Wie läuft ein Kauf ab, welcher direkt durch einen Beschluss genehmigt worden ist?


  1. Beschluss durch die Landesmitgliederversammlung oder den Landesvorstand
    1. Hierbei wird die Ausgabe konkret definiert, der Kauf erfolgt im Anschluss durch ein Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands. Hierbei ist auf die Vermeidung eines Doppelkaufes zu achten, denn zum Zwecke der Arbeits-Effizienz, ist zum Kauf keine Bewilligung erforderlich. Im Falle eines Doppelkaufes haften Personen mit Ihrem Privatvermögen, sofern ein Antrag nach § 2 Abs. 1 FO. „Übermittlung eines Beleges für einen Kauf nach Beschluss“ bereits durch eine andere Person gestellt worden ist.
  2. Kauf und Zahlung
    1. Ein Kauf nach Beschluss darf lediglich über Vereins-eigene Zahlungsmethoden abgewickelt werden. Ein Kauf über private Zahlungsmethoden ist nicht zulässig.
    2. Im Regelfall ist ein Kauf durch die PayPal-Kreditkarte zu tätigen, entsprechende Zahlungsdaten befinden sich im Passwort-Tresor des Landesvorstandes. Beim Kauf ist durch das „3D Secure Verfahren“ ein zweiter Faktor vorhanden. Weitere Informationen findest du bei PayPal.
  3. Antrag nach § 2 Abs. 1 FO. “Übermittlung eines Beleges für einen Kauf nach Beschluss”
    1.  Nachdem der Kauf und Zahlung nach Beschluss erfolgt ist, wird der Beleg unter dem korrekten Formular eingereicht.
      1. Hier benötigst du deinen Beleg, deine Mitgliedsnummer sowie den Beschluss der Ausgabe.
  4. Fertig
    1. Das Verfahren wurde erfolgreich abgeschlossen.

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