07.07.2019

Bürgerrechte gelten auch für Schülerinnen und Schüler

Die Versammlungsfreiheit ist ein Stück ursprünglicher, ungebändigter und unmittelbarer Demokratie und ein Ausdruck von demokratischer Offenheit. Die Versammlungsfreiheit ist keine Staatsschutzvorschrift, sondern ein demokratisches Teilhaberecht. Sie ist konstituierendes Element eines freien Meinungs- und Willensbildungsprozesses.

Für die Jungen Liberalen Hamburg steht deshalb völlig außer Frage, dass auch Schülerinnen und Schüler das Recht haben zu demonstrieren. Dies gilt auch während der Schulzeit. Allein der Verweis auf die Schulpflicht reicht aus unserer Sicht nicht aus, um das demokratische Teilhaberecht der Versammlungsfreiheit einzuschränken. Ferner darf die Teilnahme an einer Demonstration keine negativen Folgen/Sanktionen von staatlicher Seite für die Schülerinnen und Schüler haben, dazu gehört auch der Eintrag von Fehlstunden.

Klar ist natürlich auch, dass Schülerinnen und Schüler nicht jeden Tag demonstrieren können. Hier muss ein vernünftiger Ausgleich zwischen der Versammlungsfreiheit und der Schulpflicht, die der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrages und dem Recht auf Bildung dient, gefunden werden. Aus unserer Sicht kann hier die Anzahl der ausgefallen Fachunterrichtsstunden als Anhaltspunkt für die Menge an Unterricht dienen, die versäumt werden kann, da die Schulbehörde es als hinnehmbar ansieht diese ausfallen zu lassen, ohne dabei das Recht auf Bildung zu gefährden.

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