wenn Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger Informationen einmal weitergegeben haben, sollen die Behörden in ihrem Auftrag auch für die Weitergabe an weitere relevante Stellen sorgen („Once-Only“-Prinzip). Für die Datenweitergabe werden transparente Regelungen über Anlass, Umfang und Zweck der Weitergabe sowie die entsprechenden Speicherfristen geschaffen. Die Datensätze sollen bei den zugreifenden Behörden dezentral gespeichert werden.

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass Bürger und Unternehmen in Zukunft mit nur wenigen Ausnahmen sämtliche Anträge papier- und unterschriftlos stellen können und wünschen sich, dass all die oben genannten Maßnahmen auch Personen eröffnet werden können, welche keine „Digital Natives“ sind. Gut verständlich, mit einfachen Angaben und möglichst wenig Klicks ist so zu gewährleisten, dass möglichst alle Bürger die Angebote möglichst selbst nutzen können, auch wenn sie nicht von klein auf an die digitale Welt herangeführt wurden. Gleiches gilt für die Barrierefreiheit: Tools für eingeschränkte Menschen sind einzurichten (z.B. Lupen- oder Vorlesefunktion).

Wir erkennen jedoch die Lebensrealität einiger Mitbürger an, für die selbst niedrigschwellige Onlineangebote eine zu hohe Hürde darstellt. Deshalb muss es auch weiterhin die Möglichkeit geben Verwaltungsdienstleistungen vor Ort zu erhalten. Terminvereinbarungen müssen daher auch per Telefon oder im Kundenzentrum möglich sein.