⚠️ 1. Erstattungshinweis

Die Kostenerstattung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung binnen vier Wochen via PayPal auf das Empfänger-Konto des Antragsstellers. Als Identifikator wird vorzugsweise die Mobilfunkrufnummer, alternativ jedoch die E-Mail-Adresse verwendet. Sofern kein PayPal-Konto mit den genannten Identifikatoren ermittelt werden kann, erfolgt die Erstattung an das Bankkonto des hinterlegten SEPA-Mandates. Ist auch dieses nicht vorhanden, wird der Antrag abgelehnt, eine Rückmeldung erhält der Antragssteller in diesem Fall nur unter Vorbehalt.

 

⚠️ 2. Hinweis zur Qualität beim ersetzendem Scannen

Unsere Buchhaltung wird digital geführt. Um dies zu ermöglichen, wenden wir das ersetzende Scannen an, wobei Belege gescannt als beleghaftes Dokument archiviert werden können. Um die Regelungen des ersetzenden scannen einzuhalten, gibt es hierbei Folgendes zu beachten.

 

⚠️ 3. Hinweise zum Antragsverfahren

Bitte beachte folgende Regelungen der Finanzordnung bei deinem Antrag.

  1. Es handelt sich um einen Folgeantrag zum Antrag nach § 6 Abs. 1 Fo. „Antrag auf Bewilligung“, wobei nach Genehmigung das erteilte Aktenzeichen für diesen Antrag benötigt wird. Sofern dieser nicht gestellt worden ist, ist eine Erstattung nur unter triftigen Gründen möglich. Weitere Informationen findest du in der Handreichung Nr. 1.
  2. Vor Beantragung ist das Beleg-Dokument unter folgender Benennung hochzuladen: „AE – [dein Aktenzeichen].pdf“.
    1. Hier hochladen
  3. Auslagen können nur erstattet werden, sofern sie nicht schon von Dritten erstattet worden sind oder erstattet werden können, dem Antragsteller tatsächlich entstanden sind und für den Verein notwendig sind.
  4. Kostenerstattungen sind binnen vier Wochen zu beantragen.

[contact-form-7 id=“4201″ title=“Antrag nach 6 FO. Erstattung von Auslagen“]