Erst denken, dann kaufen – Sicherstellen einer zukunfts- und konfliktsicheren Beschaffung

Der Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine führt zu einem Paradigmenwechsel in der deutschen Sicherheitspolitik. Die Hinwendung auf die Landes- und Bündnisverteidigung und die zugesagte Finanzierung von Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr mit einem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro sind ein wichtiger Schritt, dieser Herausforderung zu begegnen. Wichtig ist, dieses Budget ausgerichtet an klar definierten Fähigkeiten und zukunftsgerichtet auszugeben.  

Der aktuelle Konflikt bietet ein umfassendes Bild der Wirksamkeit von Systemen und deren Einsatzeffizienz. Daraus lassen sich wertvolle Schlüsse für die Bedeutung von Systemen und der Struktur der Streitkräfte für einen möglichen Konflikt in der Zukunft mit einem gleichwertigen oder überlegenen Gegner ziehen. Diese Schlüsse müssen in die Beschaffungsentscheidungen, die mit dem Sondervermögen hinterlegt werden, einbezogen werden. Ein „weiter wie geplant“ auf Seiten der Waffensystemauswahl kann zu Fehlallokationen von Mitteln führen, die in eine nicht konflikttaugliche und durchhaltefähige Struktur der Streitkräfte münden.  

Dies betrifft auch die Entscheidungen zum Bestand von militärischen Anlagen und Standorten. Auch diese müssen vor dem Hintergrund der veränderten Lage hinterfragt werden.

Mittelfristig ist eine erneute vollumfängliche Analyse der veränderten sicherheitspolitischen Lage mit resultierender Aufgaben- und Fähigkeitsdefinition für die Streitkräfte unter Betrachtung der veränderten Lage notwendig. Investitionen in neue Systeme und damit zum Teil neu oder wieder zu erlangende Fähigkeiten können nur so zielgerichtet in Bezug auf die veränderte Lage erfolgen.  

Dazu fordern die Jungen Liberalen:

    • Ganzheitliche und zukunftsorientierte Bedarfsanalyse

Um Schnellschüsse zu vermeiden, fordern die Freien Demokraten eine schnelle, allumfassende Bedarfsanalyse vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukrainevor dem Einleiten neuer Beschaffungsvorhaben, in Verbindung mit einem dreimonatigen Moratorium für politische und haushälterische Beschlüsse zu bereits in Planung befindlichen Beschaffungsvorhaben, Umstrukturierungsmaßnahmen und Standortschließungen. Die gewonnen Zeit soll genutzt werden, um Beschaffungs-, Struktur- und Standortentscheidungen zu überprüfen hinsichtlich Ihrer Bedeutung für die Fähigkeiten und das Durchhaltevermögen der Bundeswehr im Verteidigungs- und Bündnisfall angesichts von Erkenntnissen aus dem aktuellen Konflikt. Das Binden von Mitteln und Personal auf Jahrzehnte in womöglich vom Zeitgeschehen überholte Systeme soll so verhindert werden. Ausnahmen für diese Maßnahmen müssen gelten für Vorhaben, die sich auf die persönliche Ausrüstung von Soldaten richten, auf Verbrauchs- und Ersatzteil Nachbeschaffungen beziehen, auf einsatzbedingten Sofortbedarf beziehen und auf Projekte von herausragender zukünftiger Bedeutung im multi-nationalen Kontext richten (z.B. FCAS, MGCS, nukleare Teilhabe, Fähigkeitszusagen ggü. NATO).

    • Alle Möglichkeiten ausschöpfen!

Um eine grundlegende Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu erreichen, soll die Wahrnehmung bestehender Optionen für schon eingeführte Waffensysteme vor demselben Hintergrund im Moratoriumszeitraum geprüft werden, um die Systeme zu identifizieren, die bei weiter bestehender militärischer Relevanz zu einem schnellen Fähigkeitsaufwuchs führen würden. Bei Beschaffungen für die persönliche Ausrüstung für Soldatinnen und Soldaten in naher Zukunft, muss auf marktverfügbare und möglichst durch Verbündete kampferprobte Systeme gesetzt werden. Dies ermöglicht langfristig auch wieder auf vorrausschauende Eigenentwicklungen und Entwicklungsprojekte mit unseren Verbündeten zu setzen.

    • Beschaffungsverfahren reformieren – BAAINBw restaurieren!

Viele Kostenexplosionen und Verzögerungen entstehen im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und in komplizierten Vergabeverfahren. Diese müssen dringend reformiert werden, auf deutscher und europäischer Ebene. Das dreimonatige Moratorium soll auch genutzt werden, um Probleme im BAAINBw zu analysieren und Umstrukturierung in die Wege zu leiten. Die Übersetzung des Sondervermögens in Fähigkeiten in der aktuellen Legislaturperiode darf nicht am Beschaffungswesen scheitern.

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