⚠️ 1. Hinweis zur Qualität beim ersetzendem Scannen
Unsere Buchhaltung wird digital geführt. Um dies zu ermöglichen, wenden wir das ersetzende Scannen an, wobei Belege gescannt als beleghaftes Dokument archiviert werden können. Um die Regelungen des ersetzenden scannen einzuhalten, gibt es hierbei Folgendes zu beachten.
- Um zu prüfen, ob das Scannen des Belegs korrekt erfolgt ist, reichen diese 4 „GoBD“ Fragen.
- G – Gut lesbar?
O – Optisch einwandfrei?
B – Belichtung okay?
D – Daten vollständig?
- G – Gut lesbar?
- Weitere Hinweise zu den Qualitätsanforderungen findest du hier
⚠️ 2. Hinweise zum Antragsverfahren
Bitte beachte folgende Regelungen der Finanzordnung bei deinem Antrag.
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- Es handelt sich um einen Folgeantrag zu einem Beschluss des Landesvorstandes oder der Landesmitgliederversammlung, wobei nach Beschluss das Beschluss-Datum und die laufende Nummer des Tagesordnungspunktes benötigt wird. Sofern die Ausgabe nicht beschlossen worden ist, nutze den Antrag nach § 6 Abs. 1 FO. „Antrag auf Bewilligung“.
- Weitere Informationen findest du in der Handreichung Nr. 1.
- Vor Beantragung ist das Beleg-Dokument unter folgender Benennung hochzuladen: „RE – [Belegnummer/Rechnungsnummer].pdf“
- Der Beleg ist binnen vier Wochen zu übermitteln.
- Es handelt sich um einen Folgeantrag zu einem Beschluss des Landesvorstandes oder der Landesmitgliederversammlung, wobei nach Beschluss das Beschluss-Datum und die laufende Nummer des Tagesordnungspunktes benötigt wird. Sofern die Ausgabe nicht beschlossen worden ist, nutze den Antrag nach § 6 Abs. 1 FO. „Antrag auf Bewilligung“.
[contact-form-7 id=“4261″ title=“Antrag nach § 2 Abs. 1 FO. Übermittlung eines Beleges für einen Kauf nach Beschluss“]