Landesschiedsgericht


Unser Landesschiedsgericht ist für alle rechtlich relevanten Streitigkeiten innerhalb des Landesverbandes sowie in Bezirksverbänden zuständig, die über kein eigenes Schiedsgericht verfügen. Es ist in unserer Satzung verankert und besteht aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt sowie zwei Stellvertretern. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren von unserer Landesmitgliederversammlung gewählt. Wer das Schiedsgericht anrufen kann und nach welchem Verfahren es verhandelt, ist in der Schiedsordnung des Bundesverbandes festgeschrieben.


MITGLIEDER DES LandesSCHIEDSGERICHTS