Kinder- und Jugendpartizipation stärken

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern:

1. den § 33 BezVG wie folgt neu zu fassen:

§ 33 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Das Bezirksamt muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt das Bezirksamt geeignete Verfahren. Die Beteiligung der Jugendlichen soll transparent erfolgen. Ziel soll eine Mitwirkung und Mitbestimmung sein. Einzelne Projekte sollen selbstbestimmt sein.

(2) Der Senat überwacht die Entwicklung von geeigneten Verfahren und erstellt einen beispielhaften Katalog an Vorhaben und Planungen, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren.

(3) Das Bezirksamt berichtet der Bürgerschaft alle zwei Jahre über den Stand der Entwicklung nach Absatz 2 und der durchgeführten Verfahren nach Absatz 1.

2. den § 17 BezVG um den folgenden Absatz 6 zu ergänzen: 

(6) Für den Jugendhilfeausschuss, sowie den Ausschüssen, die die Fachgebiete Bildung und Sport behandeln, erhalten die Kreisschülerräte die Möglichkeit einen Vertreter und Stellvertreter pro Bezirk zu benennen. Die Vertreter müssen die Vorrausetzungen des Absatz 3 erfüllen. Die Vertreter können an den Sitzungen mit Rede- und Antragsrecht,  jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen.

3. den § 67 Abs. 2 HmbSG entsprechend anzupassen.

 

4 . In den Bezirken einen Jugendfonds der mit der Höhe X pro Jugendlichen im Bezirk einzurichten, in dem unter der Maßgabe des § 33 Abs. 1 (de lege ferenda) die Jugendlichen mit der Unterstützung der Verwaltung über die Mittel verfügen können. Die so initiierten Projekte sollen in dem Bericht nach § 33 Abs. 3 (de lege ferenda) ausführlich dokumentiert werden.

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