Landesmitgliederversammlung I/2022

Tagesordnung

TOP 01 Begrüßung durch den Landesvorsitzenden
TOP 02 Formalia
a) Feststellung der Beschlussfähigkeit
b) Genehmigung der Tagesordnung
TOP 03 Wahl des Präsidiums der Landesmitgliederversammlung
a) Wahl des Präsidenten
b) Wahl von vier Stellvertretern
TOP 04 Berichte
a) Politischer Rechenschaftsbericht des Landesvorstandes
b) Finanzbericht des Landesvorstandes
c) Bericht der Revisoren
d) Bericht der Ombudspersonen
TOP 05 Aussprache zum Bericht des Landesvorstandes
TOP 06 Politische und finanzielle Entlastung des Landesvorstandes
TOP 07 Wahlen zum Landesvorstand
a) Wahl eines Landesvorsitzenden
b) Wahl von drei Stellvertretenden Landesvorsitzenden
c) Wahl eines Landesschatzmeisters
d) Wahl von vier Beisitzern im Landesvorstand
TOP 08 Wahl der Revisoren
TOP 09 Wahl von zwei Ombudspersonen
TOP 10 Wahl der Delegierten zum Bundeskongress
TOP 11 Wahl der Ersatzdelegierten zum Bundeskongress
TOP 12 Grußworte (gegebenenfalls vorziehen)
TOP 13 Feststellung der Antragsreihenfolge im Alex-Müller-Verfahren
(gegebenenfalls vorziehen)
TOP 14 Antragsberatung gemäß der Reihenfolge im Alex-Müller-Verfahren
TOP 15 Verschiedenes
TOP 16 Schlusswort des Landesvorsitzenden

 

Teilnahme

 

Eure Anträge könnt Ihr bis zum 19. März an Timo () schicken. Solltet
Ihr für ein Amt kandidieren wollen, könnt Ihr mir ein Vorstellungsschreiben schicken.

Das Antragsbuch könnt Ihr unter folgendem Link abrufen:
https://cloud.julis.de/index.php/s/YAgwzxnYkM85f5b

Die Veranstaltung findet unter den Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO statt.
Sollte sich die Infektionslage, ändern oder es aus anderen Gründen noch zu einer
Verschärfung der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO kommen, bitte ich Euch um
Verständnis, dass wir die Veranstaltung entsprechend anpassen müssen.

Die Landesmitgliederversammlung findet als 3G-Veranstaltung statt. Wir bitten Euch, auch
wenn Ihr bereits geimpft seid, Euch zusätzlich zu testen, um das Infektionsrisiko der
Veranstaltung zu reduzieren.

Für die Veranstaltung gilt folgendes Schutz- und Hygienekonzept:

1. Zugang zur Landesmitgliederversammlung
Zugang zu Veranstaltungen erhält nur, wer einen maximal 24 Stunden alten negativen
Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen kann oder
einen Coronavirus-Impfnachweis nach § 2 Abs. 5 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO oder
einen Genesenennachweis nach § 2 Abs. 6 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO vorlegt.
Das Testergebnis ist in Papierform oder digital vorzulegen. Ein Selbsttest ist nicht
ausreichend. Erforderlich ist zudem eine FFP2-Schutzmaske. Eine Teilnahme in Präsenz ist
auch bei negativem Testergebnis ausgeschlossen, sofern eine akute Atemwegserkrankung
vorliegt. Personen mit den typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus nach
§ 2 Abs. 8 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ist der Zutritt nicht gestattet.

2. FFP2-Schutzmaske
Sämtliche Teilnehmer tragen während der Einlasskontrolle bis zum Beginn der
Landesmitgliederversammlung eine FFP2-Schutzmaske. Die Maske darf während des
Verweilens auf dauerhaft eingenommenen Plätzen abgelegt werden. Nach Beginn der
Landesmitgliederversammlung muss darüber hinaus keine Maske getragen werden, wenn
lediglich vereinzelt Personen durch den Raum gehen. (Bspw. zum Redepult)
Sollte es aufgrund der weiterhin dynamischen Infektionslage notwendig sein die
Veranstaltung unter strengeren Auflagen durchzuführen, die Mitgliedsrechte einschränken
könnten, werden die anstehenden Wahlen als Urnenwahl durchgeführt.
Für diesen Fall werden die Vorstellungen online durchgeführt.
Die Urnenwahl würden wir im Raum 1.21 der Bucerius Law School in bis zu drei Zeitfenstern
durchführen.

14:00 Uhr bis 14:30 Uhr Hauptwahlgang
17:00 Uhr bis 17:30 Uhr Ggf. Stichwahl
18:00 Uhr bis 18:30 Uhr Reserve für ggf. weitere notwendige Wahlgänge

Derzeit gehen wir nicht davon aus, dass dieses – doch etwas umständliche – Verfahren
notwendig ist und wir uns in zwei Wochen in Präsenz sehen können.
Um überhaupt abschätzen zu können, ob so ein Verfahren unter 2G notwendig ist, wären
wir Euch dankbar, wenn Ihr Euch vertraulich an unsere Ombudspersonen wenden könntet,
soweit Ihr die Voraussetzungen nach 2G nicht erfüllt.