21.02.2016

Flexibilisierung des Kita-Gutscheins

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass der §9 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) an die Lebensrealitäten der Eltern angepasst wird. Die täglich bis zu fünfstündige bzw. sechsstündige Betreuung in einer Kindertageseinrichtung soll dabei, wie in der Kindertagespflege, in ein Wochenkontingent umgewandelt werden. Langfristig ist es anzustreben das Wochenkontingent auf ein Monats-, bzw. (Halb)jahreskontingent auszuweiten.

Bisherige Fassung:

§ 9 Familieneigenanteil

(1) Für eine täglich bis zu fünfstündige Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und für eine Betreuung in Kindertagespflege im Umfang von bis zu 30 Wochenstunden (Grundbetreuung) wird bis zum Tag vor der Einschulung des Kindes kein Familieneigenanteil erhoben. Dies gilt auch für eine täglich bis zu sechsstündige Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern, die die Frühförderung im Rahmen der Kindertagesbetreuung gemäß § 26 in Anspruch nehmen.

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