06.07.2024

Freiheit auf der Schiene – Streikfahrplan

Der öffentliche Personen-Nah- und Fernverkehr gehört, wie auch die Versorgung mit Strom, Wasser und Lebensmitteln, zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) und ist somit lebensnotwendig.

Streiks in diesem Sektor symbolisieren, dass es in Deutschland ohne Auto oft nicht geht. Sie stellen zusätzlich eine starke Belastung für die Gesellschaft und Wirtschaft dar, während sie in der freien Marktwirtschaft weiterhin ein hohes Gut sind, das es zu schützen gilt.

Dennoch kann ein solch gravierender Ausfall dieser Infrastruktur einige Personengruppen, die keine Ausweichmöglichkeit zur Bahn haben, merklich stark in ihr Leben einschneiden und Verkehrsträger, welche nicht durch einen Arbeitskampf betroffen sind, wirtschaftlich stark treffen. Diese Personengruppen und Verkehrsträger gilt es zu schützten.

Italien hat dies erfolgreich durch die Anpassung des Streikrechts gewährleisten können, sowie Frankreich, wobei hier auf das Recht der Bewegungsfreiheit verwiesen wird. Der wirtschaftliche Schaden der Verkehrsträger bleibt dabei größtenteils unverändert, was die Wirksamkeit des Arbeitskampfes gewährleisten soll. Deshalb fordern wir:

  1. Schlichtungsversuch
    a. Zur Durchführung eines Streiks soll der Versuch einer Schlichtung eine Voraussetzung sein.
  2. KRITIS Streikfahrplan
    a. Arbeitnehmerverbände und Arbeitgeber des Bahnsektors sollen verpflichtet sein, in Zusammenarbeit einen verbindlichen Mindest-Streikfahrplan zu erarbeiten und im Falle eines Arbeitskampfes durchzusetzen.
    b. Bei der Erarbeitung dieser Gesetztes-Änderung soll dabei der Erfolg des
    italienischen Modells des gesetzlichen Mindest-Streikfahrplans bzw. Frankreichs Gesetzgebung zum Recht der Bewegungsfreiheit berücksichtigt werden.

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