07.07.2019

Jugendeigene Medien im Rundfunkstaatsvertrag zulassen

Die Jungen Liberalen setzen sich für eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags ein. Die Anforderungen der vollen Geschäftsfähigkeit an den Verantwortlichen im Sinne des § 55 Abs. 2 Nr. 3 RStV soll ausnahmsweise nicht für Telemedien gelten, die von Jugendlichen für Jugendliche herausgegeben werden.

Begründung:

Jugendeigene Medien sind Sprachrohr von Jugendlichen. Längst erscheinen sie nicht mehr nur als gedruckte Schülerzeitung, sondern auch als Schülerradio, Internetseiten und Social-Media-Auftritte, kurzum als Telemedien.

Gedruckte Schülerzeitungen unterliegen in den meisten Ländern auch dem Landespressegesetz. In zehn von 16 Gesetzen, zum Beispiel in Hamburg, finden sich Regelungen, dass der verantwortliche Redakteur nicht volljährig sein muss, wenn das Druckwerk von Jugendlichen für Jugendliche herausgegeben wird. Für Telemedien fehlt diese Ausnahme.

Weitere Beschlüsse

30.08.2025

Ja zur Zukunft – Nein zum Zukunftsentscheid

Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Der Erhalt und Schutz unserer Lebensgrundlagen ist zentrale Voraussetzung für unsere Freiheit...
30.08.2025

Aus großer Kraft folgt große Verantwortung – Für eine moderne und verantwortungsvolle Polizei

Die Polizei übt in unserer Gesellschaft das staatliche Gewaltmonopol aus. Sie ist per Gesetz dazu berechtigt, in die Grundrechte der Bürger...
30.08.2025

Vom Deutschland- zum Europaticket

Die Einführung des Deutschlandtickets 2023 ist eines der beliebtesten Projekte der Ampel-Bundesregierung. Es ermöglicht einen günstigen und vor allem einheitlichen ÖPNV in...