30.08.2025

Grenzenlos abgehoben? – Trinken ohne Grenze – auch in zehn Kilometern Höhe!

Unter Erwägung der nachstehenden Gründe setzen sich die Jungen Liberalen Hamburg für eine Reform der Sicherheitsvorschriften für Handgepäck im Luftverkehr ein.

Aktuell gilt nach der Verordnung EG 185/2010, Abschnitt 4.1.3. eine grundsätzliche Kontrolle von LAG [1] durch Röntgengeräte, EDS-Geräte, ETD-Geräte, chemische Teststreifen oder Scanner für Flüssigkeiten in Flaschen. Hiervon kann nach 4.1.3.4 a eine Ausnahme gemacht werden, unter anderem, wenn sich die LAG in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern oder gleichwertigem Volumen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter befinden.

Diese Ausnahme ist grundsätzlich begrüßenswert, die Schwelle ist jedoch nicht zielführend, zu niedrig und erweist sich als unpraktikabel:

  1. Es sind einfache Umgehungsmöglichkeiten erkennbar;
  2. Bei Verdacht auf das Mitführen von unerlaubten Gegenständen besteht weiterhin eine Kontrollmöglichkeit, da die oben genannte Regelung nur eine Ausnahme darstellt;
  3. Viele Gefäße von Alltagsgegenständen (bspw. Sonnencreme) haben ein Fassungsvermögen über 100 Millilitern und können so durch Passagiere nicht im Handgepäck transportiert werden, was einen Zwang zur Aufgabe von Gepäck darstellt.

Diese Regelung ist also reformbedürftig.

Deshalb fordern wir:

Die bestehende Ausnahmeregelung soll reformiert werden und damit eine Grenze für LAG von drei Litern vorsehen, wobei es hierbei keine Vorschrift zur Aufteilung dieses Volumens gibt.

[1] Flüssigkeiten, Aerosole und Gele

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