Fußballstadien sind sicher und werden immer sicherer. Laut polizeilicher Statistik
kommen auf über 25 Millionen Stadionbesuche in der Saison 24/25 in den ersten drei Ligen gerade einmal 4700 eingeleitete Ermittlungsverfahren, von denen nur 65% tatsächlich in oder um die Stadien entstehen. Ein Minus von fast 20% gegenüber der Vorsaison. Selbes gilt für die eingesetzten Polizeiarbeitsstunden, die ebenfalls um knapp 10% gesunken sind. Angesichts dieser Zahlen erstaunt das Engagement, mit dem einige Innenminister der Länder auf DFB, DFL und Vereine einwirken, die Sicherheit in Stadien vermeintlich zu erhöhen.
Überwachungswahn stoppen, Vorverurteilungen verhindern
Die in der politischen Diskussion befindlichen Maßnahmen sind in keiner Weise
geeignet, die Sicherheit in Stadien tatsächlich zu erhöhen. Vielmehr stellen sie Fußballfans unter Generalverdacht und verletzen elementare Prinzipien unseres Rechtsstaates. Wir fordern daher:
1. Keine zentrale Stadionverbotskommission
Der Arbeitsweise der auf dem Sicherheitsgipfel geforderten zentralen
Stadionverbotskommission, bei der ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren unabhängig vom Ausgang zum sofortigen deutschlandweiten Stadionverbot führt, widerspricht grundlegenden Prinzipien unseres Rechtsstaates. Wir lehnen eine solche Kommission ab und sprechen uns für eine Beibehaltung der momentanen lokalen Verbotskommissionen aus. Anstatt junge Menschen aus den Stadien auszusperren, sollten sich Verbände und Politik für rechtsstaatlich verbindliche und pädagogisch wertvolle Maßnahmen bei tatsächlich vorliegenden Straftaten im Fußballkontext einsetzen.
2. Kein verpflichteten personalisierten Eintrittskarten
Im Sinne der Vertragsfreiheit obliegt die Verantwortung, wie man den Missbrauch von Eintrittskarten umgehen möchte, jedem Verein und Stadionbetreiber selbst. Einen gesetzlichen Zwang zur Personalisierten Eintrittskarte oder gar eine verpflichtende Gesichtserkennung von Stadienbesuchern lehnen wir ab.
3. Reizgas und Wasserwerfer gehören nicht in Stadien
Beim Einsatz von Reizgas in Fußballstadien werden nach Angaben der Polizei nur zu etwa einem Drittel tatsächlich Störer getroffen. Es gibt eine hohe Zahl an
verletzten Polizisten, Ordnern und Unbeteiligten. Wir halten den Einsatz von Reizgas in diesen großen Menschenmengen daher nicht für sinnvoll. Des Weiteren lehnen wir den Einsatz von Wasserwerfern im Stadion, wie etwa bei der Begegnung Hannover – Braunschweig im Frühjahr 2025, ab. Eine solche Maßnahme bringt keine zusätzliche Sicherheit, sondern stiftet vielmehr ein Gefühl der Unsicherheit und des Ausnahmezustands.
Was tatsächlich zu tun ist
Wir teilen die Ansicht, dass hohe Kosten für Polizeieinsätze auf Dauer eine unbefriedigende Situation für Fußballvereine, Liga und die öffentliche Hand darstellen. Mit zielgenauen Maßnahmen wollen wir dem entgegenwirken. Wir fordern daher:
1. Gastverein stellt Ordner für Auswärtsblock
Es kommt immer wieder zu Vorfällen, bei denen gewaltsuchende Menschen, bspw. aus der lokalen Hooligan- oder Kampfsportszene als Ordner in Gästeblocks eingesetzt werden. Dies birgt ein großes Eskalationspotential zwischen rivalisierenden Gruppen. Die Verantwortung für die Betreuung von Gästefans sollte deshalb dem Gastverein übertragen werden. Ordner des Gastvereins kennen die Fans oft besser, bieten einen vertrautenAnsprechpartner und haben die Möglichkeit, bekannte Randalierer bereits im Vorfeld des jeweiligen Spiels zurückzuweisen. Dadurch wird es möglich, zwischen friedlichen Fans und gewaltbereiten Personen zu differenzieren.
2. Spezialisierte Einheiten raus aus den Stadien
Rund um Fußballspiele kommt es immer wieder zu Beschwerden über übermäßigen Gewalteinsatz von bestimmten spezialisierten Einheiten der Polizei. Diese sind für besondere Gefahrensituationen vorgesehen sein und sind somit im Umfeld eines Fußballspiels zur regulären Begleitung der Fanströme fehl am Platz. Daher fordern wir den Verzicht auf einen entsprechenden Einsatz von BFE, USK & Co. im Rahmen der Sicherheitsplanungen von Fußballspielen. Dies spart Kosten und setzt wichtige Ressourcen bspw. für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens frei.