12.01.2014

Kein Generalverdacht durch „Gefahrengebiete“

 

Die Errichtung von Gefahrengebieten und die hierdurch erweiterte Polizeimacht, stellen Menschen, die sich dort aufhalten unter einen Generalverdacht. Die JuLis Hamburg setzen sich daher gegen solche Ausnahmeregelungen ein, die die geltenden Anforderungen für polizeiliche Maßnahmen außer kraft setzen und damit die Gefahr willkürlicher Kontrollen hervorrufen.

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