22.11.2025

Zeit für eine liberale Erbschaftspolitik

I. Prämisse

Das immer weiterwachsende finanzielle Aufblähen des deutschen Staates sowie die vergleichslose Neuverschuldung durch die Bundesregierung, sehen wir als dramatischen Fehlschritt an. Dies gefährdet nicht nur den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern ist auch ein Risiko, dass den kommenden Generationen scharmlos aufgebunden wird. All dies lehnen wir ab. Es widerspricht diametral unserem Verständnis einer gelungenen Staatsführung.

Dieser Beschluss dient dazu, unsere Vision einer liberale Erbschaftspolitik zu entfalten. Er darf keinesfalls zur weiteren Vergrößerung der öffentlichen Haushalte missbraucht werden. Die folgenden Forderungen stehen daher unter der Prämisse, dass die Staatsquote der Bundesrepublik Deutschland 40% nicht übersteigt.

II. Vorwort

Die bis dato bestehende Beschlusslage der Jungen Liberalen auf Bundesebene bezüglich der Frage einer Erbschaftssteuer – das Ziel der Vollständigen Abschaffung – stellt eine libertäre Degenerierung des ursprünglichen liberalen Zieles einer vollständig leistungsgerechten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung dar. Durch genannte Beschlusslage wirken wir Jungen Liberalen selbst auf eine wachsende gesellschaftliche Ungleichheit hin, die für die Demokratie und die Leistungsgesellschaft immense Herausforderungen schafft und letztlich ihren dauerhaften Bestand gefährdet.

III. Das Dilemma einer Erbschaftssteuer

Aus einer wirklich liberalen Perspektive ist diese Beschlusslage nicht vertretbar, denn sie negiert im Ergebnis das Dilemma, welches Erbschaften innehaben: Obgleich das Vererben ein Ausfluss der, für die liberale Wirtschaftsordnung so grundsätzlich entscheidenden Privatautonomie und mithin ein elementarer Bestandteil der liberalen Wirtschaftsordnung ist, beeinträchtigt sie die Chancengleichheit von Menschen in einem einzigartigen Maße, in dem sie die wirtschaftliche Lebensrealität dem Zufall der Familienzugehörigkeit überlässt. Eine liberale Position zur Erbschaftssteuer muss daher einen Ausgleich beider Prinzipien bilden, ohne einseitig auszuschlagen. Alles andere darf unserer Programmatik nicht genügen.

VI. Ein liberales Modell der Erbschaftssteuer

Die Jungen Liberalen Hamburg sprechen sich entschlossenen gegen die bestehende Bundesbeschlusslage der Abschaffung der Erbschaftssteuer aus und fordern folgende Ausgestaltung jener:

1. Die Abschaffung von Pflichtanteilen

Gesetzliche Vorgaben bezüglich eines Pflichtanteiles bei der Erbschaft stellt einen schwerwiegenden staatlichen Eingriff in das Recht auf das postmortale Verfügen über den Nachlass eines Menschen dar. Unser Auffassung nach ist das Recht des Gestorbenen darüber zu verfügen, wer sein Nachlass erhält. Die Jungen Liberalen Hamburg fordern daher die Abschaffung sämtlicher gesetzlicher Pflichtanteile an einem Erbe. Auszunehmen hiervor sind nur die zu Lebenszeit getroffen wirtschaftlichen Verquickungen, für welcher der Tote einzustehen hat. Diese gelten insbesondere bei minderjährigen oder sich in der Ausbildung befindenden Kindern des Erblassers und vergleichbaren Rechtsgefügen.

2. Die Abschaffung von Steuerklassen

Die Einteilung in Steuerklassen bei einem Erbe, welche von der biologischen Abstammung und dem gesellschaftlichen Ansehen einer Beziehung zweier Menschen abhängig ist, ist eine kollektivistische staatliche Werte der Zulässigkeit eines Erbes. Dies lehnen wir ab. Es gibt kein gutes und kein schlechtes Erbe. Wir fordern daher die Abschaffung von Steuerklassen im Bezug auf Erben.

3. Die Liberalisierung der Steuerlast

Die bisherig bestehende Staffelung der Besteuerung von Erben, wirkt dem Erhalt und dem Aufbau von vor allem kleinen Vermögen aktiv entgegen. Das bereits Erbschaften ab der Höhe von 75.000 € besteuert werden, schadet primär Kleinerben und wirkt so dem langfristigen Vermögensaufbau und gesellschaftlichen Aufstieg durch das Akkumulieren und Erwirtschaften von Vermögen entgegen. Wir fordern daher die Erhöhung des Freibetrages der Erbschaftssteuer auf 2.000.000€. Zu versteuern ist nur der Anteil, der den Freibetrag übersteigt. Dieser Anteil soll dann einer Erbschaftssteuer in Höhe von 30 % unterfallen. Diese Beträge sollen jährlich an die Inflation angeglichen werden.

4. Steuersystem vereinfachen: Ausnahmen Abschaffen

Das bisherige Erbschaftsrecht kennt eine Vielzahl an Ausnahmetatbeständen. Die komplexe Regelungsmaterie ermöglicht die Umgehung der Steuer beinahe vollständig, bei entsprechend qualitativer Rechtsberatung. Dies führt zu dem Missstand, dass die prozentual gezahlte Steuerlast von Erben sinkt, je Höhe die Erbschaften ausfallen. Dieser Missstand muss beseitigt werden. Wir fordern daher die Abschaffung aller Ausnahmetatbestände. Die durch die Erbschaft entstehende Steuerlast kann binnen 15 Jahren durch den Erbbedachter beglichen werden. Die noch ausstehenden Beträge sollen sechsmonatlich an die Inflation angeglichen werden

5. Keine Besteuerung von Betriebsvermögen

Prosperierende (mittelständische) Betriebe sind das Rückgrat des deutschen Wirtschaftsmodels. Sie forcieren und treiben den Wohlstand unserer Nation voran. Ihre Fähigkeit, in der Zukunft, durch Investitionen Innovation zu erzeugen, um so ihren Erhalt zu sichern und mittelbar den Wohlstand Aller zu mehren, darf nicht durch die dramatische finanzielle Belastung, die eine Erbschaftssteuer darstellen würde, gefährdet werden. Wir lehnen daher die Besteuerung von Erbschaften von Betrieben und deren bestehenden Betriebsvermögen ab.  

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